Kann mein alter Arbeitgeber sehen, dass ich mich nach meiner Kündigung arbeitslos gemeldet habe?

9 Antworten

Deine Chefin wollte nur höflich sein und sie wird keine Hebel in Bewegung setzen, um dich zu verfolgen. Selbständigkeit mit Amtshilfe, na, anscheinend ist die Grundlage zu unsicher, das sähe ich kritisch, wenn es mich beträfe.

itsnevereasy 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 23:42

es geht nicht darum, dass mich ohne amtshilfe nicht auch selbstständig machen würde, dann würde ich es erstmals nur neben einem angestellten job machen können um es mir selbst finanzieren zu können. es gibt jedoch vom ams ein programm, dass unternehmungsgründungen unterstützen und eine voraussetzung ist eben die arbeitslosigkeit in der gründungsphase. spricht da was dagegen bzw. gehe ich deiner meinung nach damit zu viel risiko ein? ich finde die möglichkeit unterstützung zu bekommen eig sehr gut.

DerHans  07.02.2017, 09:35
@itsnevereasy

Um diese Unterstützung zu bekommen, musst du erst einmal an einem Existenzgründungsseminar teilnehmen. (4 Wochen) Generell ist das natürlich vernünftig. Das Programm wird dann noch 6 Monate durch einen Coach begleitet.

Du möchtest Dich arbeitslos melden um den Existenzgründungszuschuß zu bekommen. Bei der Arbeitslosmeldung wird Dein Arbeitslosengeld nach Deinem letzten Gehalt berechnet. Dafür muß der Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Ohne die kriegst Du kein Arbeitslosengeld/Existenzgründungszuschuß. Durch diese Bescheinigung erfährt Dein Arbeitgeber von Deiner Arbeitslosigkeit.

Da Du selbst gekündigt hast, wirst Du eine Sperrzeit bekommen, d.h. eine Zeit wo es kein ALG und Existenzgründungszuschuß geben wird. Wovon wirst du in dieser Zeit leben?

Dein Ziel sollte also nicht sein, was Deine Chefin jetzt von Dir denkt, sondern wie Du Deinen Lebensunterhalt für die nächste Zeit rettest.

Den Zuschuß gibt es immer nur für eine befristete Zeit, nicht dauerhaft. In Deutschland sind es 6 Monate. Dann muss die Existenz tragfähig laufen. Unter bestimmten Bedingungen kann man für ein paar Monate um die Höhe der Sozialversicherung verlängern. Von daher ist es günstiger, nebenberuflich zu gründen. Damit bist Du dauerhaft abgesichert, solange wie nötig.

Ich nehme an, es dämmert Dir bereits, das es nicht so ganz schlau war mit der Kündigung. Etwas voreilig sozusagen. Was kannst Du jetzt dagegen tun? 

War Dein Job eigentlich ganz prima und man war mit Dir zufrieden, könntest Deine Chefin bitten, Deine Kündigung rückgängig zu machen/zu ignorieren. Die freien Tage wandelt ihr in Urlaub um, notfalls in unbezahlten Urlaub. Das kann natürlich auch fehlschlagen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Kündigung zu akzeptieren - eine Rückgängigmachung aber auch nicht. Dabei kann Dir höchstens ein Zacken aus der Krone fallen. Wäge ab, was jetzt wichtiger ist.


War Dein Job oder der Arbeitsweg in irgendeiner Weise nicht mehr
auszuhalten oder unzumutbar, hattest Du einen oder mehrere triftige
Gründe zur Kündigung! dann wird es keine Sperre geben, es wird aber
geprüft. Die Gründe mußt Du bei der Arbeitslosmeldung angeben und gut
nachvollziehbar begründen und belegen. Soweit es üblicherweise belegbar
wäre - Panikattacken, weil Du z.B. als Landei über die Autobahn in die
Stadt fahren mußt, brauchen keinen Beleg. Mobbing läßt sich auch nicht
belegen, muß aber glaubhaft!! dargestellt werden. Es könnte aber
Nachfragen beim Arbeitgeber geben. Bedenke, es gibt vom Amt einen
Fragebogen, was Du alles unternommen hast, um die Probleme abzustellen
(ob Du Gespräche mit dem Arbeitgeber geführt hast z.B.).

Deine Begründung muss den Schreibtisch-Rittern vom Arbeitsamt so
vorkommen, dass Du echt keine andere Wahl mehr gesehen hast, als zu
kündigen. Du willst Dich ja sicher nicht nur so zum Spaß selbständig
machen (das birgt immerhin ein gewisses Risiko von Schiffbruch), sondern
weil es Dir als der einzige Ausweg aus Deiner Misere erscheint. Keiner
schmeißt seinen Job einfach so weg und nimmt das Risiko Selbständigkeit
ohne triftigen Grund auf sich.


Wenn du AlG 1 beantragst, musst du eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Diese muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Die Arbeitsagentur will ja eine Bestätigung, dass du nicht selbst deine Arbeitslosigkeit verursacht hast.

Der Arbeitgeber ist sogar VERPFLICHTET, dieses Dokument auszufüllen.

Wenn du AlG 1 beantragst, musst du eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Diese muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Die Arbeitsagentur will ja eine Bestätigung, dass du nicht selbst deine Arbeitslosigkeit verursacht hast.

Wenn du dich arbeitslos meldest, dann muss dein Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung von dir ausfüllen. So merkt er, dass du dich arbeitslos gemeldet hast