Darf Fluchtweg abgeschlossen werden?

7 Antworten

Was der Nachbar schwätzt ist Unsinn. Es ist der einzige Weg / Ausgang aus dem Kellerbereich. Dort kann es u.U. zu einer Havarie kommen die es erforderlich macht, fluchtartig diesen Bereich zu verlassen. Vermutlich ist es auch noch eine Brandschutztür. Die muss/soll immer geschlossen aber nicht verschlossen sein. Gleiches gilt auch für die Hauseingangstür.

Verständige den Vermieter und bitte ihn, die Mieterschaft darüber zu informieren.

Schau mal in der Hausordnung nach, dort müsste das auch geregelt sein.

Sie sind doch im Besitz des Schlüssels, mit dem Sie in den stets verschlossenen Keller gelangt sind!

Weshalb kommen Sie denn dann nicht mehr raus und schließen anschließend wieder ab?

Seit wann führt ein Fluchtweg durch einen nicht als solchen gekennzeichneten verschlossenen Keller?

ralf110666 
Beitragsersteller
 02.01.2021, 13:40

Ich denke mir, wenn ich einen verwinkelten Gang habe an dem mehrere Räume abgehen und am Kopf dieses Gangs befindet sie die einzige Tür die nach draußen führt, macht allein dieser Umstand diese Tür zur Fluchttür. Außerdem möchte ich denjenigen kennelernen der in aller Seelenruhe durch den dunklen Kellergang geht, und nach dem Schlüssel kramt, nachdem er sich mit einem dicken Hammer auf den Finger gekloppt hat.

schelm1  02.01.2021, 15:35
@ralf110666

Schlägt dann noch eine Bombe ein, dann wird es aber echt "zappenduster" sofern man kein Licht anmacht.!

Ich sehe das anders als die anderen hier. Ich habe das gerade bei meinem großen Wohnungsunternehmen durchgesetzt.

Die Dachboden- und Kellertüren bekommen jetzt von innen "Panikgriffe". S.h.: Türen die man von innen durch einfaches Drehen aufbekommt. Völlig egal ob abgeschlossen wurde oder nicht.

Und ja, ich darf mich im Keller solange aufhalten wie ich mag.

Nein, es gibt auch keine Versicherung, die so etwas vorschreibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ralf110666 
Beitragsersteller
 02.01.2021, 13:34

Das dachte ich mir auch schon,.

Deshalb gehe ich davon aus das es sich somit um eine Fluchttür handelt.

https://www.safetyshop24.de/kennzeichnung/rettungsschilder/asr-a1.3/kombischilder-mit-lichtkante/?gclid=Cj0KCQiA0MD_BRCTARIsADXoopb7nFHaDHVEdtqi0Jey5oj0QRsAkUKvnEoF_lqNiuL6mwy8wiFR2HsaArxrEALw_wcB

Ohne Kennzeichnung solcher ist dieses KEINE Fluchttür. Diese muss auch in den Bauplänen und Flucht und Rettungsplänen als solche gekennzeichnet sein.

Wenn bei euch eine Berufsfeuerwehr ist, kannst du da anrufen (Amtsnummer !!!!) und dich beraten lassen. Ist dort keine vorhanden, rufe beim Ordnungsamt an und stelle da dieses Problem klar.

schleudermaxe  02.01.2021, 14:28

Ich kenne in meinem Bestand keinen Treppenhausausgang, der bezeichet wird mit Fluchtweg und großen Plänen.

Auch die Fenster sind alle ohne Beschilderung.