Firmenfahrzeug ohne Übergabeprotokoll hat Schäden vom Vorbesitzer wer zahlt?
Mein Beschäftigungsverhältniss endet am 31.10.18. Firmenwagen wurde am 31.10.18 zurückgegeben. Die Fahrzeugabnahme und Übergabeprotokoll hat eine DEKRA Station gemacht. Der Firmenwagen wurde über eine Leasinggesellschaft gefahren, bei der mein Arbeitgeber Großkunde ist. Der Firmenwagen hatte 2 Vorbesitzer, die bei der selben Firma angestellt sind, also Arbeitskollegen.
Das Fahrzeug hat ein paar Schäden vom Vorbesitzer, welcher damals ein Übergabeprotokoll ausgefüllt hat und nur 1 der 3 Schäden eingetragen hat. Die anderen 2 Schäden am Lack sind nicht so leicht zu erkennen. Der DEKRA Arbeiter hat es auf der Hebebühne natürlich erkannt. Ich sehe es auch zum ersten mal und habe das Fahrzeug ja damals guten Gewissens vom Arbeitskollegen übernommen, welchem die Schäden evtl. auch nicht bekannt waren, wer weiß...
Jedenfalls hat damals nur eine Fahrzeugübergabe zwischen 2 Arbeitskollegen stattgefunden, die 1x um das Fahrzeug rummgelaufen sind. Auch habe ich das Übergabeprotokoll des Arbeitskollegen damals nicht unterzeichnet. Eine vernünftige Prüfung bei Fahrzeugübergabe z.B. durch DEKRA Arbeiter hat aber nicht stattgefunden.
Das Übergabeprotokoll als ich das Fahrzeug heute abgegeben habe, auf dem alle Schäden vermerkt sind, jedoch keiner von mir verursacht, habe ich unterzeichnet, es bedeutet ja nicht das ich mit Unterschrift bestätige die Schäden verursacht zu haben, sondern lediglich diese gesehen zu haben, also bestätigt das diese am Fahrzeug sind.
Muss ich nun für alle Schäden aufkommen, weil damals kein vernünftiges Übergabeprotokoll gemacht wurde oder ist es daher ein Problem der Leasinggesellschaft?
3 Antworten
Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber der Leasingnehmer. Das Übergabeprotokoll ist keine "Anklage", sondern dient lediglich der Ermittlung des Restwerts. Kein Fahrzeug wird je "mängelfrei" zurückgenommen!
Halte dich mit deinen Vermutungen und Auslegungen zurück. Solange dir keiner Vorwürfe macht, solltest du dir fragwürdige Spekulationen besser sparen - wenn du die Schäden gar nicht gesehen hast, kannst du auch nicht beurteilen, wann sie entstanden sind...
Das Protokoll dient dem AG und dessen Leasinggeber als Grundlage für den Rücknahmewert bzw. dessen Minderung im Rahmen der Fahrzeugrückgabe. Ansprüche gegenüber dem AN, dem es überlassen wurde, können so nicht geltend gemacht werden, es sei denn, es läge Vorsatz o.ä. vor. Die normale Abnutzung und das Betriebsrisiko des Dienstfahrzeugs bleibt beim AG.
Ein Problem der Leasing-Gesellschaft ist es sicher nicht, sondern das deines Arbeitgebers. Ich würde zum einen darauf plädieren, dass es nur eine inoffizielle Übergabe des Fahrzeugs damals war und die offenbar verborgenen Schäden durch den Laien nicht erkenntlich waren. Wenn die Firma das nicht fachlich fundiert abwickelt, ist es denke ich das Risiko deiner Firma, wenn solche Schäden hinterher nicht sicher jemandem zugeordnet werden können.
T3Fahrer