13.Gehalt bei einer Bank ohne vertragliche Regelung bei Kündigung im Oktober?
Hallo,
bin seit 01.04.2011 bei einer Genobank angestellt. Jeder Jahr wird ein 13.Gehalt bezahlt - ohne extra Formulierung auf der Lohnabrechnung: einfach nur "Gehalt". In meinem Arbeitsvertrag steht keine Klausel, kein Passus und auch sonst nichts über das 13.Gehalt, Weihnachtsgeld bzw. Urlaubgsgeld. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Bank handelt, die sich jedoch automatisch jedes Jahr wiederholt.
Nun zu meiner Frage:
Ich möchte zum 30.09.2019 kündigen.
Steht mir ein anteiliges "13.Gehalt" noch zu?
1 Antwort
Ich möchte zum 30.09.2019 kündigen.
Steht mir ein anteiliges "13.Gehalt" noch zu?
.
Genobank = vermute mal, dass es eine Genossenschaftsbank ist.
In solchen Banken gibt es i.d.R. Betriebsräte, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge.
Alles, was darin geregelt ist, bedarf einzelvertraglich keine besondere Erklärung, da sich dies aus dem kollektiven Arbeitsrecht ergibt,
Sonderzahlungen sind i.d.R. an Bedingungen geknöpft. Das kann ...
- Dauer der Betriebszugehörigkeit (bei Dir sicher keine Frage mehr)
- ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis
- Beschäftigungsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag
- usw.
sein.
Ohne diese Information kann niemand eine zuverlässige Antwort auf Deine Frage geben.
Erkundige Dich, ob es solche "einschränkenden" Regelungen gibt und wie diese Regelungen lauten.
Da hilft dann zunächst einmal nur Fragen in der Personalabteilung.
Fällt die Auskunft nicht zu Deiner Zufriedenheit aus, kannst Du am/nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses Deinen "vermeintlichen" Anspruch beim Arbeitsgericht - mit Deiner o.g. Begründung - einklagen.
Dann wird das Gericht entscheiden ob ggf. bei Deinem Arbeitgeber Bedingungen des Zahlungsanspruches gibt und in welcher Form diese bestehen und ggf. den Mitarbeiteren dargelegt / zur Kenntnis gegeben wurden.
Vielleicht hilft Dir das auch etwas weiter.
https://www.arbeitskammer.de/index.php?type=112&id=474
Ergibt sich daraus eine "Rückzahlungspflicht", kann man die Zahlung vor dem üblichen Zahlungstermin der Sonderzahlung vergessen. Es würde keinen Sinn ergeben.
Danke vorab für die schnelle Info: