Firmenwagen mit 1% Klausel, wer zahlt die Benzinkosten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer oder beide?
ich habe seit einem halben Jahr einen kleinen Firmenwagen, den ich für Firmenfahrten und auch privat nutze. Ich bekomme im Monat eine Tankfüllung von meiner Chefin bezahlt und ENDE. Habe jetzt schon viel gelesen... Viele schreiben im Netz das sie alle Fahrten bei einer 1% Regelung bezahlt bekommen. Ich habe keine Dienstwagenüberlassungsvereinbarung bekommen und kenne einfach nicht meine Rechte hierzu. WER KANN MIR SICHER AUSKUNFT GEBEN, DIE AUCH BEI MEINER CHEFIN STANDHALTEN.... ODER WER KANN MIR SAGEN WO MAN DIESE REGELUNG NACHLESEN KANN.
DANKE FÜR EUERE HILFE
3 Antworten
Mehr als eine Tankfüllung kannst du nur dann verlangen, wenn du per Fahrtenbuch oder sonstwie nachweist, dass diese zur Erledigung deiner Dienstfahrten nicht ausreicht.
Diese Überlassungsvereinbarung ist immer individuell auszuhandeln. Die 1%-Regelung ist nur der geldwerte Vorteil der Überlassung des Autos zur Privatnutzung, den Du versteuern musst. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Dein Arbeitgeber Deinen privaten Spritverbrauch offiziell finanziert, dann müsstest Du den auch noch als geldwerten Vorteil versteuern. Das macht keinen Sinn. Deshalb dulden viele Arbeitgeber, dass der privat verfahrene Sprit mit in den arbeitsbedingten Betriebskosten verschwindet. Das funktioniert aber nur bei Vielfahrern. Bei Deiner Fahrleistung von ca. 700 km im Monat (1 Tankfüllung) funktioniert das nicht. Bei dieser Fahrleistung solltest Du froh sein, dass Dir überhaupt ein Auto gestellt wird, dass Du auch privat nutzen kannst. Ich kenne da ganz andere Regelungen. Du kannst nur versuchen, mit Deiner Chefin zu reden und auf Deine guten Leistungen verweisen. Dann zahlt sie vielleicht den Sprit statt einer Gehaltserhöhung, die auch wieder versteuern musst. Zwingen kannst Du sie mit Sicherheit nicht.
Ohne irgendwelche schriftliche Vereinbarung muß nichts und kann nichts ... Soll heißen: das ist nichts gesetzliches; frei verhandelbar mit der Firma. Bei uns gibt es Tankkarten - allerdings hast Du darauf keinen gesetzlichen Anspruch. Es gilt immer das, was Dein Arbeitgeber mit Dir aushandelst. Da Du den Wagen auch privat nutzen kannst, wirst Du Dir den Sprit wohl kaum vom Arbeitgeber einklagen können.