Brandschutztür / Rauchschutztür anbohren für Querriegel
Hallo Community, ich habe folgende Frage:
Ich bin Eigentümer einer ETW in einem Gebäude mit 5x Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit (Bank). Das ganze im Bundesland Hessen. Die Bank hat einen seperaten Eingang, die Wohneinheiten haben auch eigene Eingänge. Mein Haus-Eingang führt zu 2x ETW´s, Zugang zur Bank besteht keiner (also kein Personenverkehr an meinem Eingang).
So, jetzt möchte ich mir an meiner Wohnungstür einen Panzerriegel/Querriegel einbauen lassen. Der Schlüsseldienst weigert sich das zu machen, da an meiner Wohnung eine sogenannte Spezieltür (Brandschutztür / Rauchschutztür) angebracht ist.
Vermutung: Meine Wohnung gehörte vor 15 Jahren noch zur Bank und war damals Büroraum. Das gesamte Haus war damals eine Bank. Ich vermute das deswegen eine Brandschutztür verbaut wurde.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Darf ich an MEINER Tür bohren oder nicht? Muss meine Wg eine solche Brandschutztür haben? An wen muss ich mich wenden um das offiziell zu klären?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
4 Antworten
Die Tür würde beim Anbringen eines Panzerriegels ihre Zulassung als Rauchschutztür bzw. Feuerschutztür verlieren. Ob diese Zulassung bei Dir gefordert wird kannst Du beim Bauamt erfragen. Da es sich ursprünglich um ein öffentliches Gebäude handelte, hat sich jetzt bei Dir eine Nutzungsänderung ergeben, ich bezweifel, dass es weiterhin Begehungen durch die Feuerwehr geben wird. http://www.schlüssel-schloss.de
Das sollte zwar aus der Teilungserklärung hervorgehen, da es sich hier um einen speziellen Fall handelt. Aber grundsätzlich ist die Sicherung der Tür Deine Sache und Du darfst auch einen Querriegel anbringen.
Der Herr vom Schlüsseldienst hat insoweit recht, weil durch den Querriegel die Brandschutzeigenschaften verändert werden. Da es aber eine Wohnungseingangstür ist, sehe ich das anders.
Kannst Du die Tür nicht noch anders sichern?
Eine Wohnung ist KEIN Brandabschnitt. Baurechtlich kann ich Dir da nicht weiterhelfen, weil Du etwas im Gesetz finden willst, was dort nicht steht. Guck nach den Mindestanforderungen einer Wohnungstür.
Kann irgend ein Amt fordern das ich an meiner ETW eine solche Tür haben muss?
Nein, nur die WEG. Hierzu bitte in der Teilungserklärung nachlesen. Die Anforderungen an Brandabschnitte für Gewerbe sind mit der Nutzungsänderung obsolet.
Hallo speeedi! vielen dank für die wirklich hilfreichen antworten! die teilungserklärung habe ich grade gelesen......kein wort über brand/rauchschutztüren.....nur ein eintrag das eine feuerversicherung bestehen muss....
wenn ich dich richtig verstehe, kann ich loslegen mit meinem querriegel! :-)
Das der Schlüsseldienst sich weigert ist eigentlich unklug. Da der Schlüsseldienst ein Sachkundiger ist, muss er dich dahingehend informieren dass die Türe Ihre Zulassung verliert. Wir haben dafür ein spezielles Formular, das wir den Kunden darüber in Kenntnis gesetzt haben dass die Türe Ihre Zulassung verliert. Somit ist der Schlüsseldienst aus dem Schneider.
Wenn der Eigentümer oder Mieter es trotzdem machen läßt, verstösst er unter Umständen gegen geltende Brandschutzvorschriften. Das müßte sich aber mit einem Anruf beim Bauamt oder der Feuerwehr klären lassen. Aber Vorsicht! Dabei weckt man unter Umständen schlafende Hunde :)
Am besten das mit der Hausrat Versicherung absprechen,wegen der Brandsicherheit.
Vielen Dank für die Antworten! Die Gebäudeversicherung (der Hausgemeinschaft) habe ich angerufen, denen ist es völlig egal was ich mit meiner Tür mache....Meine private Hausrat+Haftplflichtvericherung habe ich angeschrieben, noch keine Rückmeldung.
Mir geht es bei meiner Frage um die rechtliche Seite. Kann irgend ein Amt fordern das ich an meiner ETW eine solche Tür haben muss? Hilfreich wäre ein Link zum Gesetzestext. Danke euch!!!