Müssen bei einer Wohnungsübergabe alle Mieter das Übergabeprotokoll mit der Mängelliste
unterschreiben. Sprich bei einem Mietvertrag mit solidarischer Haftung müssen dann die anderen die nicht unterzeichnet haben auch für die Schäden zahlen?
5 Antworten
Das Übergabeprotokoll braucht mieterseitig nicht unterschrieben zu werden, es gibt dafür keine Rechtspflicht. Wenn er unterschriebe, käme er unter Umständen in Teufels Küche und müsste bezahlen, was er nicht zu verantworten hat. Es wäre ein gesonderter Vertrag, der einzuhalten ist. Deshalb NIEMALS unterschreiben!
Auf dem Übergabe-/Rückgabeprotokoll reicht es, soweit mir bekannt, wenn einer der Mieter unterschreibt. Ebenso wie es reicht wenn einer der Vermieter unterschreibt.
Aber müssen alle Bezahlen ein teil war ja mit der Mängelliste nicht einverstanden und haben deshalb nicht unterzeichnet
Die Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll ist nicht zwingend notwendig. Es kann Dich niemand dazu zwingen, so kenne ich es, weiß aber nicht, ob es evtl. in der letzten Zeit geändert wurde.
Zur Anerkennung der Mängel bei mehreren Mietern reicht es allerdings nicht aus, wenn ein Mieter - ohne schriftliche Vollmacht - für alle Mitmieter eine Erklärung ( Unterschrift unter das Übergabeprotokoll ) abgeben will.
Selbstverständlich können Mieter und VM es ablehnen ein Übergabeprotokoll abzuzeichnen.
Wenn hier also einer eine Erklärung abgibt, die von den restlichen Mitmietern nicht mitgetragen wird, wird es letztlich in einem Rechtsstreit zu entscheiden sein, wenn man sich vorher nicht gütlich einigt, wer für was haftet.
Meine Empfehlung ist, niemals alleine und ohne Vollmacht für alle Mitmieter ein Übergabeprotokoll unterschreiben.
Insbesondere, wenn Mängel vorhanden sind.
Es steht nichts einer Unterschrift durch einen einzelnen Mieter für alle Mieter entgegen, wenn keine Mängel bestehen.
Alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, stehen auch in der jeweiligen Haftung gegenüber den Anderen.Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass alle oder deren Bevollmächtigte das Übergabeprotokoll unterschreiben. Das Protokoll wird Bestandteil des MV. Für den Mieter, der nicht unterschreibt ist das eigentlich ohne Belang. Für den VM kann dies aber einmal wichtig werden. MfG