Firmenfahrzeug ohne Übergabeprotokoll hat Schäden vom Vorbesitzer wer zahlt?

3 Antworten

Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber der Leasingnehmer. Das Übergabeprotokoll ist keine "Anklage", sondern dient lediglich der Ermittlung des Restwerts. Kein Fahrzeug wird je "mängelfrei" zurückgenommen!

Halte dich mit deinen Vermutungen und Auslegungen zurück. Solange dir keiner Vorwürfe macht, solltest du dir fragwürdige Spekulationen besser sparen - wenn du die Schäden gar nicht gesehen hast, kannst du auch nicht beurteilen, wann sie entstanden sind...

Das Protokoll dient dem AG und dessen Leasinggeber als Grundlage für den Rücknahmewert bzw. dessen Minderung im Rahmen der Fahrzeugrückgabe. Ansprüche gegenüber dem AN, dem es überlassen wurde, können so nicht geltend gemacht werden, es sei denn, es läge Vorsatz o.ä. vor. Die normale Abnutzung und das Betriebsrisiko des Dienstfahrzeugs bleibt beim AG.

Ein Problem der Leasing-Gesellschaft ist es sicher nicht, sondern das deines Arbeitgebers. Ich würde zum einen darauf plädieren, dass es nur eine inoffizielle Übergabe des Fahrzeugs damals war und die offenbar verborgenen Schäden durch den Laien nicht erkenntlich waren. Wenn die Firma das nicht fachlich fundiert abwickelt, ist es denke ich das Risiko deiner Firma, wenn solche Schäden hinterher nicht sicher jemandem zugeordnet werden können.

T3Fahrer