Fitnessstudio Kündigung Auslandssemester?
Hallo,
bekanntlich kann man ja wegen eines Wohnortswechsels Gebrauch von der außerordentlichen Kündigungsklausel machen, also ohne Kündigungsfrist kündigen kann. Ist ein 5monatiges Auslandssemester auch als Wohnortswechsel in dem Sinne zu verstehen, oder zählt das nur als vorübergehend...?
5 Antworten
Nein die Info ist falsch.
Früher war das mal so, dass man wegen Wohnortwechsel kündigen durfte, aber heute geht das nicht mehr.
Du bist nur 5 Monate weg u in dieser Zeit kannst du deinen Vertrag Ruhen lassen. Dann zahlst keine Gebühr, bis du wieder da bist.
Nein. Du kommst ja nach 5 Monaten wieder.
Aber: Du kannst, sofern das Studio mitmacht, 5 Monate aussetzen. Diese werden aber anschließend nachgeholt.
Sprich also mit deinem Studio.
Ein Umzug ist grundsätzlich kein wichtiger Grund, aus welchem ein Vertrag mit einem Fitneßstudio außerordentlich geündigt werden kann.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einem der Vertragspartner aus Gründen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, eine weitere Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist.
Ein Auslandssemester hast Du ja selbst zu verantworten; Du hast das ja wohl geplant und hättetst damit auch eine kürzere Laufzeit wählen können.
Hier hilft nur Kulanz ggf. das Vertragsverhältnis zu beenden oder ruhen zu lassen.
Auslandssemester ist ja kein Wohnungswechsel. Da wird die Mitgliedschaft "ausgesetzt". Die ausgesetzte Zeit verlängert dann die Vertragsdauer
Nein, ist es nicht