Schadensmeldung von Autovermietung. Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder mit einem Anwalt dagegen anzugehen?
Also ich habe ein Auto mit einer Selbstbeteiligung von 950 Euro angemietet. Als die Mitarbeiterin mir das Auto übergeben hat, stellte ich kleine Schäden am Auto fest. Daraufhin sagte sie, dass alle Schäden, die bis zu einer 2€ Münze groß sind, nicht als Schaden zählen. Meine Freundin war anwesend und hat dies auch gehört.
Die Fahrzeugübergabe erfolgte leider über den Nachtschalter, welches ich im Nachhinein bereue. Ich bin nochmal mit ner Taschenlampe um das Fahrzeug gelaufen und hatte keine weiteren Schäden aufgefunden.
Am Morgen bekam ich eine Schadensmeldung von der Autovermietung. Es solle sich ein 4 cm Kratzer auf der hinteren Beifahrerseitentür befinden. Angeblich hat man versucht mich zu kontaktieren stand in dem Bericht, was aber nicht stimmte. Nachdem ich telefonisch irgendwann durch gekommen bin, teilte ich mit, dass ich mir den Schaden anschauen möchte. Man bot mir an, mir einen Bild vom Kratzer zu schicken. Immer wieder kontaktierte ich die Autovermietung, bis ich ein Schadensbild bekam. Auf dem Bild ist unschwer zu erkennen, dass es sich nicht um einen, sondern um 2 Kratzer handelt, welche jeweils auch nicht größer als eine 2 € Münze sind.
Also rief ich nochmal an und der Mitarbeiter, der es begutachtet hat, sagte mir daraufhin, dass es wahrscheinlich nicht als Schaden zählt aber er es trotzdem dokumentieren muss.
Jetzt, nach einer Woche bekomme ich eine Rechnung von 920 Euro.
In der Reparaturkostenkalkulation steht bei den Fahrzeugdaten, dass die LaufLeistung des Fahrzeugs 14200km beträgt. Als ich das Fahrzeug angemietet hatte, lag es jedoch schon bei 16009km. Wie kann das sein? Das steht auch in den Mietbedingungen.
Zudem wurde dieses Gutachten ohne Objektbesichtigung gemacht und man hatte nur die schwammigen Bilder von dem Mitarbeiter der Autovermietung genommen.
Die Bilder sind wirklich nicht gut geschossen worden. Das Auto wurde nicht einmal gewaschen als die Bilder gemacht wurden.
Ich weiß jetzt nicht, ob es sich lohnt, dies anzufechten und einen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen. Leider habe ich auch keine Rechtsversicherung, was ich mir aber nach dieser Erfahrung schnellstmöglich zulegen werde.
Und leider habe ich auch später die vielen schlechten Bewertungen von Kunden mit Unterstellungen von Schäden seitens der Autovermietung gelesen, sonst hätte ich da niemals ein Auto gemietet.
Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich weiter verfahren soll. Ich bitte um Ratschläge.
3 Antworten
Leider habe ich auch keine Rechtsversicherung, was ich mir aber nach dieser Erfahrung schnellstmöglich zulegen werde.
nur als Tipp aus eigenen Erfahrungen.
viele Versicherungen nehmen sich auch Sachen an die vor Vertragsabschluss passiert sind, als dank das man Kunde wird, einfach mal nachfragen, da ist es aber besser in einer Filiale im persönlichen Gespräch anzufragen.
Ich würde versuchen Einspruch gegen die Rechnung per Einschreiben an die Autovermietung zu senden. Mit Schilderung des Vorgangs aus deiner Sicht. Benenne auch deine Freundin als Zeuge.
Wenn die weiter auf Zahlung bestehen, würde ich zu einem Anwalt gehen.
Wenn du jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt, kannst du diesen Fall aber nicht mehr bei der Versicherung einreichen.
Eine gute Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz, Vertrags- und.weitere Absicherungen kosten allerdings locker um die 300 €/Jahr.
Aber nicht kampflos 920 € zahlen.
Auf jeden Fall !
...da sollte nur ein Rechtsanwalt helfen können.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sollte ich auch in dem Einspruch die fehlerhafte Laufleistung schildern?
Mir wird das Gefühl nicht los, dass sie offensichtlich betrügen wollen.