Kann man Studiengebühren von einer Privaten Hochschule als Betriebsausgaben absetzen?
Ich würde gern in Herbst anfangen an einer Privaten Hochschule zu studieren, da mein Vater ein eigenen Betrieb hat wollte ich fragen, ob er die Studiengebühren als Betriebsausgaben absetzen kann. Da ich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hab, wäre das bei mir dann auch eine Zweitausbildung.
2 Antworten
Das sind bei Dir Werbungskosten (ggf. entsteht ein Verlustvortrag, wenn Du keine steuerpflichtigen Einkünfte hast), weil es sich um eine Zweitausbildung handelt und Du sie selbst bezahlen würdest.
Es wären auch Werbungskosten wenn es sich um die Abkürzung des Zahlungsweges handeln würde:
Es handelt sich um die Abkürzung des Zahlungswegs durch die Zuwendung eines Geldbetrages an den Steuerpflichtigen, indem der Zuwendende im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld tilgt, anstatt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu geben. Dies liegt vor, wenn der Dritte auf Rechnung des Steuerpflichtigen den Geldbetrag an die Gläubiger zahlt.
Zahlt das Unternehmen die Studiengebühren, Du bist dort angestellt und liegt es im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse (Das ist zu bejahen, wenn das Studium die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöht), dann wären es alternativ Betriebsausgaben (wegen Verwandtschaft: erhöhter Nachweisbedarf) und bei Dir steuerfrei.
Aber wieso soll ein Studium des Sohnemann im betrieblichen Interesse der Firma sein? Zumal dein Vater angeblich als Selbständiger arbeitet, also gar keine Firma hat. Also: doppelt NEIN .