Was ist ein Einheitswertbescheid vom Finanzamt?
hab ein Grundstück gekauft , alles bezahlt usw.. jetzt kam ein Brief vom Finanzamt: Einheitswertbescheid/Zurechnungsfortschreibung. Da steht ein Betrag ( Zurechnung) auf meinen Namen. Wofür ist das ?
5 Antworten
Jeder Kaufvertrag über Immobilien geht auch zum Finanzamt: Mit dem Bescheid will Finanzamt dir mitteilen: wir wissen, dass du diese Immobilie erworben hast. Dieser Bescheid ging gleichzeitig an die Gemeinde um daraus die Grundsteuer ab dem Datum des Bescheides von dir anzufordern.
Mach 2 Löcher rein, hefte es zu deinem Kaufvertrag. Wenn du willst kannst du damit den Grundsteuerbescheid prüfen.
Um die Berechnung eines Einheitswertbescheides nachzuvollziehen, solltest du jemand bitten, der sich damit auskennt - sofern du es für erforderlich hältst.
Der Einheitswert ist der fiktive Wert des Objekts zum 1.1.1964.
Den braucht man, um alle Grundstücke vergleichbar zu machen.
Von diesem Einheitswert wird der Grundsteuermessbetrag berechnet, darauf wird letztlich die Grundsteuer berechnet.
Hier halbwegs erklärt>:
Das ist der Wert, auf Grund dessen Deine Grundsteuer bemessen wird. Du wirst irgendwann nochmal einen Grundsteuer-bescheid bekommen und da steht dann drauf, wie die Steuer berechnet wird. Auf dem Bescheid findest Du dann auch die 5.000€ wieder die dann mit den örtlichen Grundsteuersätzen multipliziert werden.
Nach diesem Einheitswert richtet sich die zukünftige Grundsteuer.
beides nicht.
Du bekommst noch einen Grundsteuerbescheid.
Wird in meinem link aber beschrieben, wenn du ihn gelesen hättest.
Das ist der Wert vom Grundstück selbst. Das ist nur eine Feststellung.
Das ist überhaupt nicht der Wert vom Grundstück.
Grundsteuermessbetrag sind ca 20€.
Zurechnung auf meinem Namen sind ca 5.000€ . Was bedeutet das?
Das kommt zunächst darauf an, ob das Grundstück in West- oder Ostdeutschland liegt. Ist es in Westdeutschland sind die 5000 € der Wert nach den Wertverhältnissen vom 01.01.1964 im Osten wäre das der Wert zum 01.01.1935.
Der Wert hat nur eine Bedeutung für die Festsetzung der Grundsteuer.
Ich hab über 100.000€ für das Grundstück bezahlt. Da steht was von ca 5.000€ .. die sagen mein Grundstück ist ca5.000€ wert?
Nicht zwingend. Im Grunde genommen ist der Einheitswert u.a. die Basis für die Grundsteuer. Ich denke, da kann man sich glücklich schätzen, wenn der Wert niedrig ist.
Der letztendlich Marktwert kann durchaus vom Einheitswert abweichen.
Ist das Grundstück bebaut?
Nein das Grundstück ist noch nicht bebaut. Grundsteuermessbetrag sind ca 20€ . Das muss ich wohl an die Gemeinde zahlen?
ich weiß nur nicht was diese ca 5000€ sind ..
oh man, du hast keine Ahnung von dem Thema, oder?
nein, der hat keine Ahnung, man
Ein Bemessungswert ist auch ein Wert. Ich habe nie behauptet, dass es der Verkaufswert von dem Grundstück ist. Sorry, wenn das falsch formuliert war.
du hast keine Ahnung von der Materie, stimmts?
Oh ja sorry, ich habe natürlich nur bei Wikipedia nachgelesen...
Nein, habe selbst schon einen Einheitswertbescheid für ein Grundstück bekommen.
Der Marktwert hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, was dazu führt, dass Marktwerte nicht einheitlich verglichen werden können.
Um eine einheitliche Bemessungsgrundlage zu haben, muss ein entsprechender Einheitswert gefunden werden, der natürlich von dem Marktwert abweichen kann.
Also diese 20€ sind jährlich die Grundsteuer?
und die 5.000€?