Fluchtwege in 2 zusammengelegten Wohnungen
Ich möchte 2 ETW's mittels einem durchbruch zusammenlegen. Da die Wohnungen in 2 verschiedenen Hauseingängen liegen und mit einer Feuerbeständigen Wand voneinander getrennt sind (Durchbruchwand) verlang das Bauamt eine Brandschutztür...
Sind dann noch die Fluchtwege aus der neu entstanden Wohneinheit frei?
Wenn die Wohnungen durch einer selbstschließende Brandtür getrennt sind.
Danke für eure Antworten
5 Antworten
Das ist baurechtlich nur dann relevant, wenn zwischen den Wohnungen eine Brandwand verläuft. Nur dann brauchst Du eine Baugenehmigung, die Du wohl nur zusammen mit einem Abweichungs/Befreiungsberscheid bekommst. Wenn es eine "normale" Wohnungstrennwand in F-90 ist hast Du nur statische und wohnungseigentumsrechtliche Probleme zu lösen.
Sind dann noch die Fluchtwege aus der neu entstanden Wohneinheit frei?
Solange an den bisher genehmigten Wohnungen nichts verändert wird, also noch beide Wohnungstüren erhalten und benutzbar bleiben, ja. Schwieriger wird es, wenn eine der beiden Wohnungstüren entfernt, oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden soll. Es müsste dann geschaut werden, ob die Rettungsweglänge (i.d.R. max. 35m Luftlinie bis zum Treppenraum) nicht überschritten wird.
Der zweite Rettungsweg führt in aller Regel über die Fenster und Rettungsgerät der Feuerwehr. Entsprechend dürfte sich da dann nicht viel ändern.
Aus der Ferne lässt sich so etwas immer schlecht beurteilen. Wenn du Zweifel hast, wende dich am besten an einen Fachmann, sprich einen Ingenieur mit den Fachkenntnissen in diesem Bereich.
Grundsätzlich bedarf jeder Aufenthaltsraum zwei von einander unabhängige Flucht- und Rettungswege die ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen. Die Länge dieser Wege darf hierbei nicht mehr als 30 m betragen. 1. F+R-Weg aus den Wohnungen ab des 1. OG die jeweiligen Zugänge über das Treppnhaus. 2. F+R-Wege auch ggf. über die geeigneten Fenster mit Hilfe der Feuerwehr oder auch durch andere Räumlichkeiten, aber nicht in oder über den 1. F+R-Weg. Die Anleiterrfläche muß aber aus Dauer sichergestellt sein. Jederzeitige/r Zufahrt und Zugang der Feuerwehr muß gewährleistet sein.
Wenn eine Brandwand durchbrochen werden soll oder wird, bedarf es am Durchbruch durch die Brandmauer mindestens einer zugelassenen selbstschließenden T 90-Türe. Bisweilen sind auch, je nach Ortsvorgaben oder Baulage, mehr als T 90-Türen erforderlich. Diese Türen müssen immer geschlossen gehalten werden oder mit einem selbsttätigen Schließmechanismus mit Anschluß an eine Brandmeldeanlage versehen sein. Öffnen nur für den Zeitraum des Durchschreitens der Türe. Die Verwendung der auch so beliebten Holzkeile zum Offenhalten der Brandschutztüren ist eine strafbare Handlung (Siehe StGB)!
Karelien
Es könnte auch geprüft werden, ob durch die Zusammenlegung der beiden Wohnungen eine Verschiebung der beiden Brandabschnitte, nunmehr in 1 Brandabschnitt, möglich wäre. Aber dabei müßten mindestens die beiden Zugänge mit T-60-Türen ausgestattet werden bzw. ein Eingang in Brandwandqualität zugemauert werden. Geschoßdecken, Außenfassade, Wände, Einverständnis der Nachbarn etc. pp. müssen dann aber den wesentlich erhöhten Anforderungen entsprechend aufgerüstet werden. Genehmigung durch das Bauordnungsamt erforderlich!
Die Länge dieser Wege darf hierbei nicht mehr als 30 m betragen.
35 m. Die 30 m sind der Abstand zwischen Rauchschutztüren in notwendigen Fluren.
Die Verwendung der auch so beliebten Holzkeile zum Offenhalten der Brandschutztüren ist eine strafbare Handlung
Richtig, entscheidender für den Laien ist aber wohl, dass die Versicherung sich im Brandfall querstellen wird, zumindest was den Brandschaden auf der "anderen" Seite angeht.
Es könnte auch geprüft werden, ob durch die Zusammenlegung der beiden Wohnungen eine Verschiebung der beiden Brandabschnitte, nunmehr in 1 Brandabschnitt, möglich wäre. Aber dabei müßten mindestens die beiden Zugänge mit T-60-Türen ausgestattet werden bzw. ein Eingang in Brandwandqualität zugemauert werden. Geschoßdecken, Außenfassade, Wände, Einverständnis der Nachbarn etc. pp. müssen dann aber den wesentlich erhöhten Anforderungen entsprechend aufgerüstet werden.
