Wieviel Brennholz darf ich am Haus lagern. Abstand zum Nachbarn?

2 Antworten

Die Zulässigkeit der Lagerung von brennbaren Sachen (Geräte und Stoffe) richtet sich nach den Landesbauordnungen bzw. den Verordnungen des vorbeugenden Brandschutzes der einzelnen Bundesländer und nach den Ortssatzungen. Da er Fragesteller seine Adresse nicht angegeben hat, ist eine Auskunft auch nicht möglich.

Ich schlage vor, dies beim zuständigen Ordnungsamt der Kreisverwaltung oder der zuständigen Berufsfeuerwehr (soweit vorhanden) zu erfragen.

Hausbauer111 
Beitragsersteller
 20.04.2012, 13:49

Danke! Ich baue in Niedersachsen. Konnte da aber in den Bauordnungen keinen Passus finden der meine Frage beantwortet.

Innerhalb der Abstandsfläche von 3m darf offiziewll kein Holz gelagert werden außer in den in den Landesbauordnung ausdrücklich zugelassenen Mengen.

Holzlagerung an der Hauswand unterhalb der Dachüberstände ist üblich, kann aber Brandschutzvorschriften widersprechen, weil die Außenwand dann die geforderten Brandschutzwiderstandsklassen nicht erreicht und ein Brandüberschlag in die Innenräume möglich wird.

Das Problem ist, dass sich keine Bauasufsicht darum kümmert. Aber im Schadenfall verweigern die Brandschutzversicherungen den Schadeneintritt, wenn die Holzlagerung den Vorschriften der Landesbauordnung widersprochen hat. e