Ab wann muss wirklich die Krankmeldung beim Arbeitgeber eingehen?
Ich habe mir jetzt einige Beiträge hierzu durchgelesen, jedoch widersprechen diese alle der gesetzlichen Regelung, meines Erachtens
Nehmen wir an, dass ihm Arbeitsvertrag keine Regelung zur Krankmeldung getroffen wurde, sprich die gesetzliche Regelung findet Anwendung. Warum gehen alle davon aus, dass die Krankmeldung bereits am 3 Tag beim Arbeitgeber sein muss?
Ich zitiere mal aus §5 EntgFG
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
Bin ich Montag krank und kann Donnerstag wieder arbeiten gehen, ist keine Bescheinigung notwendig. Das Gesetz sagt doch eindeutig aus, dass eine Meldung erst notwendig ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert? Die Krankmeldung wäre somit auch erst am Donnerstag beim Arbeitgeber vorzureichen.
Wo ist hier mein Denkfehler?
6 Antworten
Du hast keinen Denkfehler.
Im Arbeitsrecht wird leider allzu viel Unsinn erzählt, und dazu gehört die Aussage, das Attest müsse am dritten Tag im Betrieb sein.
Wenn im Betrieb keine eigene Regelung festgelegt, ist, gilt die gesetzliche Regelung, wie du sie zitiert hast (bei mehr als drei Tagen wird das Attest erst notwendig).
Nur dann, wenn es der Betrieb verlangt, ist ein Attest früher erforderlich. Aber wenn jemand behauptet. es müsse schon am ersten Tag im Betrieb sein, dann stimmt das ebenfalls nicht. Wenn man das Attest beim Arzt erhalten hat, reicht es volkommen, es mit der Post zu schicken. In jedem Fall muss man aber immer sofort anrufen und sich telefonisch krank melden.
Ist wirklich schwer zuverlässige Antworten zu finden. Du bekommst morgen die Auszeichnung für die beste Antwort, will am Handy nicht funktionieren.
Es gibt noch weitere Beispiele von weit verbreiteten Irrtümern:
"Während der Krankheit darf man nicht gekündigt werden."
"Nach der Krankheit muss man mindestens einen Tag arbeiten, bevor man in Urlaub geht."
"Man muss drei Abmahnungen haben, bevor man gekündigt werden darf."
Das Attest muss am "vierten" Tag beim Arbeitgeber sein .... der Arbeitnehmer muss aber adfür sorgen das das klappt - das sollte im Zeitalter von Fax, E-mail (eincannen) etc. aber kein Problem sein ....
ich habe immer ab dem ersten Tag einen "gelben Zettel" - wird nicht verlangt ist bei mir aber so, den scanne ich ein und schicke in schon mal per Mail und das Original hinterher ....
Der Unterschied besteht in Krankmeldung und Krankenschein (Attest). Krank melden, also telefonisch, musst Du Dich sofort. Nach dem 3. Krankheitstag muss das Attest bei Arbeitgeber vorliegen - also wenn Montag krank - dann muss Donnerstag das Attest beim AG sein.
Die Meldung beim Arbeitgeber ist mir bewusst, ist ja auch im § geregelt. Mir geht es hier um das Attest. Aber wie ich merke, gibst du mir Recht.
Ich habe jetzt wirklich lange gegoogelt und immer wurde geschrieben, dass das Attest am dritten Tag eingegangen sein muss.
Dazu trifft jeder Betrieb interne Reglungen. Du musst den AG unverzüglich informieren über deine Erkrankungen.
Manchmal möchte ein Betrieb eine Bescheinigung vom ersten Tag an.
in anderen Betrieben reicht es ab dem vierten.
Rede einfach mit deinem Chef darüber..
Der Betrieb kann die Bescheinigung vom ersten Tag an verlangen.
LG Alex
Mir ging es rein um die Theorie und nach gültigem Recht, deswegen auch oben die Annahme
Das Problem ist damit die Gesetze / Rechtssprechung nicht immer überein stimmen.
Hier greifen Urteile / Grundsatz -Urteile .
Dazu müsstest du , leider ( armes Deutschland ) fast ein Jurastudium haben.
LG Alex
Aber im EntgFG ist doch die Regelung eindeutig. Muss ein Attest wirklich am dritten Tag beim Arbeitgeber sein, oder ist es erst am vierten Notwendig? Überall im Netzt lese ich, dass bereits AM dritten Tag das Attest notwendig wäre.
Ich absolviere einen Wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang und dazu gehört im Grundstudium etwas Jura. Mit Gesetzestexten kann ich umgehen.
"Das Problem ist damit die Gesetze / Rechtssprechung nicht immer überein stimmen."
Das Problem ist eher, das viele Leute in diesem Punkt Unsinn erzählen. Die gesetzliche Regelung ist eindeutig, und zwar so, wie sie der Fragesteller geschildert hat.
Der Arbeitgeber muss sofort von der Krankmeldung informiert werden (zB durch Anruf) und die Krankschreibung muss schnellstmöglich dem Arbeitgeber zugestellt werden (also Brief mit dem gelben Schein nach am Tage der Ausstellung absenden). Für eine Verzögerung der Postzustellung bist du nicht verantwortlich (ggf kann dein Arzt eine Kopie der Krankschereibung ausstellen).
Danke, habe ich mir schon gedacht.