Fahrzeiten und Arbeitszeiten so rechtens?
Arbeitnehmer fährt 3/4 Stunde bis zu einem Treffpunkt der Mitarbeiter eines Zeitunternehmens. Von dort geht es in einem Firmenwagen weiter zu Kunden. Die Fahrt dauert ca. 1,5 Stunden um dann dort 8 oder 9 Stunden zu arbeiten. Die Rückfahrt ohne Stau dauert genauso lange.
Der Treffpunkt ist nicht beim Arbeitgeber, sondern an einem öffentlichen Platz.
Wie sieht es mit der Arbeitszeit und der Fahrzeit aus. Müssen diese bezahlt werden und ist das noch alles im Rahmen?
4 Antworten
Wer ist das Fahrzeug zum Kunden gefahren?
Der Bus ist ein Service eurer Leihfirma nehm ich mal an. Den du sicher auch noch bezahlst. Es gilt die Arbeitszeit am Einsatzort.
Du kannst je nach Möglichkeit ja auch selbst zum Einsatzort fahren. Wie du auf Arbeit kommst ist eigentlich Sache des Arbeitnehmers und wird nicht bezahlt.
Ausser du hast als Arbeitsort Berlin vereinbart und ihr arbeitet in Potsdam. Dann wird es eine Dienstfahrt.
Das ist bei dir im Arbeitsvertrag enthalten. Unter vereinbarter Arbeitsort.
Da es eine Leihfirma (?) ist wird der Einsatzort nicht geregelt sein. Heißt dann aber auch das überall Einsatzort ist. Und zur Arbeit hizukommen ist halt nicht Aufgabe des AG sondern eben AN.
Ich würde mir eine Arbeit suchen die ich auch selbst erreichen kann.
Berlin ? Von Fronau bis Lichterfelde brauchst auch 89 minuten ! Innerörtlich !
Du auch?? Als Flieger.... ;-)
tempelhof is ja dicht ;-)))
Der AN hat einen Vertrag das er Geld für seine Leistung bekommt !
Die erbringt er in den 8+ Stunden !
Wie er dahin kommt ist seine Sache ! Auf dem Weg ist er allerdings Unfallversichert bei der BG .
Da ist rechtens.
Auf Arbeit kommen ist dann der Kundenbetrieb? Hast du dafür mal einen Link oder Gesetzesvorlage?