2% Pauschalsteuer Mini-/Nebenjob?
Ich bin momentan in einer Ausbildung und möchte in August einen Nebenjob machen. Muss ich 2% Pauschalsteuer von meinem Bruttogehalt vom Nebenjob zahlen?
5 Antworten
In den meisten Fällen übernimmt der Minijob-Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer für dich; ist aber kein Beinbruch für dich, sollte der Minijob-AG diese 2% von deinem Nettolohn einbehalten. Dadurch mußt du diesen Minijoblohn nicht in einer Einkommensteuererklärung angeben: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55
Die 2% Pauschsteuer trägt der ArbG - aber er kann sie auf den ArbN abwälzen (bei Dir abziehen) - halte ich für kleinlich - ist aber möglich...
Er kann sie auch ganz ablehnen; dann wird der Minijobber nach seinen persönlichen Steuermerkmalen versteuert.
Damit normalerweise um Arbeitsvertrag geregelt und es muss auch im Arbeitsvertrag stehen, wenn sich der Arbeitgeber die Pauschalsteuer vom Arbeitnehmer zurückholt
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Minijob zu versteuern. In der Regel sollte sich der Arbeitgeber darum kümmern.
Der Minijob-Arbeitgeber entscheidet, ob Pauschalsteuer- oder Lohnsteuervariante:
Pauschale oder individuelle LohnsteuerBei 450-Euro-Minijobs bestimmen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie entscheiden, ob der Minijob
- pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder
- individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Er sollte nicht nur, er muss sich darum kümmern.
Übernimmt er nicht die Pauschalsteuer, wird der Minijobber nach seinen persönlichen Steuermerkmalen versteuert. Die Pauschalsteuer kann er sich vom Minijobber "zurückholen", wenn er kleinlich ist.
Nein, die Pauschalsteuer zahlt der Arbeitgeber.
Kann er aber vom Bruttogehalt abziehen, soweit ich weiß. Insofern liegt die Steuerlast beim Arbeitnehmer.
... wenn er sie sich denn nicht vom Minijobber zurückholt.
Ohne Pauschalversteuerung wird der Minijobber nach seinen persönlichen Steuermerkmalen versteuert.