Wer zahlt Rückbau bei Wanddurchbruch zweier Mietewohnungen?

13 Antworten

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Ich bin ja der Meinung, durch die 4 Jahre erhöhte Miete sind diese Kosten gedeckt.

Nur weißt Du leider nicht, wofür die Miete wirklich war. Miete deckt normalerweise keine besonderen Baukosten, sondern in diesem Fall vielleicht nur den höheren Wohnwert.

Wenn nichts schriftlich vereinbart war und die Genossenschaft nichts für den Rückbau verlangt, erst einmal still halten.

Womöglich wird die Doppelwohnung wieder so angeboten oder als zwei einzelne und je nach Bedarf wird dann zugemauert oder offen gelassen.

labertasche01 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 07:12

So mal als Update: 
Der Rückbau musste nicht von den Mietern übernommen werden. 
Bei der Abnahme erklärte der Verantwortliche das es ihre Aufgabe sei, da durch die Mieterhöhung schon alles abgegolten sei.

Der Vermieter hat den Durchbruch beauftragt und bezahlt. Dich hat er an den Kosten (als Modernisierung? oder auf welcher Basis?) anteilig zur Kasse gebeten. Wenn bei einem nun bei Auszug anstehenden Verschluss auf seinen Wunsch und mit seiner Beauftragung Kosten entstehen, hat er m. E. die Kosten hierfür allein zu tragen.

Diese Frage wären gut schriftlich zuvor zu vereinbaren gewesen.

Da in gängiger Rechtspraxis in solchen unklaren Fragen in der Regel zu Gunsten der Mieter entschieden wird, sehe ich für dich gute Chancen, zumal du ja für den Durchbruch und das Einsetzen der Tür bereits gezahlt hast.

labertasche01 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 07:11

So mal als Update: 
Der Rückbau musste nicht von den Mietern übernommen werden. 
Bei der Abnahme erklärte der Verantwortliche das es ihre Aufgabe sei, da durch die Mieterhöhung schon alles abgegolten sei.

labertasche01 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 14:43

Das hoffen meine Freunde. Warten wir mal ab. Danke.  

Eine Mieterhöhung mit der Begründung, dass Baukosten auszugleichen sind, ist nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. Der Wohnungsbesitzer hat aber der Mieterhöhung zugestimmt und jahrelang eine erhöhte Miete bezahlt. Daher ist die Mieterhöhung wirksam.

Hier wäre noch zu klären, ob es bedingt durch das Vorhandensein zweier Wohnungen auch 2 Mieter gegeben hat oder noch gibt.

Eindeutig war es der Wunsch der Mieter diese Wohnungen zusammenzulegen. Daher waren sie auch der Auftraggeber der Bauleistungen. Wenn der Wohnbaugesellschaft als Vermieter die Bezahlung in Form einer höheren Miete gereicht hat, dann ist das nicht das Problem der Auftraggeber. 

Deren Problem ist aber infolge der aktuellen Kündigung der Rückbau, den sie dem Vermieter schulden, falls der Vermieter nach Mietende darauf besteht.

labertasche01 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 07:12

So mal als Update: 
Der Rückbau musste nicht von den Mietern übernommen werden. 
Bei der Abnahme erklärte der Verantwortliche das es ihre Aufgabe sei, da durch die Mieterhöhung schon alles abgegolten sei.

Es wurden zwei Wohnungen zusammengelegt. Durch den Wanddurchbruch wurden also aus zwei kleineren Wohnungen eine große. Da stellt sich die Frage: Wurde dann für die eine große Wohnung auch nur eine (erhöhte) Miete gezahlt oder wurden weiterhin zwei Mieten gezahlt, wovon eine erhöht wurde?

labertasche01 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 11:50

Es wurden zwei Mieten gezahlt. Erhöht wurde deswegen nur eine und das wurde mündlich mitgeteilt. Komische Praktiken.
Bei normalen Mieterhöhungen wurde zweimal erhöht. Einmal je Wohnung.

Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, dass nichts vertraglich vereinbart wurde. Wenn da wirklich nichts steht, bleibt es entweder so oder der Vermieter trägt die Kosten, bzw. sie sind durch die Mieterhöhung abgedeckt. Aber bei einer Genossenschaft (also Profis) glaube ich da nicht dran.

labertasche01 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 07:11

So mal als Update: 
Der Rückbau musste nicht von den Mietern übernommen werden. 
Bei der Abnahme erklärte der Verantwortliche das es ihre Aufgabe sei, da durch die Mieterhöhung schon alles abgegolten sei.

labertasche01 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 13:41

Es gibt ja Nachträge. Aber sie haben nichts schriftlich erhalten.

labertasche01 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 07:44

Es steht nichts im Mietvertrag

Gerhart  31.07.2017, 10:41
@labertasche01

Der Mietvertrag wurde vor dem Wandabriss geschlossen.