Warum wurden Fahrtkosten für Hausbesuche nicht im Arbeitsvertrag festgehalten (Physiotherapie)?
Meine Freundin fährt zwei mal in der Woche Hausbesuche zwecks Petientenbehandlung. Mündlich wurde ihr zugesagt, dass sie je Hausbesuch eine Anrechnung von einer viertel Stunde auf ihre Wochenstunden erhält. Im Arbeitsvertrag wurde hierzu nichts festgehalten. Da sie mit ihrem Privat PKW fahren muss, soll sie die Kilometer aufschreiben und von der Chefin unterzeichnen lassen für das Finanzamt. Dies wären ja die gewöhnlichen Werbungskosten, die steuerlich absetzbar sind. Allerdings fährt sie mit ihrem Privat PKW, muss die Benzinkosten selber bezahlen, hat den Wertverfall des Autos, und an diese mündliche Vereinbahrung wird sich nicht gehalten! Im Arbeitsvertrag sind 35 Wochenstunden festgehalten. Gestern hatte sie 8 Hausbesuche und je Hausbesuch sollte sie 1/4 Stunde dazu erhalten, was 2 Stunden wären. Somit würden ca. 39 Wochenstunden zusammen kommen, weil sie 2 mal die Woche Hausbesuche fährt. Allerdings bekommt sie nur die, im Arbeitsvertrag genannten, 35 Stunden bezahlt. Ist das nicht Betrug, da sie ca. 30 Km an diesen Tagen fährt und die Benzinkosten usw. selber bezahlen muss, und dies aus diesen Werbungskosten sicher nicht beglichen werden kann, oder irre ich mich mit letzt genanntem? An den verbleibenden 3 Tagen ist sie in der Physiotherapetischen Praxis, was doch so gesehen viel günstiger für sie ist, da sie keine weiteren Aufwendungen für Fahrten hat, außer An- und Abreise. Hoffe konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich Darlegen. Herzlichen Dank
4 Antworten
Also wenn ich das richtig weiß, dann zahlen Patienten (oder ggf. die Krankenkasse) ja für Hausbesuche extra.
Sie müsste die km also Einreichen bei der Chefin und über einen Dienstreiseantrag oder so die Fahrtkosten anteilig (z.B. 0,3€ pro km) erstattet bekommen. Dort sind nämlich dann Benzin, Erhaltung des Autos usw. enthalten.
Ich weiß gerade nicht wie du auf 39 Wochenstunden kommst, aber ok. Ich würde eher denken, dass sie dann nur 31 Stunden arbeiten muss, aber 35 bezahlt werden. Dass man mehr Gehalt bekommt wäre mir neu. Das sollte sie noch mal nachfragen und sich dann möglichst schriftlich geben lassen.
Über das weniger Arbeiten, zu vollem Lohn wäre dann ja nämlich die Bezahlung gegeben, ganz ohne extra Antrag.
Zählt denn die Fahrtzeit an sich als Arbeitszeit oder auch nicht?
Sie arbeitet regulär 35 Wochenstunden. Die Fahrtzeiten sind innerhalb der Arbeitszeit.
Auf die 39 Wochenstunden bin ich durch die 8 Hausbesuche á 1/4 Stunde Anrechnung = Je Tag Hausbesuch 2 Stunden, und es sind 2 Tage, somit 4 Stunden mehr.
Schätze auch, das sie so etwas wie eine Kilometerpauschale erhalten sollte, denn sonst zahlt sie die Kosten aus den Fahrten ja selber. Danke
Da sie mit ihrem Privat PKW fahren muss, soll sie die Kilometer
aufschreiben und von der Chefin unterzeichnen lassen für das Finanzamt.
Dies wären ja die gewöhnlichen Werbungskosten, die steuerlich absetzbar
sind.
Das ist nicht korrekt. Wenn eine Firma einen ihrer Mitarbeiter mit dem privaten Fahrzeug eine "Dienstfahrt" machen läßt, dann hat die Firma selbstverständlich auch die Kosten dafür zu tragen.
Sie kann das km-Geld beim Finanzamt abschreiben, damit sind alle Kosten sozusagen für den privaten PKW gedeckt (Versicherung, Benzinkosten, usf.). Dieses km-Geld entspricht nicht mehr den tatsächlichen Kosten.
Wenn ihr also die 1/4 Std. nicht angerechnet wird, dann müsste sie ihre tatsächliche Arbeitszeit beim Patienten verkürzen. Das muss sie mit ihrem Arbeitgeber abklären.
Hausbesuche sind daher auch nicht sehr attraktiv, gerade wegen dem zeitlichen Aufwand.
Sie kann es also das nur mit dem Arbeitgeber klären. Könnte sich vorher mit anderen angestellten Physiotherapeuten kurzschließen, wie es bei denen gehandhabt wird und sich bei der Vertretung für Arbeitnehmer erkundigen.
Für 25 Min. Behandlung so viel Aufwand? Das steht ja in keinem Verhältnis.
Hausbesuche werden von der Kasse nur übernommen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird (d.h.. fehlende Möglichkeit, zur Praxis zu gelangen, unzumutbare gesundheitliche Risiken etc.). Gemäß Gebührenordnung sind dann aber u.a. telefonische Vereinbarung und Wegegeld abrechenbar, für eine Praxis sind deshalb Hausbesuche durchaus interessant.
halte das nach dem, was ich lese,a uch für nicht rechtens.. bin aber kein fachanwalt.
immerhin stellt die praxis den patienten ja eine hausbesuchspauschale in rechnung.. die chefin verdient also dran und gibt den gewinn nicht weiter...
Also wird dieses Km-Geld doch als Werbungskosten angerechnet und dies deckt sozusagen die Kosten?
Von der Behandlungszeit kann man die 1/4 Stunde nicht abziehen, da die Behandlung sonst gerade mal 10 Min. wäre :)