Einbau Wärmepumpe bei WEG ohne Genehmigung?
Folgende Situation angenommen:
Ich komme nach Hause und stelle eines Tages fest, dass mein Nachbar (es geht ausschließlich um Eigentümer) ohne Abstimmung bzw. Genehmigung der WEG/Hausverwaltung die Heizung seiner Wohnung und/oder Warmwasser vom bisherigen Kreislauf getrennt hat und diese nun anstatt der Ölheizung über eine neu installierte Wärmepumpe versorgt.
Die Ölheizung versorgt die restlichen Wohneinheiten weiterhin, ist nun aber überdimensioniert (Grundlast pro Eigentümer wird auch höher). Die restlichen Eigentümer würden aus diesem Grund dem Einbau einer Wärmepumpe nicht zustimmen.
Was kann man in so einem Fall machen bzw. mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Kann man einen Rückbau fordern/einklagen?
Wen müsste man denn kontaktieren, wenn man den Umbau feststellt? Direkt einen Anwalt? Kann man den Umbau stoppen, wenn er noch nicht abgeschlossen ist?
PS: Der betroffene Eigentümer besitzt keine Stimmenmehrheit
5 Antworten
War viele Jahre selbst Verwalter in diversen WEGs. Deshalb ist mir das Thema hier nicht neu. Der oben beschriebene Eingriff in die Heizanlage stellt eine "bauliche Veränderung" dar, wobei erst einmal unerheblich ist, ob die Veränderung Sinn macht oder sonstwie ethisch begründet ist. Und bauliche Veränderungen bedürfen nun mal eines EINSTIMMIGEN Beschlusses in der Eigentümerversammlung oder eines sogenannten Umlaufbeschlusses. Da es sich offensichtlich auch um eine sichtbare Wärmepumpe handelt, ist auch das höchstwahrscheinlich schon eine bauliche Veränderung der Außenansicht des Gebäudes. Und wenn es sich um eine billige Einsteiger-Wärmepumpe handelt, so dürfte künftig auch noch das Thema "Lärm" für viel Ärger sorgen. Kurzum: So lange hier kein entsprechender gültiger Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft vorliegt, darf so eine Änderung nach meinem Kenntnisstand nicht vorgenommen werden. Im Übrigen empfehle ich grundsätzlich eine gütliche Einigung, bei der alle Beteiligten ihr Gesicht wahren können. Eine zerstrittene WEG ist keine gute WEG - und das Leben muss bekanntlich weitergehen . Im Notfall aber bleibt nur der Gang zum Anwalt, der beim Gericht entsprechende Klage auf Rückbau erheben müsste. Grüße aus Konstanz, W. Hübner
Hallo,
die Rechtsverhältnisse einer WEG sind eindeutig vertraglich festgelegt.
Alleingänge, abseits der Mehrheit, haben daher meist rechtlich nur
bedingt Bestand.
Allerdings kann ich den "Alleingänger" durchaus verstehen, denn er hat vermutlich erkannt, dass die vorhandene Energieeffizienz der Gesamtanlage katastrophal ist und er nicht einsieht, diesem unwirtschaftlichen Betreiben durch eigene, überhöhte Verbrauchskosten dauerhaft nachzufolgen. Hierdurch hat er vermutlich durchaus Chanchen auf Erfolg, je nach Richter;-)
Ob insofern seine durchaus berechtigten Ansprüche im Einklang mit vorhandenen Rechtsverhältnissen der WEG stehen, können letztendlich wohl nur die Richter im Klageverfahren abschließend klären.
Tatsache ist, dass bundesweit in Bestandsimmobilien die anlagentechnische Energieeffizienz meist katastrophal ist (Verbrauchskosten).
Mitunter wird sogar das Doppelte verbraucht, als eigentlich ohne Komforteinschränkung, notwendig wäre.
http://www.gesbb-energieberatung.de/
v.G.
Das mag sein, dann hätte man aber doch über eine komplette Umstellung der kompletten Hausanlage abstimmen können, wogegen die anderen Eigentümer keine Einwände hätten und es finanziell auch keine Probleme geben würde...
Nur ein Alleingang nur für eine Wohnung ohne die anderen Eigentümer zu fragen wird halt nicht akzeptiert.
Es hat ja nur der eine Eigentümer Vorteile, die anderen Verbleibenden wurden nicht einmal gefragt ob sie mit einsteigen wollen bzw. auch profitieren wollen und haben jetzt sogar noch größere Nachteile.
Das kann doch kein Mensch beantworten! Schau in euren WEG-Vertrag, darin wird sich die weitere Vorgehensweise nachlesen lassen.
"Die Ölheizung versorgt die restlichen Wohneinheiten weiterhin, ist nun aber überdimensioniert (Grundlast pro Eigentümer wird auch höher)."
Das ist nicht richtig; eine Überdimensionierung führt nicht zwangsweise zu mehr Kosten, nur weil ein Abnehmer fehlt. Die Kosten der Wartung und Instandhaltung trägt der Abweichler immer noch; es muß dagegen erst später Öl nachgekauft werden, weil ein Verbraucher fehlt.
Die Frage ist eher, weshalb ist er diesen Weg gegangen - ihr scheint auf euren Versammlungen nicht unbedingt viel miteinander zu reden. Dafür spricht auch, daß Du an rechtliche Vertretung denkst, denn an das Naheliegende.
bauhilfe-forum.de; Epi
Da die Kosten für die bestehende Heizanlage auch nach Flächenanteil der WE umgelegt wird, muss er diese Kosten ja auch zukünftig weiter zahlen. Da sehe ich also keine Probleme solange er die Kosten trägt. Auch Rep.- und Wartungskosten usw. an der alten Anlage muss er weiter zahlen, es sei denn, es ist vertraglich anders geregelt.
Schwer zu sagen...
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn das Gebäude entsprechend gedämmt ist und er eine effiziente Wärmepumpe einbaut. Aber das ohne die Hauseigentümer zu fragen?
Sicher wäre es sinnvoll gewesen, gleich das ganze Gebäude umzustellen.
Ein Einschreiben an den Eigentümer wird wohl die erste Maßnahme sein. Stoppt er dann nicht, dann muss man einen Anwalt einschalten.
Nein! D as Bauamt hängt sich da nicht rein. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Ist er nicht einsichtig, hilft nur der Anwalt...
Aber man kann nicht über das Bauamt o.Ä, einen Baustopp verhängen lassen?
Wir ahnen schon, dass es nur Ärger mit sich bringen wird, wenn der Nachbar wirklich eine Wärmepumpe installiert...
Sinn macht es natürlich, aber dann bitte für alle.