Darf im Mehrfamiliehaus Brandschutztür offen stehen?
Hallo Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten. Wir haben einen Keller mit Waschraum mit Waschmaschinen und Trockner und den fünf einzelnen Kellerabteile. Diese sind durch eine Brandschutztür vom Treppenhaus getrennt. Nun wird die Tür zum Treppenhaus immer wieder mit einem unterkeil, sodass sie offen steht. Muss diese Tür nicht ständig geschlossen aber nicht abgeschlossen sein das im Falll eines Feuers das Treppenhaus nicht direkt verqualmt ist?
Vielen Dank für eure Antworten,
6 Antworten
Entsprechend der BauO, welche genau musst du für dein Bundesland ermitteln, ist es so das Öffnungen vom Keller zu notwendigen Treppenräumen mindestens feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben müssen. Siehe z.B. § 35 (6) der MBO (Musterbauordnung).
Wenn man nun für teures Geld solche speziellen Türen mit auch nicht gerade billigen Schließanlagen einbaut, ist es dann sinnvoll diese mit einem Pfennigartikel wie einem Holzkeil außer Betrieb zu setzen? Ich denke die Frage beantwortet sich von selbst. Leider ist es immer wieder so das die Faulheit der Leute siegt und die Türen so aufgehalten werden, von den Schäden die an den Türen so entstehen will ich nicht reden.
T 30 Türen müssen "selbstschließend" sein. Sie dürfen nur dann durch Magnete offen gehalten werden, wenn sie mit einem Rauchmelder verbunden sind, der im Brandfall den Magnet ausschaltet.
Hallo, knaupa. Brandschutztür: verstellen, verkeilen, fest machen verboten. So steht es an der unseren und wir halten uns dran. Die muß zu sein, um evtl. Feuer / Rauch ab zu grenzen, damit sie nicht in andere Hausteile übergreifen können. Red mal mit eurem Hausmeister, dass der das unterbindet, vllt. ein ebensolches Schild anbringt, lG.
Eine Brandschutztüre ist i m m e r geschlossen zu halten!
Auch die Verwendung eines Hozkeiles zum Offenhalten einer Brandschutztüre ist eine strafbare Handlung.
Die mutwillige Verwendung eines Holzkeiles ist eine lebensgefährliche und strafbare Handlung!
Siehe StGB unter Mißbrauch von Rettungseinrichtungen.
ja, so ist es, sie muß geschlossen sein.