Verheiratet, arbeitslos und getrennte Wohnungen, bekommen beide Hartz 4 Geld?
Wenn man verheiratet ist, beide (circa 30 Jahre alt) arbeitslos sind und getrennte Wohnungen haben (500m voneinander enfernt). Bekommen dann beide separat Hartz 4 und Miete vom Sozialstaat bezahlt (also circa 1200 Euro monatlich)?
Man muß ja nicht zusammen in eine gemeinsame Wohnung ziehen, auch wenn man verheiratet ist. Gerade wenn man eh nur paar Meter voneinander entfernt wohnt.
4 Antworten
Der Unterschied ist:
- In zwei Wohnungen lebend gibt es 2 x Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende á 449 € = 898 €.
- In nur einer Wohnung lebend gibt es 2 x Regelbedarfsstufe 2 für Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft á 404 € = 808 €.
Der Unterschied beträgt 94,- €, wenn man in einer der Wohnungen keine Kosten hat für Strom, Internet usw.
Aber wenn man die nicht hat, hat das Jobcenter ein Indiz dafür, dass die Partner zusammen wohnen. Und wenn Zeugen dies aussagen, sowieso!
Dann gibt es künftig nur noch Regelbedarfsstufe 2, für die Vergangenheit eine Rückforderung und eine Strafanzeige wegen § 263 Betrug.
Gruß aus Berlin, Gerd
Bei vorliegen der Voraussetzungen am Anfang sicher, aber ganz sicher nicht auf längere Zeit, wenn man nicht vor hat sich dauerhaft zu trennen, also nicht vor hat sich scheiden zu lassen.
Du hast davon keinen Geldvorteil, nur eine zusätzliche Wohnung, die der Steuerzahler bezahlt.
ja, da sie keine bg bilden