Falschparken vor einer Garage STVO Gesetz!?
Hallo Lieber Freunde,
ich habe ein Problem mit Falschparker. Undzwar werde ich andauernd von Falschparkern zugeparkt, so dass ich nicht mehr Rausfahren kann. Vor meiner Garage wird Komischer weise nicht direkt zugeparkt sondern direkt auf der Strassenseite mit abgesenkter Bordkantstein, sodas die sich wohl denken können 'ah der kommt da Locker Raus' Jetzt habe ich Fotos als beweismittel machen müssen, sonst kann ich es ja nicht beweisen. Und somit zum Ordnungsamt hingegangen. Meine Daten wurden als Zeuge genommen und für mich war die Sache damit auch gelaufen. Jetzt läuft es über das Ordnungsamt die werden wohl die Verfahren als Bußgeld den Fahrzeughalter Mahnen. 1. Was kann am schlimmsten Passieren? 2. Werden die Fotos als Beweismittel an den Fahrzeughalter mitgeschickt? 3. IWerde ich als Zeuge in der Verwahnung mit drin stehen?
Viele werden sich sicherlich hier denken ob ich Angst davor habe etc,. Nein ich als Privat Person werde kein Angst haben , weil ich zum 90% Recht haben werde.
Ich bitte um Ehrliche Antworten, danke im Voraus.
4 Antworten
Das Problem hatte unser Nachbar auch mal. Das Ordnungsamt wird die Strafzettel wegen Falsch parken verschicken. Die Fotos bekommen die Falschparker nur zu Gesicht, wenn sie Widerspruch einlegen, bzw. kann deren Anwalt die dann anfordern. Von wem die Bilder kommen erfahren die Falschparker aber in der Regel nicht soviel ich weiß.
Für´s nächste mal: Wenn ein Fahrzeug wirklich so vor deiner Garage / Ausfahrt steht, das du keine Möglichkeit mehr hast, da raus zukommen, kannst du auch die Polizei rufen und die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Das bedeutet, das denen die Bilder nur gezeigt werden, wenn sie von einem Anwalt angefordert werden..
Wenn du die Polizei rufst, müssen sie kommen.
Vielleicht bekommst Du ja vom Ordnungsamt ein Jobangebot als Hilfssheriff. Damit wirst Du dann befugt, die Knöllchen selbst austeilen zu dürfen.
Wenn von den widerrechtlich parkenden KFZ für Dich und andere eine Verkehrsgefährdung ausgeht, Du Deinen Stellplatz nicht nutzen kannst, ist Deine Meldung doch in Ordnung.
Was mich stutzig macht - weshalb nimmst Du an, zu 90% im Recht zu sein? Nehme ja mal an, die restlichen 10% sind nicht der Spass und die Lust, anderen Menschen unberechtigterweise eine reinzuwürgen.
Brauchen wir ja nicht zu Diskutieren, 90% gleich auch 100%
Ich habe so viel zu tun das ich da andauernd rein und rausfahren muss! daher geht es nicht mehr so weiter.
Weshalb soll ich mir es antun so nach motto ach den kann ich doch mal nerven gehn wir mal zum Ordnungsamt und soll er mal zahlen etc.
ja, gut sichtbar Schilder aufstellen, Ordnungsamt anrufen und auf Abschleppdienst oder Falschparker warten, wer halt schneller da ist!
das Ordnungsamt zeigt deine Fotos nur vor bei nichteinsicht des Falschparkers vor, und gibt auf keinen fall deinen Namen preis, aber der Falschparker weiss ja welche auffahrt er blockiert, also ist naheliegend wer ihn angeschwärzt hat…..
würdest du den Hausbesitzer deshalb aufsuchen……?
die buse kriegt er nicht von dir….
An der Garage ein Schild anbringen, dass behindernde Fahrzeuge abgeschleppt werden. Problem: Für den öffentlichen Verkehrsraum bist du nicht zuständig - da kann nur die Polizei einschreiten und den "behindernden Falschparker" abschleppen lassen. Die Meldung an des Ordnungsamt geht ihren gewohnten Gang... Zahlungaufforderung - Mahnung...
Abgesenkter Bordstein: eindeutig gekennzeichneter Fahrbereich - kein Parken dort!
Es ist eine Schild angebracht so dass man es Gut lesen kann Ausfahrt Freihalten! ein Gelber schild.
Die Polizei kommt nicht wegen so ein Problem, hatte oft anrufen müssen!
Wenn du die Polizei rufst und denen die Situation genau schilderst, müssen sie kommen. Wenn sie bisher nie gekommen sind, lag es wohl eher an deiner Ausdrucksweise.
Was bedeutet den nur zu Gesicht?
Also ich habe oft die Polizei rufen müssen aber leider kammen sie nicht!