Ist diese außerordentliche Kündigung wirksam?
Hallo, bitte einmal über das angehängte Schreiben schauen. Über eine fachliche Meinung dazu freue ich mich.
Könnte das Fitnessstudio mich verklagen und wie sähen meine Chancen in einem Rechtsstreit aus?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Das Fitnesstudio kann dich nicht verklagen, da du gekündigt hast mit einer Begründung die nachvollziehbar ist. Wieso denkst du das sie dich verklagen könnten?
Soweit ich weiß ist die Kündigung wirksam, da aber Verträge eines Fittnesstudios immer auslaufen müssen, würde ich einen Anwalt fragen der kennt sich damit sicherlich besser aus..
Wird schon gültig sein.
Ist das Dein Ernst?! Du willst vollen Preis für halbe Leistung?!
Ich würde den Kunden sofort anrufen, mich entschuldigen und probieren, ob Du ihn zum fairen Preis doch noch halten kannst.
Ich bin der Kunde. Vielen Dank für die Rückmeldung!
lesen...nachdenken...nochmals lesen und dann antworten! ;-)
Beiträge bei Fitnessstudios müssen aktuell nicht gezahlt werden, es sein denn der konkrete Vertrag enthält hierzu eine Regelung. Eine Sonderkündigung des Vertrages ist nicht möglich. Vertragsverlängerungen müssen nicht akzeptiert werden.
Quelle:
https://www.ra-dietel.de/corona-krise-kuendigung-fintessstudio-und-beitragszahlungen-in-vereinen/
In dem konkreten Fall hat der Fitnessbereich ja wieder offen, nur der Wellnessbereich nicht. Sie wollen ja nun den vollen Beitrag für nur halbe Leistung.
Wenn dein Studio wegen gesetzlichen Vorgaben oder höherer Gewalt ( Corona ) den Wellnessbereich schließen musste, dann wird deine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung nicht wirken.
Falls es jedoch aus Mängel schließen musste und innerhalb eines Monats+ nicht behoben ist, ja dann wäre es eine andere Geschichte.
Ok, vielen Dank. Dann werde ich die Kündigung so abgeben und ggfs. Lastschriftrückgaben durchführen. Im Falle des Falles sollen die mich ruhig verklagen.
allerdings könnte ich ja trainieren gehen, da der Fitnessbereich auf hat. Aber zum vollen Preis kann ich das nicht akzeptieren. Mein Angebot nur die Hälfte zu zahlen, wurde abgelehnt und mir wurde nur angeboten den Vertrag ruhen zu lassen. Das ist für mich auch nicht zumutbar, da ich jeden Tag trainieren möchte. Also entweder ich zahle alles, bekomme aber nur die Hälfte, oder ich zahle gar nix und bekomme auch nichts. Irgendwie unfair, oder?
Ja aber, wenn das wegen gesetzlichen Vorgaben geschlossen wurde, können die doch nichts dafür.
Ist es dir nicht möglich nach Gutscheinen oder sonstiges zu verlangen ?
Mein Studio hat z.B angeboten die geschlossene Zeit nach Vertragsende drauf zu rechnen oder halt ein 70€ Gutschein für Gerätschaften.
Ja aber die können was dafür, wenn die Kohle von mir habe möchten für etwas das sie nicht leisten können. Auf meine Nachfrage hin, ob mir das Studio einen fairen Vorschlag machen möchte, habe ich keine Antwort erhalten. Wie sollen die mir denn die 50% Schließung drauf rechnen? Mit Gutscheinen oder zeitweiser Beitragsreduzierung wäre ich ja einverstanden, leider das Studio nicht.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du nicht. Allenfalls über die Beitragshöhe könnte man reden. Von was für einem Wellnessbereich sprichst du denn da?
Über die Beitragshöhe habe ich versucht zu verhandeln, erfolglos. Der Wellnessbereich besteht aus Schwimmbad, Sauna, Sonnenwiese und Ruhebereich und wurde vor der Schließung auch von mir genutzt.
Auch die rechtliche Unmöglichkeit begründet eine Pflichtverletzung. Das Gesetz stellt für die fristlose Kündigung nicht auf ein Verschulden bzw. Vertretenmüssen ab, sondern fordert lediglich, dass das Abwarten der Kündigungsfrist bzw. der Vertragsbeendigung nicht zumutbar ist. Das Verschulden kann zwar Berücksichtigung finden, ist aber letztlich nicht entscheidend. Denn das Studio kann ganz offensichtlich nicht die vertragsgemäße Leistung zur Verfügung stellen. Auch eine Abmahnung ist entbehrlich.
Ob ein Teilbereich des Betriebs geschlossen wird, ist das betriebliche Risiko des Studiobetreibers.