Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung?
Hi,
ich habe eine Frage.
Ich habe mich im Mai 2021 selbstständig gemacht.
Alles nur nebenher, jetzt habe ich die Umsatzgrenze der Kleinunternehmer Regelung übertroffen.
Ich bin also ab 2022 Regelbesteuert.
Mir ist bisher alles klar soweit und ich habe auch bald einen Termin mit meinem Steuerberater um alles genau zu planen, aber zu einer Frage finde ich keine Antwort.
Bekomme ich für den Warenbestand den ich 2020 als Kleinunternehmer aufgebaut habe, keine Vorsteuer mehr zurück?
Dann müsste ich ja im nächsten Jahr auf den gesamten Umsatz den ich tätige 19% Mwst zahlen und würde bei vielen Produkten ein Minusgeschäft machen...
Gibt es eine Möglichkeit?
Habe was von einer Vorsteuerberichtigung gelesen, aber das gilt wohl nur für Wirtschaftsgüter ab 1000€ aufwärts.
Meine Ware kaufe ich z.B. um die 5 € und verkaufe Sie für 10-25€.
Davon hab ich nun 100 te Teile rumliegen und wenn ich dann noch 19% drauf zahle ohne das ich Vorsteuer ziehen konnte ist der ganze Spass unrentabel.
Ich würde mich über konstruktive Antworten sehr freuen.
Beste Grüße
3 Antworten
Für die Kleinunternehmer Regelung muss lt gesetzt der Umsatz im Vorjahr unter 22.000 und im laufenden Jahr vorraussichtlich unter 50.000 liegen. Im ersten Jahr fehlt es an Vorjahreswert. Es ist daher entscheidend ob der prognostizierte Umsatz des erstes Jahres unter 22.000€ liegt (die Grenze ist bei dir Zeitanteilig zu kürzen). Du wirst dich also auf kritische Rückfragen einstellen müssen warum der Umsatz deutlich höher war als ursprünglich geschätzt. Ggf wird dir auch für 2021 die Kleinunternehmer Regelung verwehrt.
falls nicht kannst du nach §15a abs. 2 ivm abs 7 UStG die Vorsteuer für diese Waren in dem Monat abziehen in dem du die Verkaufst
Verkaufe deine Produkte ein bisschen billiger oder weniger, dass du wieder knapp unter die Grenze fällst. Erst wenn du viel mehr Umsatz machst, dann ist es sinnvoll aufzusteigen. ;)
Dein Steuerberater wird dir die genauer Abwicklung dazu erklären.