Wie oft muss ein privat genutzter Firmenwagen (1%-Regel) erneuert werden?
Ich suche bisher vergeblich nach einer in der Gesetzgebung verankerten Regelung bezüglich der Erneuerung von nach der 1%-Regel versteuerten Dienstfahrzeugen.Beispiel: Neues Dienstfahrzeug, die private Nutzung wird mit 1% versteuert, das Fahrzeug wird nun 8 Jahre und 4 Monate alt, d.h. ist mit 100% des Listenpreis versteuert.Als Arbeitnehmer beginnt man nun dieses Fahrzeug mit jedem Monat ein zweites Mal zu bezahlen. Mancher mag sein Auto ja lieben und das gerne tun, aber es erscheint mir unlogisch, dass es diesbezüglich überhaupt keine außerbetrieblichen, resp. rechtlichen Vorgaben existieren sollen. In allen Foren wird auf ähnlich Fragen eher schwammig bis gar nicht geantwortet oder immer nur auf betriebliche Regelungen verwiesen. Besteht ab irgendeinem Zeitpunkt ein Recht auf Erneuerung, bzw. kann auf Wandelung des geldwerten Vorteils bestanden werden?Weis hier jemand mehr ?
6 Antworten
Zunächst einmal Danke für die vielen schnellen Antworten, ich muss aber feststellen, dass ich mich scheinbar reichlich missverständlich ausgedrückt habe. Das ich kein Eigentum erwerbe oder etwas kaufe und dies eine Besteuerung etc. ist, war mir klar. Leider kratzt nur eine Antwort nahe an dem Hintergrund meiner Frage vorbei.
Folgenden Hintergrund wollte ich beleuchten:
Der Listen-(nicht Kauf-)preis des Fahrzeuges gilt als Bewertungsgrundlage für die Besteuerung als 'geldwerter Vorteil' bei privater Nutzung, welcher je nach Finanzamt auch durchaus voneinander abweichend gehandhabt werden kann.
Der AG kann nun den in der Folge auftretenden Wertverlust bis auf 0 abschreiben, der AN wird aber gleichbleibend besteuert. Die Betriebskosten sollten idealerweise nicht in gleichem Maße ansteigen (und tun dies idR. auch nicht).
Das Ganze läuft im Extremfall darauf hinaus, dass wenn das Fahrzeug nicht erneuert wird, der AG seine Leistung bis auf die Betriebskosten reduziert und der AN für ewig auf seinem 'geldwerten Vorteil' sitzen. Denn in solchem Fall ist der ursprüngliche Vorteil zu einem geldwerten Nachteil geworden, da der AN einen wahrscheinlich nicht geringer Anteil seines Gehalt in den Erhalt eines mehr oder weniger wertlosen Gegenstandes investiert. Es ist durchaus realistisch, dass über einen längeren Zeitraum (bei mir waren das 10 Jahre zuzüglich zu den bereits genannten 8, also 18 Jahre) bis die Kosten wieder den geldwerten Vorteil überstiegen. Für den in diesem Zeitraum 'entgangenen' Wert hätte ich wahrscheinlich ein neues Fahrzeug finanzieren können.
Ich weiss auch, dass Steuerrecht (wie jedes andere Gesetz auch) nicht zwingend etwas mit Mathematik und Logik zu tun hat, aber hiermit möchte ich die Frage etwas erweitern.
Gibt es irgendeine Regelung welche den Arbeitgeber verpflichtet diesen Nachteil (z.B. durch Erneuerung) zu beseitigen oder nicht?Die Alternative eine Firmenwagen 'freiwillig' zurückzugeben und statt dessen die Auszahlung des 'geldwerten Vorteil' zu verlangen existiert jedenfalls nicht!
Denn falls keine diesbezüglich gesetzliche Regelung existiert und man es selbst versäumt hat einen entsprechenden Zyklus zu vereinbaren, dann stimmt a) die steuerliche Einstufung als geldwerter Vorteil nur bedingt und man hat b) ggf. einen großen Fehler begangen.
Wer Interesse hat, dem rechne ich das gerne vor.
Gruß an alle Betroffenen
Der Wagen muss nie erneuert werden, theoretisch könnte er bis zu deiner Rente immer und immer wieder repariert werden.
Die 1%-Regelung hat damit überhaupt nichts zu tun. Du zahlst die 1% nämlich nicht an deinen Arbeitgeber, sondern die 1% bilden die Grundlage für die Berechnung des sogenannten geldwerten Vorteils. Der geldwerte Vorteil ist die Bemessungsgrundlage für das Finanzamt und die Sozialversicherungen und werden wie ein zusätzlicher Lohn betrachtet. Du zahlst also nicht, damit dein Chef das Auto abbezahlen kann, sondern du zahlst so, als würdest du diesen geldwerten Vorteil als tatsächliches Geld bezahlt bekommen - schließlich sparst du dir die eigene Anschaffung eines Autos samt Unterhaltskosten.
Was gemacht wird ist die Kostendecklung. Da du keine Afa mehr für den PKW ansetzen wirst fällt ein größerer Teil deiner betireblichen KFZ kosten weg.
Hier wird dann die private Nutzung auf die tatsächlichen Kosten berenzt. Somit könnte der Fall eintreten das deine private Nutzung unterhalb der regulären 1% sind.
eventuell hilft dir das weiter ?
bei diese Regelung geht es ja nicht darum den Wagen zu versteuern sondern den Vorteil den du dadurch hast dass du ihn fahren darfst und den hast du ja auch nach 8 Jahren und 4 Monaten noch auch wenn du Wertmäßig inzwischen einen Betrag in höhe des Listenpreises versteuert hast.
Deine Argumentation geht von einem Denkfehler aus.
Du zahlst Steuern auf die private Nutzung des Fahrzeuges da diese faktisch Bestandteil deines Gehaltes und damit lohnsteuerpflichtig ist.
Mit den Anschaffungskosten des Fahrzeuges hat das überhaupt nichts zu tun.
... gesetzlicher...
Denkfehler - genau so ist es!
Ein geldwerter Vorteil (gegenüber anderen Mitarbeitern, die kein Fahrzeug privat nutzen können) hat mit einem Anspruch auf Erneuerung nicht das Geringste zu tun - das ist allein Sache des Arbeitgebers.
Im Übrigen würde ein neuer (teurerer) Dienstwagen auch den geldwerten Vorteil in die Höhe treiben.
Die Vorteile wären allerdings:
1. Die Bequemlichkeit
2. Eine höhere Rente.
Wenn dies gewünscht ist, sollte sich der Fragesteller vertrauensvoll an seinen Arbeitgeber wenden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine "Erneuerung" existiert selbstverständlich nicht.