Kündigungsfrist Minijob?

6 Antworten

Ja, das hast du voellig richtig auf den Tag genau ausgerechnet. Die schriftliche Kuendigung muss spaetestens am 17.4. beim Arbeitgeber zugehen (zu postueblichen Zeiten!), um zum 15.5. zu wirken. Das sind taggenau 4 Wochen.

Voraussetzung fuer die einhaltung der Kuendigungsfrist ist aber natuerlich, dass keine abweichende Kuendigungsfrist vereinbart wurde.

susbsd 
Beitragsersteller
 15.04.2013, 12:16

nein, wurde nichts abweichend vereinbart. Laut Vertrag 2 Wochen in der Probezeit, danch 4 Wochen. Gut, dann werde ich diese heute noch abschicken... Vielen Dank Dir :-)

DerCAM  15.04.2013, 12:21
@susbsd

Mit der Post waere mir das heute am 15.4. allerdings schon etwas zu ungewiss. Wenn aber mit der Post, dann bitte per Einwurfeinschreiben und gerade wegen der knappen Zeit keinesfalls als Einschreiben mit Rueckschein.

Kannst du die Kuendigung nicht selbst im Betrieb abgegen oder dort in den Briefkasten werfen? Empfangsbestaetigung oder Zeugen nicht vergessen! Oder du laesst sie per Kurier zustellen. Dann ist der Kurier dein Zeuge.

susbsd 
Beitragsersteller
 15.04.2013, 12:24
@DerCAM

abgeben ist mir zu weit (60km entfernt). Mach ich dann per Einwurf oder Übergabeeinschreiben fertig :-)

DerCAM  15.04.2013, 12:27
@susbsd

Einwurfeinschreiben!!!

Uebergabeeinschreiben kann in die Hose gehen (wenn's nicht uebergeben werden kann und dann erst nach dem 17.4. abgeholt wird).

Selbst abgeben waere trotzdem sicherer und 60 Kilometer sind ja nun auch nicht wirklich sooo weit weg. Was machst du, wenn die Post schlampt und das Einschreiben erst nach dem 17.4. zugestellt wird?

susbsd 
Beitragsersteller
 15.04.2013, 12:30
@DerCAM

ok, dann halt Einwurfeinschreiben :-) .... Naja, beim heutigen Spritpreis tun 120km (hin/rück) doch schon etwas weh ;-). Der Post vertraue ich eigentlich. Bisher waren meine abgeschickten Briefe immer am darauffolgenden Tag beim Empfänger.

Nein ist nicht ausreichend.

Immer 30 Tage - also 30.5 is der nächstmögliche Zeitpunkt. Außer heut egeht die Kündigung ein.

Also die Frage von der Kündigungsfrist hängt imemr ein wenig von deinem Vertrag ab (genaueres kannst du mitunter http://www.gesetzlichekuendigungsfrist.org/ hier nachlesen) wenn du einen 0815 Vertrag hast müßtest du zum Monatsende so kündigen das du die gesetzliche Kündigungsfrist einhälst.

Hallo,

da hilft dir die www.minijob-zentrale.de weiter unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Arbeitsrecht -> Kündigungsfristen

wie z.B.: Die gesetzliche Grundkündigungsfrist, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhalten haben, beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei vorübergehender Aushilfe kann für die ersten drei Monate eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbart werden.

PS.: 17.4. wäre letzte Frist!

susbsd 
Beitragsersteller
 15.04.2013, 12:21

das reicht ja zum Brief abschicken... :-) War ja auch die hauptsächliche Frage ob's zum 17.04. noch reicht. Danke schön

Vier Wochen zum Monatsletzten oder zum 15. Du kannst aber auch mit deinem jetzigen Arbeitgber einen Aufhebungsvertrag schließen. Du hättest ja keine Nachteile bei der Arbeitsagentur.