Darf Fluchtweg abgeschlossen werden?
Wir bewohnen eine Wohnung im Endteil eines Mehrfamilienhauses. Die Tür vom Treppenhaus zu den Kellerräumen ist immer verschlossen... lt. Aussage eines Nachbarn aus Versicherungsgründen. Allerdings ist diese Tür die einzige die aus den Kellerräumen führt. Deshalb gehe ich davon aus das es sich somit um eine Fluchttür handelt. Zumal alle Kellerräume gemauert sind und dir eine massive Tür mit Zylinderschloss gesichert sind . Ferner ist die Haustür aucn Selbstschließend...dh. durch Summer zu öffnen. Da ich mich auch durchaus mal länger in meinem Keller aufhalte sehe ich dur solche Maßnahmen meinen Fluchtweg versperrt.
7 Antworten
Was der Nachbar schwätzt ist Unsinn. Es ist der einzige Weg / Ausgang aus dem Kellerbereich. Dort kann es u.U. zu einer Havarie kommen die es erforderlich macht, fluchtartig diesen Bereich zu verlassen. Vermutlich ist es auch noch eine Brandschutztür. Die muss/soll immer geschlossen aber nicht verschlossen sein. Gleiches gilt auch für die Hauseingangstür.
Verständige den Vermieter und bitte ihn, die Mieterschaft darüber zu informieren.
Schau mal in der Hausordnung nach, dort müsste das auch geregelt sein.
Sie sind doch im Besitz des Schlüssels, mit dem Sie in den stets verschlossenen Keller gelangt sind!
Weshalb kommen Sie denn dann nicht mehr raus und schließen anschließend wieder ab?
Seit wann führt ein Fluchtweg durch einen nicht als solchen gekennzeichneten verschlossenen Keller?
Schlägt dann noch eine Bombe ein, dann wird es aber echt "zappenduster" sofern man kein Licht anmacht.!
Ich sehe das anders als die anderen hier. Ich habe das gerade bei meinem großen Wohnungsunternehmen durchgesetzt.
Die Dachboden- und Kellertüren bekommen jetzt von innen "Panikgriffe". S.h.: Türen die man von innen durch einfaches Drehen aufbekommt. Völlig egal ob abgeschlossen wurde oder nicht.
Und ja, ich darf mich im Keller solange aufhalten wie ich mag.
Nein, es gibt auch keine Versicherung, die so etwas vorschreibt.
Das dachte ich mir auch schon,.
Deshalb gehe ich davon aus das es sich somit um eine Fluchttür handelt.
Ohne Kennzeichnung solcher ist dieses KEINE Fluchttür. Diese muss auch in den Bauplänen und Flucht und Rettungsplänen als solche gekennzeichnet sein.
Wenn bei euch eine Berufsfeuerwehr ist, kannst du da anrufen (Amtsnummer !!!!) und dich beraten lassen. Ist dort keine vorhanden, rufe beim Ordnungsamt an und stelle da dieses Problem klar.
Ich kenne in meinem Bestand keinen Treppenhausausgang, der bezeichet wird mit Fluchtweg und großen Plänen.
Auch die Fenster sind alle ohne Beschilderung.
Ich denke mir, wenn ich einen verwinkelten Gang habe an dem mehrere Räume abgehen und am Kopf dieses Gangs befindet sie die einzige Tür die nach draußen führt, macht allein dieser Umstand diese Tür zur Fluchttür. Außerdem möchte ich denjenigen kennelernen der in aller Seelenruhe durch den dunklen Kellergang geht, und nach dem Schlüssel kramt, nachdem er sich mit einem dicken Hammer auf den Finger gekloppt hat.