Ford Mustang 1967 als Firmenwagen? Listenpreis 1967?
Hallo Leute,
eventuell möchte ich mir einen Ford Mustang bj. 1967 als Firmenwagen zulegen. Um die steuerliche Belastung zu errechnen braucht man ja den "damaligen" Brutto Listenpreis. Kann mir jemand sagen was dieses Fahrzeug damals gekostet hat? Weiß vielleicht jemand ob Zoll und Überführung eventuell auf den Listernpreis addiert wird?
Danke
3 Antworten
Eventuell wird das Finanzamt dieses Fahrzeug gar nicht als Firmenwagen anerkennen.....
Grundsätzlich ist das möglich.
http://www.steuerberater-woerz.de/pdfs/20100831_Firmenwagen-Private%20PKW%20Nutzung.pdf
Aber das Finanzamt kann diesen Vorteil im Einzelfall versagen.
Bei Einführung 1965 (in Deutschland: Ford T5 V8 Hardtop) 18250 Mark Bei Produktionsende 1968 (Ford T5, 4,7 Liter) 21870 Mark
Super *.pdf Datei! Dankeeee
Ich rufe immer die Hersteller direkt an. Die kennen das ja schon und sind auch vorbereitet ;-)
Von extra Regelungen für Altfahrzeuge kann ich Dir nichts sagen. Allerdings können Fahrzeuge auch als unangemessen angesehen werden. Ob dieses bei Dir irgendwie steuerliche Auswirkungen haben kann - Keine Ahnung. Prüfauftrag für einen Steuerberater.
Ohne zu prüfen, wäre es durchaus möglich, dass steuerrechtlich Betriebsausgaben nicht anerkannt werden. Handelsrechtlich aber schon. Und die Pkw-Gestellung, also das Du ihn nutzt, dass wäre dann trotzdem denkbar als Leistungsentnahme mit der 1%-Regelung.
Ich spreche nur von denkbar. Ich kann nicht behaupten, dass es so ist oder nicht so ist. Weise nur gerade auf Interpretationsmöglichkeiten hin.