Berechnung Wegstrecke (1% Regelung) - Kürzeste oder schnellste Strecke?
Hallo zusammen, ich werde im herbst zum ersten Mal einen Firmenwagen von meinem Arbeitgeber gestellt bekommen. Dieser wird nach der 1% Regelung versteuert werden.
Frage 1: Will das Finanzamt bei der Berechnung des Arbeitsweges die kürzeste oder die tatsächlich gefahrene Wegstrecke wissen?
Der kürzeste Weg wäre in meinem Fall 13,1 km lang. Tatsächlich fahre ich aber über die Autobahn, was die Strecke auf 15,3 km verlängert. Natürlich wäre die Angabe der kürzeren Strecke für mich von Vorteil, aber darf ich das?
Frage 2: Müssen die Kilometer genau mit Nachkomme angegeben werden, oder rundet man ab oder auf?
Leider finde ich hierzu im Internet widersprüchliche Aussagen, bzw. das Thema wird oft mit der Pendlerpauschel durcheinandergewürfelt.
Kann mir hier jemand sagen, was nun korrekt ist? Der Unterschied ist in Summe natürlich sehr gering, trotzdem habe ich hier weder Lust unnötig zuviel zu bezahlen, noch Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, weil ich die falsche Strecke gewählt habe.
Danke.
1 Antwort
Wenn ich es richtig verstehe darfst du den Firmenwagen privat nutzen und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch, also die 1 %-Methode und die 0,03 % je Kilometer Entfernung oder?
Wenn ja, dann zu Frage 1: Genau wie bei der Entfernungspauschale die kürzeste Entfernung.
Zu Frage 2: Die Entfernung ist auf den nächste vollen Kilometer abzurunden.
PS: Aber eigentlich macht das dein Arbeitgeber im LSt-Abzugsverfahren bereits.
Danke für deine Antwort. Und ja, theoretisch macht das der Arbeitgeber von selber korrekt, aber Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. ;)