Leasingrückgabe kfz?
Ich habe vor zwei Wochen mein Fahrzeug an den leasing geber zurückgegeben. Ein Rückgabe Protokoll wurde bei der Dekra in meinem Beisein erstellt und unterschrieben. Es wurde eine beschädigte Alufelgen bemängelt, mehr nicht, andere Schäden wie Kratzer Spiegel wurden nicht bemängelt. Jetzt bekomme ich eine Endabrechnung, wo die Spiegel bemängelt werden und noch andere Dinge.! Ist das erfolgte übergabeprotokoll bindet oder kann der leasing geber rückwirkend diese Schäden geltend machen?
Danke für eure stellungsnahmen
8 Antworten
Das ist ein ständiges Ärgernis bei Leasingfahrzeugen. Insbesondere wenn es kein Anschluss-Leasingvertrag gibt.
Wenn das Rückgabe-Protokoll die Schäden nicht aufweist (zum Beispiel weil sie als unerhebliche, altersentsprechende Gebrauchsspuren eingeschätzt wurden), ist Deine Ausgangslage nicht ganz so schlecht.
Als erstes würde ich schriftlich die Anerkennung dieser nach dem Rückgabeprotokoll zusätzlich aufgetretenen Schäden verweigern und auf die Beweispflicht des Leasinggebers hinweisen, der nicht einfach Schäden behaupten und berechnen kann.
Im Worst-Case läuft das dann auf ein unabhängiges Gutachten hinaus, dass Leasingnehmer und Leasinggeber zur Hälfte bezahlen müssen.
Bei Prozessen zu diesem Thema wurden regelmäßig die Forderungen der Leasinggeber erheblich gekürzt. Allerdings hat man dabei immer noch das übliche Risiko vor Gericht, den Prozess zu verlieren.
Das sollte im Leasingvertrag geregelt sein. Meistens zu ungunsten des Leasingnehmers.
DEKRA ist nicht der Leasingpartner !
Wenn der die DEKRA beauftragt hat , dann gilt deren Beurteilung !
Das Übergabeprotokoll ist bindend - im Nachhinein können keine weiteren Schäden hinzukommen. Das wäre garantiert aufgefallen und mit einbezogen worden.
Beide Unterschriften liegen vor
Das ist nicht richtig. Privatleasingverträge, werden dir immer alle Schäden auferlegen. Das Gutachten ist für den Leasingnehmer nur hilfreich um Transportschäden nach Abgabe als solche anzeigen zu können.
Waren dir die Macken vorher bekannt? Dann musst du so oder so dafür gerade stehen. Auch Dekra-Menschen übersehen manchmal das offensichtliche und dein Leasingvertrag regelt, dass du alle Schäden, die über normale Nutzung hinausgehen begleichen musst.
Alle Schäden, die da nicht aufgeführt sind, kann man später versuchen anzufechten, von wegen "erst nach Abgabe" passiert.
Aber auch Schäden unterliegen Alterung, man kann also meistens klar sagen, ob der Kratzer am Spiegel schon monatealt ist, oder nach Abgabe passiert sein kann.
Du kannst abe auch sehr penibel sein. Dennoch würde ich dieser Forderung immer widersprechen. Für einen Spiegelkratzer wird keine Leasinggesellschaft vor Gericht gehen.
Wenn das so wäre, wofür macht man dann ein Dekra-Gutachten bei der Rückgabe ?