Werbung auf Firmen-KFZ akzeptieren?
Muß ich eine Werbung (Firmenlogo) auf einem gestellten Firmenfahzeug akzeptieren? Der AG stellt mir für Außendiensttäigkeit seit 15 Jahren ein KFZ zur Verfügung das ich pschl. mit 1 % von Neupreis versteuere und uneingeschränkt auch privat nuzten darf. Jetzt bekomme ich wieder ein neues KFZ, jedoch erstmals mit aufgeklebter Werbung (Logo auf den Vordertüren. Was kann arbeitsrechtlich passieren, wenn ich es eigenmächtig wieder entferne da ich nicht danach gefragt wurde, und ich nicht als fahrbare Werbefläche benutzt werden möchte ?
10 Antworten
Ich verstehe die Frage nicht? In letzter Konsequenz würde der AG dir halt kein Firmenfahrzeug mehr stellen oder die private Nutzung untersagen. Das Fahrzeug gehört doch dem AG. Als Eigentümer kann er mit dem machen was er will. Ob lila lackieren oder mit Pappern voll pflastern so viel er will. Oder steht im Vertrag das du gefragt werden mußt wie das Auto aussehen darf? Du MUSST das Auto ja nicht privat nutzen. Ich gehe davon aus, dass es vertraglich fest geschrieben ist dass dir ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt wird und dass du dieses auch privat nutzen darfst. Steht da drin, dass keine Werbung drauf sein darf?
Das Logo eigenmächtig ab zu reißen wäre allerdings wohl Sachbeschädigung.
Willst du es dir wegen so einem Mumpitz mit deinem Arbeitgeber verscherzen?
Wenn ich einen Mitarbeiter hätte, der wegen des Firmenlogos auf dem Firmenwagen herumzickt, stünde der bei mir alles andere als gut da - was ist das denn für eine Vorstellung von Loyalität gegenüber der Firma?
Firmenfahrzeug, finde dich mit der Werbung ab; oder kauf dir einen eigenen fahrbaren Untersatz. Wenn du die Werbung entfernst, ist das Sachbeschädigung und kann u. U. sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Dich braucht keiner zu fragen!
Wundert mich, dass der Arbeitgeber erst jetzt seine Autos mit Werbung bestueckt. Das haette ich schon viel frueher gemacht, denn wenn das Auto viel genutzt wird, wird der Firmenname auch viel gesehen und der ein oder andere Auftrag koennte ins Haus flattern.
Jetzt hier wieder gleich zum Anwalt rennen zu wollen, weil man sich auf den Schlips getreten fuehlt, scheint wohl typisch fuer die heutige Zeit zu sein. Wo ist denn das Problem bei der ganzen Sache? Dir bleibt immer noch die Option zu einem eigenen Fahrzeug. Da kannst du dann aufkleben oder nicht aufkleben, was du willst.
Also ein kleines Problem sehe ich an der Sache schon. Natürlich ist seine private Nutzung mit dem Papper nie wieder ganz privat. Natürlich ist er mit dem Papper auch als Werbeträger unterwegs. Ich würde da meinem AN zumindest einen kleinen Obolus dafür geben wenn bisher keine Werbung vorhanden war.
Also bei dir wäre ich gerne angestellt. :-) Dir wäre es ja vollkommen egal wenn dir dein MA auf den Schlipps tritt und mit so einer Sache zum Anwalt rennen würde. Oder würdest du dann nicht doch auch die Rechtsabteilung aktivieren??
(Zitat:) "Muß ich eine Werbung (Firmenlogo) auf einem gestellten Firmenfahzeug akzeptieren?" - Ja
Eine eigenmächtige Entfernung wäre eine Straftat (§ 303 StGB - Sachbeschädigung)