privat PKW im Dienst benutzen. Muss ich ihn als Privatfahrzeug oder anders versichern?
Guten Tag,
ich bin im ambulanten Pflegedienst tätig und auf Grund von Dienstwagen Mangel (Arbeitgeber verschuldet, da wurde einfach nicht aufgepasst dass genug vorhanden sind) sollen wir jetzt des Öfteren unsere privat PKWs nutzen um von Kunde zu Kunde zu fahren. Im Arbeitsvertrag steht nichts zur PKW Nutzung.
Nun zu meinen Fragen
- muss ich meinen pkw anders versichern, da ich ihn ja dann als Dienstfahrzeug nutzen muss? Wie sieht die Situation bei einem Unfall aus?
- kann mein Arbeitgeber mich dazu verpflichten meinen privaten pkw zu benutzen?
- Wie sieht es mit kosten für die gefahrenen km und Verschleiß aus?
5 Antworten
Zum einen hat der AG dafür sorge zutragen, dass genügend Dienstfahrzeuge vorhanden sind.
Aber ausnahmen von der Regel gibt es immer.
Wenn privatfahrzeuge im Auftrag des AG's genutzt werden sollen, so hat er euch eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
Steuerfrei wären 0,30€/Km. Alles was darüber geht wäre als Einkommen zubewerten.
Er könnte euch aber auch Benzingutscheine geben.
Versichern kannst du das Auto nicht auf andere Weise. Es bleibt dein privat PKW.
Du wirst aber bei deiner KFZ versicherung angeben müssen, dass es geschäftlich genutzt wird und dadurch entsteht auch eine höhere Jahresfahrleistung. Diese höheren KFZ versicherungs - Beträge hätte dann der AG zu übernehmen.
Kommt es zum Unfall haftest erst einmal du, bzw. deine Versicherung.
Du kannst dann zivielrechtlich von deinem AG den erlittenen fianziellen Schaden einklagen.
Jedoch ist es für ambul. Pflegedienste pflicht extra Haftpflicht Versicherungen vorzuhalten, die evtl. auch solche Scäden ausgleichen.
Wenn der AG euch aufträgt mit dem privat PKW zu fahren, so muss er euch ein angemessenes KM-Geld bezahlen. ( Steuerfrei wären 0,30€) Alles was darübergeht ist als Einkommen zu versteuern.
Damit wäre Abnutzung, Verschleiß, Bezinkosten und Versicherung abgegolten.
Bei deiner KFZ Versicherung, musst du evtl. deine Jahres - KM erhöhen.
Er könnte euch auch zusätzlich Benzingutscheine geben.
Im Falle eines Unfalles würdest ersteinmal du haften müssen.
Jedoch ist es für ambul. Pflegedienste Pflicht extra Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die dir dann den Schadensausgleich zahlen kann.
Im übrigen sollte dein Chef schleunigst zusehen, dass er Dienstfahrzeuge anschaft. Er muss sie ja nicht kaufen , sondern er kann sie auch Leasen. Was für einen ambul. PD sinnvoll ist.
rechtlich kann ich das nicht beantworten.
Aber eine normale Meinung habe ich dazu : auf Dauer muss das offiziell angemeldet werden.
Auch versicherungmäßig, und auch finanziel muss das vergütet werden.
evtl. auch Unfallversicherung.
Ist das ein privater Pflegedienst ? dann sollen die ihren Steuerberater fragen.
Ansonsten den Betriebsrat um Rat fragen.
Das ist meine persönliche Meinung !
Er kann nicht von dir verlangen, dein privates Auto zu nehmen. Stell dir vor zu fährst Porsche. Mit deinem verdienst würdest du nur noch für den Porsche arbeiten, den zu für die Arbeit nutzen sollst.
bei der Versicherung musst du angeben dass das Auto privat und gewerblich genutzt wird, auch steigen die gefahrenen Kilometer.
du solltest mit deinem Chef klären, wer für die Mehrkosten ( Sprit, Verschleiß, Versicherung etc) aufkommt
Wenn ich im Pflegedienst bin und im Vertrag steht, dass mir dafür ein Auto gestellt wird, kann ich das sehr wohl verlangen.
es steht ja laut Frage nichts dazu im Vertrag...
Hast recht... dann würde ich das ganz schnell klären wer für die Kosten aufkommt
bei einem Unfall gilt dasselbe wie auf dem Weg zur oder von der Arbeit. wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt, kann man die Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. leider bleibt man trotzdem auf einem Großteil drauf sitzen.
die Erstattung des Arbeitsgebers muß mindestens die Entfernungspauschale betragen, also 0,30 Cent pro km. das kommt ungefähr genau hin, wenn man alle Kosten für Sprit und Verschleiß einrechnet. übrig bleibt da eigentlich nichts, wenn man alles, auch den Wertverlust beachtet. obwohl es eigentlich zunächst nach mehr aussieht. außerdem müssen die Beträge auch noch versteuert werden.
man muß nur die mehr gefahrenen Kilometer bei der Versicherung angeben, ansonsten ändert sich bei der Versicherung nichts.
umgekehrt kann der Arbeitnehmer auch nicht einen Dienstwagen fordern.