Nachlackierung an Gebrauchtwagen verschwiegen
Hey Leute, hab folfendes "Problem". Ich habe mir im September einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Verkäufer hat mich bei kauf auf einen Lackschaden hingewiesen, der angeblich von Marder Kot stammt. (Klarlack platzt rund um Loch der Antenne ab.) Da dies mich nicht weiters störte, habe ich das Fahrzeug trotzdem gekauft.
Eine Befreundete Lackiererin, hat sich dann den Schaden angesehen und gemeint, dass der Wagen nachlackiert wurde und der Schaden daher stammt.
Ich habe dann mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und ihn deswegen befragt. Seiner Aussage nach war ihm von der Nachlackierung nichts bekannt.
Nun habe ich durch Zufall in der Mappe mit der Gebrauchsanweisung und des Fahrzeugscheins, ein Übergabeprotokoll gefunden, welches, vermutlich von dem Vater des Verkäufers, unterschrieben wurde, auf welchem eine Nachlackierung der Türen sowie des Heckbereichs vermerkt sind. Nun ist Nactürlich die Frage, wie es nun weiter geht, bzw. wie ich mich verhalten soll.
Habe ich Rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Teilrückerstattung des Kaufpreises?
Lohnt es sich den Vorbesitzer ausfindig zu machen und mehr Informationen über den Schaden zu erhalten?
Besteht die Möglichkeit, dass die Lackierung fehlerhaft ist und der Lackierer hier Nacharbeiten muss?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Besten Dank
Felix
3 Antworten
Um das richtig zu beantworten müsste man wissen, ob der Händler den Schaden gekannt hat oder kennen müsste (z.B als Fachmann den Schaden erkennen müsste). Wenn das so ist, ist der Kauf nach §123 BGB anfechtbar. Das muss dann gemäß §124 BGB innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der "Täuschung" passieren. Der Händler müsste das Auto zurücknehmen, würde aber auch sein Geld wieder bekommen. Anschließend muss geklärt werden, ob dadurch sonstige Schäden entstanden sind. Ich würde ersteinmal mit dem Händler reden, wenn dieser sich stur stellt kann man über eine Klage nachdenken. Ein Gespräch mit einem Anwalt ist sinnvoll.
Man kann natürlich auch seine Ansprüche aus § 437 BGB geltend machen. Dann hat der Händler 2 Versuche zur Nachbesserung. Sollten beide Fehlschlagen kann man eine Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. (§ 437 I Nr. 2)
Wo ist denn das Problem, daß der Wagen nachlackiert wurde ? Fast jeder Jahreswagen der vorher Selbstfahrervermietwagen war und zu einer Premiummarke gehört, wird vor dem Weiterverkauf nachlackiert. Das hat ja mit Unfallfrei oder so nix zu tun. Meistens werden Stoßfänger vorne, Motorhauben und Aussenspiegelkappen neu lackiert, weil dort die meisten Steinschläge vorhanden sind. Mein Zweitwagen hat auch eine neu lackierte Motorhaube, weil die so viele Steinschläge hatte. Das ist aber kein EVrkaufsmangel, das ist eher eine Wertsteigerung.
Ja prinzipiell würde es mich auch nicht stören wenn er nachlackiert worden wäre. Aber eben die Antenne ist im Nachlackierten Bereich. Mich würde halt interessieren ob man da den Lackierer eine Unsachgemäße Verarbeitung vorwerfen kann oder ob der Wagen vielleicht auch einen Unfall hatte.
deine freundin kann dir schon sagen, ob die lackierung ordentlich ausgeführt wurde, ansonsten würde ich den vorgang als arglistige täuschung ansehen