Wer zahlt Rückbau bei Wanddurchbruch zweier Mietewohnungen?
Freunde von uns haben zwei Mietwohnungen nebeneinander. Diese haben sie mit einem Durchbruch zusammengelegt.
Die Arbeiten wurde durch die Wohnbaugenossenschaft durchgeführt und bei einer der Wohnungen die Miete erhöht um die Kosten zu tragen. Dies war 2013.
Nun haben sie die Wohnungen gekündigt weil sie ein Haus gekauft haben. Wer muss die evtl anfallenden Kosten für einen Rückbau tragen?
Ich bin ja der Meinung, durch die 4 Jahre erhöhte Miete sind diese Kosten gedeckt.
Vertraglich wurde nichts festgelegt. Es hieß nur, der Durchbruch sei wieder rückbaubar.
Vielen Dank.
13 Antworten
Ich bin ja der Meinung, durch die 4 Jahre erhöhte Miete sind diese Kosten gedeckt.
Nur weißt Du leider nicht, wofür die Miete wirklich war. Miete deckt normalerweise keine besonderen Baukosten, sondern in diesem Fall vielleicht nur den höheren Wohnwert.
Wenn nichts schriftlich vereinbart war und die Genossenschaft nichts für den Rückbau verlangt, erst einmal still halten.
Womöglich wird die Doppelwohnung wieder so angeboten oder als zwei einzelne und je nach Bedarf wird dann zugemauert oder offen gelassen.
Danke für die Auszeichnung.
Der Vermieter hat den Durchbruch beauftragt und bezahlt. Dich hat er an den Kosten (als Modernisierung? oder auf welcher Basis?) anteilig zur Kasse gebeten. Wenn bei einem nun bei Auszug anstehenden Verschluss auf seinen Wunsch und mit seiner Beauftragung Kosten entstehen, hat er m. E. die Kosten hierfür allein zu tragen.
Diese Frage wären gut schriftlich zuvor zu vereinbaren gewesen.
Da in gängiger Rechtspraxis in solchen unklaren Fragen in der Regel zu Gunsten der Mieter entschieden wird, sehe ich für dich gute Chancen, zumal du ja für den Durchbruch und das Einsetzen der Tür bereits gezahlt hast.
So mal als Update: Der Rückbau musste nicht von den Mietern übernommen werden. Bei der Abnahme erklärte der Verantwortliche das es ihre Aufgabe sei, da durch die Mieterhöhung schon alles abgegolten sei.
Das hoffen meine Freunde. Warten wir mal ab. Danke.
Eine Mieterhöhung mit der Begründung, dass Baukosten auszugleichen sind, ist nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. Der Wohnungsbesitzer hat aber der Mieterhöhung zugestimmt und jahrelang eine erhöhte Miete bezahlt. Daher ist die Mieterhöhung wirksam.
Hier wäre noch zu klären, ob es bedingt durch das Vorhandensein zweier Wohnungen auch 2 Mieter gegeben hat oder noch gibt.
Eindeutig war es der Wunsch der Mieter diese Wohnungen zusammenzulegen. Daher waren sie auch der Auftraggeber der Bauleistungen. Wenn der Wohnbaugesellschaft als Vermieter die Bezahlung in Form einer höheren Miete gereicht hat, dann ist das nicht das Problem der Auftraggeber.
Deren Problem ist aber infolge der aktuellen Kündigung der Rückbau, den sie dem Vermieter schulden, falls der Vermieter nach Mietende darauf besteht.
So mal als Update: Der Rückbau musste nicht von den Mietern übernommen werden. Bei der Abnahme erklärte der Verantwortliche das es ihre Aufgabe sei, da durch die Mieterhöhung schon alles abgegolten sei.
Dann ist ja alles paletti...
Es wurden zwei Wohnungen zusammengelegt. Durch den Wanddurchbruch wurden also aus zwei kleineren Wohnungen eine große. Da stellt sich die Frage: Wurde dann für die eine große Wohnung auch nur eine (erhöhte) Miete gezahlt oder wurden weiterhin zwei Mieten gezahlt, wovon eine erhöht wurde?
Es wurden zwei Mieten gezahlt. Erhöht wurde deswegen nur eine und das wurde mündlich mitgeteilt. Komische Praktiken.
Bei normalen Mieterhöhungen wurde zweimal erhöht. Einmal je Wohnung.
Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, dass nichts vertraglich vereinbart wurde. Wenn da wirklich nichts steht, bleibt es entweder so oder der Vermieter trägt die Kosten, bzw. sie sind durch die Mieterhöhung abgedeckt. Aber bei einer Genossenschaft (also Profis) glaube ich da nicht dran.
So mal als Update: Der Rückbau musste nicht von den Mietern übernommen werden. Bei der Abnahme erklärte der Verantwortliche das es ihre Aufgabe sei, da durch die Mieterhöhung schon alles abgegolten sei.
Es gibt ja Nachträge. Aber sie haben nichts schriftlich erhalten.
Es steht nichts im Mietvertrag
Der Mietvertrag wurde vor dem Wandabriss geschlossen.
So mal als Update: Der Rückbau musste nicht von den Mietern übernommen werden. Bei der Abnahme erklärte der Verantwortliche das es ihre Aufgabe sei, da durch die Mieterhöhung schon alles abgegolten sei.