Da von Eigentumswohnungen die Rede war, ist von einem mehrgeschossigen Gebäude auszugehen. Da kann man nicht einfach mal in einem Geschoss die Brandabschnitte verschieben. Möglicherweise hast du darauf mit deiner Bemerkung zu den raumabschließenden Bauteilen abgezielt. (Die nebenbei bemerkt nicht ausreichend sind. Müssten auch die tragenden Bauteile unterhalb der versetzten Brandwand betrachtet werden!) Aber mal ehrlich: Was kostet das im Vergleich zu einer Feuerschutztür?
Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eingängen sind die einzelnen Eingänge mit den dazugehörigen Wohnungen eigene Brandabschnitte. Dazwischen befindet sich jeweils eine Brandwand. Und genau die würdest du durchbrechen.
Entweder montiert man nun im geplanten Durchbruch eine selbstschließende T90 Türe, was die Nutzung und die Gestaltung der neuen Wohneinheit stark beeinträchtigen kann. Auf das ständige Türenknallen wäre ich auch nicht scharf. Für den Fluchtweg behält jede Wohnung ihre eigene Wohnungs-Eingangstüre oder die T90 Türe muß unverschließbar sein (z.B. wie bei Fluchttüren aus Tiefgaragen).
Oder man überlegt sich ob der Brandabschnitt umdefiniert werden kann.
Theoretisch kann man die zusätzliche Wohnung dem Brandabschnitt der anderen Wohnung zuschlagen, wenn diese ringsum zu den angrenzenden Bereichen F90 ist. Dazu muß als Erstes die Wohnungstüre der zusätzlichen Wohnung mit einer T90 Türe oder mit F90 Mauerwerk verschlossen werden.
Wenn es sich um Betondecken und bei den Wohnungstrennwänden um massives Mauerwerk handelt, ist das schon einmal ein guter Anfang. Aber es muß jeder Schacht, jede Kabeldurchbruch und dgl. mit einer zugelassenen F90 Verkleidung ausgerüstet weden. Das kann u.U. sehr aufwändig und teuer werden.
Das geht nur mit einem Fachmann in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.
Eine andere Lösung wäre die Wohnung mit einer Branmeldeanlage auszurüsten. Dann ergibt sich die Möglichkeit die T90 Türe innerhalb der Wohnung immer offen stehen zu lassen. Die Türe wird nur dann automatisch geschlossen, wenn die Brandmeldeanlage auslöst. Das nutzt man häufig bei größeren Bürogebäuden.
Aber auch dazu wirst du einen Fachmann mit der Planung beauftragen müssen.
Wie steht denn überhaupt die Eigentümergemeinschaft zu dem Thema ? Da es sich bei der Brandwand um Gemeinschaftseigentum handelt, hat sie mit zu entscheiden.
Für den Fluchtweg behält jede Wohnung ihre eigene Wohnungs-Eingangstüre oder die T90 Türe muß unverschließbar sein (z.B. wie bei Fluchttüren aus Tiefgaragen).
Die Tür darf schon verschließbar sein, nur muss sie ohne Schlüssel in Fluchtrichtung zu öffnen sein. Würde in dem Fall bedeuten: Ist die Tür verschlossen, kommt man in die "hintere" Wohnung nicht rein, nur raus. Genau so macht man das auch ganz gerne bei Außentüren (ohne Feuerschutzanforderung) in Tiefgaragen, weil eine Flucht möglich ist, aber kein unberechtigter Zutritt. Praktisch hat man entweder auf einer Seite nur einen Knauf, oder - als teurere Variante, aber mit gewissen Vorteilen - ein sog. "Panikschloss".
Theoretisch kann man die zusätzliche Wohnung dem Brandabschnitt der anderen Wohnung zuschlagen, wenn diese ringsum zu den angrenzenden Bereichen F90 ist.
Nur F90 macht noch keine Brandwand. Da gehört auch noch sowas wie Aussteifung gegen Stoßbeanspruchung, die Baustoffart und die mechanische Entkopplung von umliegenden Bauteilen dazu....
Und zudem kann man nicht einfach nur in einer Etage die Brandwand versetzen. Entweder man tut es dann in allen, oder man muss auch Decke und Boden der entsprechenden Etage mit ertüchtigen, sowie die tragenden Bauteile unterhalb. Das wird - gerade im Bestand - ziemlich schnell unlustig.
Das geht nur mit einem Fachmann in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.
Richtig. Und der Fachmann wird einem wohl sagen, dass das mit der Verschiebung der Brandabschnitte schweinskrachteuer wird...
Eine andere Lösung wäre die Wohnung mit einer Branmeldeanlage auszurüsten. Dann ergibt sich die Möglichkeit die T90 Türe innerhalb der Wohnung immer offen stehen zu lassen. Die Türe wird nur dann automatisch geschlossen, wenn die Brandmeldeanlage auslöst. Das nutzt man häufig bei größeren Bürogebäuden.
Gleich eine ganze BMA? Nicht etwas überzogen? Tun es möglicherweise auch zwei simple Rauchmelder auf beiden Seiten der Tür? Wird so häufig gemacht und reicht vollkommen aus. Die Tür muss ja erst zugehen, wenn tatsächlich eine Beanspruchung an ihr selbst vorliegt, nicht schon, wenn es in einem anderen Raum brennt. Da kann die ja gerne offen stehen.
Machst du aus 2 Wohnungen dann eine oder wie ist das zu verstehen?