Zusatzvereinbarung zur Überlassung von Arbeitsmitteln
Muss ich als Arbeitnehmer eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn ich beispielsweise ein Handy als Arbeitsmittel gestellt bekomme? Was ist, wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, das nicht unterschreiben möchte? Gibt es hierzu eine grundsätzliche gesetzliche Regelung? Vielen Dank bereits jetzt für Eure Auskünfte
2 Antworten
Es ist ganz normal, dass der Arbeitgeber eine Vereinbarung aufstellt und um Kenntnisnahme und Unterschrift bittet, wenn er dem Arbeitnehmer Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, sei es nun ein hochwertiges Werkzeug, ein Dienstwagen oder auch ein Handy.
Wenn du diese Vereinbarung nicht unterschreibst, aus welchen Gründen auch immer, dann wird ein entsprechender Vermerk in deiner Personalakte hinterlegt werden.
Eventuelle Nachteile kann man nicht vorhersagen.
Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.
Hallo, hier meine Erfahrung:
Ich hatte früher auch ein Firmenhandy und musste in einer Art Vereinbarung unterschreiben, dass ich das Handy ausschließlich dienstlich nutzen darf.
Irgendwann dann kam mein Chef mit einem Ausdruck des Verbindungsnachweis um die Ecke und hatte alle Telefonate vermerkt, welche nicht dienstlich gewesen wären. So bekam ich dafür einige Euros vom Gehalt abgezogen.
Mein Rat:
1.) versuche das schriftliche Thema Zusatzvereinbarung zu umgehen. Möglichst nicht private Telefonate über Diensthandy führen.
2.) Lieber ein privates 2.Handy nutzen.
3.) Arbeitsrechtlich gesehen kann es schwierig für Dich sein, wenn Du private Telefonate vom Diensthandy führst.
Gruß
Das ist korrekt - wenn Privatgespräche explizit verboten sind, ist es sogar ein Kündigungsgrund!