Firmenwagen Besteuerrung selbst wählen? (1% Regelung oder Fahrtenbuch)

3 Antworten

"Kann das mit der 1%-Regelung auch so weiter laufen und ich reiche das Fahrtenbuch von 2014 einfach 2015 beim Finanzamt ein und bekomme zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet?" --> Das geht nicht! Ein Wechsel zu einem Fahrtenbuch sollte eigentlich nichts im Wege stehen. Es ist halt mehr Arbeit und man muss alles genau eintragen. Aber wenn du sowieso nicht viel privat fährst... Im Arbeitsvertrag wirste darüber auch nichts finden. Bei mir zumindest ist der Firmenwagen eine Sondervereinbarung.... Die Entscheidung welche Versteuerung gewählt wird, liegt bei deinem Chef!

KVBAMM  16.02.2014, 19:40

Danke, erstmal für Eure Antworten. Ich habe das Ganze immer noch so verstanden, dass die 1% Regelung normal weiterläuft. Erst bei der Steuererklärung (bzw der Steuerberater prüft vorher) reiche ich das Fahrtenbuch nach und dann wird entschieden, welche Methode günstiger ist. Von der 1% Methode komme ich nicht weg, das steht so im arbeitsvertrag. Gruß KVBAMM

Hallo,

ich habe das gleiche Problem. Laut einem Arbeitskollegen kann man bei der Steuererklärung ein Fahrtenbuch einreichen, wenn man der Meinung ist, dass man dann steuerlich besser fährt. Man benötigt dann vom Arbeitgeber allerdings eine Kostenaufstellung für das KFZ und das vergangene jahr. Allerdings ist nir noch nicht klar, wie abgerechnet wird. Bsp: der gefahrene Kilometer kostet 0,50€ . werden dann neine tatsächlichen privaten Kilometer mit diesem wert multipliziert und ggfs. das bereits versteuerte Geld damit verringert? Oder wird ein prozentualer Wert zwischen Dienst- bzw privaten Kilometern ermittelt? Das konnte ich noch nicht klären. Gruß KVBAMM

Kann ich nun zur Firma gehen und sagen ich will keine 1%-Regelung mehr ich möchte ab 1.1.2014 Fartenbuch führen? Wer entscheidet also über die Methode der Versteuerung? Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.

Grundsätzlich hat der AN hier die Wahlfreiheit, da der AG zur Mitwirkung bei der korrekten Berechnung verpflichtet ist. Es ist also in der Tat so, dass der AN einen Rechtsanspruch gegen seinen AG hat, die für ihn günstigere Variante jährlich einmalig frei zu bestimmen. Siehe auch

http://www.ulmato.de/firmenwagen.asp