Bußgeld wegen Parken auf dem Gehweg, Beweis einfordern?
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen an einer Straße in Dortmund geparkt. Dabei haben mein Freund und ich besonders darauf geachtet, dass die Fußgänger auf dem Bürgersteig genug Platz haben. Nun habe ich vom Ordnungsamt einen Brief bekommen, der Vorwurf lautet: Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg, 20€ Bußgeld. Es gibt doch bestimmte Mindestabstände oder? Mich würde wirklich interessieren, in wiefern ich zu weit auf dem Gehweg geparkt habe. Da ich mich aber erinnern kann, dass wir eben extra drauf geachtet haben, würde ich das im Nachhinein gerne wissen. Sollte ich im unrecht sein, zahle ich die 20€ natürlich.
Könnte man das anfragen?
18 Antworten
Natürlich kannst Du Dich beim Ordnungsamt (Dortmund) vergewissern und nachfragen. Das ist legitim.
Um die 20 Euro Strafe wirst Du allerdings nicht drum herum kommen.
"Genug Platz" und "da darf man parken" sind nicht dasselbe.
auf dem Gehweg darfst du überhaupt nicht parken. Egal ob du 20 cm platz lässt, 80 cm oder 3 Meter. Aushahme: es ist entsprechend ausgeschildert, dann muss man aber auf den Mindestabstand achten
Es ist vollkommen egal wieviel Platz auf dem Gehweg noch frei ist. Das Parken auf dem Gehweg ist generell verboten, auch wenn der Gehweg 20 Meter breit ist.
parken auf dem gehweg ist grundsätzlich verboten. das halb aufgesetzte parken ist nur dort zulässig, wo es so gestattet ist. das ist z.b. bei einem sehr breiten gehweg gestattet, bzw. dann toleriert, wenn andererseits die straße sehr eng ist; z.b. in einbahnstraßen.
in der regel machen die hilfs-sheriffs fotos von den parksündern, die bei zweifeln oder widerspruch als beweis dienen.
lege widerspruch ein und lass dir die beweise vorlegen. da du im umkehrschluß keine beweise für ein einwandfreies verhalten hast, wirst du vermutlich den kürzeren ziehen.
Ein Gehweg ist ein Gehweg ist ein Gehweg. Parken auf dem Gehweg ist böse. Gehweg ist für Fußgänger, nicht für parkende Autos. Auch nicht mit selbst erdachten Mindestabständen. Eigentlich sollte das jeder, der einen Führerschein hat, wissen und beachten.