Darf der Chef den Jahresaurlaub in Stunden umrechnen?
Hallo mich würde mal folgendes interessieren.
Mal angenommen man arbeitet in einem kleinen Betrieb. Der Arbeitnehmer hat ja Gesetzlichen Anspruch auf mind. 24 Werktage bezahlten Urlaub. Der Chef darf meines Wissens nach aktuell 3/5 davon verplanen. Überstunden darf der Chef ja bekanntlich verplanen wie es ihm passt. (verbessert mich wenn ich falsch liege)
So nun meinem eigentliche Frage.
Darf der Chef den Jahresaurlaub in Stunden umrechnen und auf das Überstundenkonto gutschreiben um evtl. Die Regelung der 3/5 verplanung zu umgehen um den gesamten Urlaub des AN kontrollieren bzw. Festlegen zu können.
Ist das legal?
PS. Ist ein echter Fall in meinem nahen Umfeld, darum sehr wichtig wegen diverser Probleme.
3 Antworten
also als Überstunden umwandeln darf er auf keinen fall was er darf sind dir den urlaub zu verpanen wenn er über sommer Betriebsferien macht
Nein, das geht nicht.
Das Bundesurlaubsgesetz rechnet den Urlaub in Tagen und nicht in Stunden. Die Umrechnung ist nicht möglich und eine Stundenübertragung des Urlaubs auf ein Überstundenkonto schon gar nicht.
Im § 7 Bundesurlaubsgesetz steht: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN entgegenstehen.
Ich gehe mal davon aus, dass es in diesem Betrieb kein Betriebsrat gibt und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet. Die Gründung eines Betriebsrats wäre bei so einem Chef bestimmt kein Fehler.
Wie gesagt, der Chef darf den Urlaub nicht in Stunden umrechnen. Was die Gründung eines Betriebsrats betrifft: § 1 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz: "
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten AN, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt"
Genauere Informationen kannst Du z.B. bei
nachlesen. Da gibt es z.B. den Button: "Betriebsratswahl". Da wirst Du gut informiert.
Überstunden und Urlaubstage sind zwei verschiedene Paar Schuhe und können nicht miteinander verrechnet werden.Der Jahresurlaub dient der körperlichen Erholung und muss uneingeschränkt gewährt werden.
Außerdem wird der Urlaub nicht nach Stunden berechnet,sondern grundsätzlich nach vollen Tagen.
Danke :) genau auf diese Antwort hab ich gehofft. Kann es wirklich sein, dass der Chef in diesem Falle versucht den gesamten Urlaub verplanen zu können da Überstunden ja vom Chef komplett verplant werden dürfen oder?
Nein einem wirklichen Tarif gibt's da meines Wissens nach nicht. Habe mal von nem sogenannten Manteltarifvertrag mitbekommen weis aber nicht was des is da ich in einem IGM Tarif gebunden betrieb arbeite.
Wann kann man Betriebsrat gleich wieder gründen? 5 Leute oder?