Ford Mustang 1967 als Firmenwagen? Listenpreis 1967?

3 Antworten

Eventuell wird das Finanzamt dieses Fahrzeug gar nicht als Firmenwagen anerkennen.....

Grundsätzlich ist das möglich.

http://www.steuerberater-woerz.de/pdfs/20100831_Firmenwagen-Private%20PKW%20Nutzung.pdf

Aber das Finanzamt kann diesen Vorteil im Einzelfall versagen.

Bei Einführung 1965 (in Deutschland: Ford T5 V8 Hardtop) 18250 Mark Bei Produktionsende 1968 (Ford T5, 4,7 Liter) 21870 Mark

Benni1g 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 09:11

Super *.pdf Datei! Dankeeee

Ich rufe immer die Hersteller direkt an. Die kennen das ja schon und sind auch vorbereitet ;-)

Von extra Regelungen für Altfahrzeuge kann ich Dir nichts sagen. Allerdings können Fahrzeuge auch als unangemessen angesehen werden. Ob dieses bei Dir irgendwie steuerliche Auswirkungen haben kann - Keine Ahnung. Prüfauftrag für einen Steuerberater.

Ohne zu prüfen, wäre es durchaus möglich, dass steuerrechtlich Betriebsausgaben nicht anerkannt werden. Handelsrechtlich aber schon. Und die Pkw-Gestellung, also das Du ihn nutzt, dass wäre dann trotzdem denkbar als Leistungsentnahme mit der 1%-Regelung.

Ich spreche nur von denkbar. Ich kann nicht behaupten, dass es so ist oder nicht so ist. Weise nur gerade auf Interpretationsmöglichkeiten hin.