Strafzettel, weil angeblich auf Bürgersteig geparkt?
Ich gehe auf eine Berufsschule in Dortmund. Gestern bekam ich ein Strafzettel von 20€ mit der Begründung:"Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg." Ich habe aber nicht auf dem Gehweg geparkt.
In dieser Straße ist eine Garage die nicht mehr genutzt wird. Natürlich sind da noch Bestreifungen, dass es kein Parkplatz ist. Dies ist aber trotzdem kein Gehweg.Außerdem habe ich vor 5-6 Wochen an dieser Stelle schon einmal geparkt, während der Pause verpasste das Ordnungsamt Strafzettel für Falschparker. Ich habe vorsichtshalber einen der Beamten gefragt ob man an dieser bestimmten Stelle parken darf. Dieser meinte, obwohl diese Stelle kein gekennzeichnetes Parkplatz ist würden Sie vor einer Garage die nicht mehr genutzt wird (es wurde komplett Blau lackiert und es stehen sehr viele Mülleimer davor) kein Strafzettel ausstellen.
Lohnt es sich aus diesen Begründungen Einspruch einzulegen oder davor erstmal bei der Hotline anzurufen um sich zu beschweren?
4 Antworten
Ich glaube deine Karten stehen schlecht, denn selbst wenn ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt sagt, dass er dort keine Strafzettel verteilt, heißt das noch lange nicht, dass seine Kollegen das nicht machen.
Ich vermute, dass zwischen deinem Auto und der Garage keine 2 Meter frei geblieben sind. Somit ist das mit "parken am Gehweg" gleichzusetzen.
Ich hatte auch mal einen ähnlichen Strafzettel erhalten, weil ich nicht der vorgegebenen Markierung entsprechend geparkt habe. Als ich Einspruch einlegen wollte, hat man mir gesagt, dass das Parken vor einer Einfahrt noch teurer werden würde und zu dem würden sie es dann umwandeln.
Wegen 20 € würde ich jetzt keinen Einspruch einlegen, da die Gefahr einer noch höheren Strafe durchaus gegeben ist.
Ja gut, von der Garage und dem nicht offiziellen Parkplatz und dem Bürgersteig sind locker 5 Meter, der Bürgersteig ist sehr sehr breit.
http://i.imgur.com/WMDWQeA.jpg
Hier die Situation
was das mit der Berufsschule zu tun hat, weiss ich nicht.
Da du auch keinen Namen hast von demjenigen, der dir die möglicherweise Auskunft gegeben hat, hast du auch damit schlechte Karten. Das hilft nicht.
Helfen tut nur, wenn DU nachweisen kannst, dass du nicht auf dem Gehweg geparkt hast. Alleine aus deinen Schilderungen kann ich nicht ersehen, wo du geparkt hast.
Wenn du vor einer privaten Garage stehst, und Fußgänger wegen deinem Parken NICHT auf die Straße ausweichen müssen und du nun nachweisen kannst, dass du genau dort gestanden hast - lohnt sich ein Einspruch. Aber wie bereits gesagt, du kannst auf höhere Kosten sitzenbleiben.
Grundsätzlich kann ich dir auch raten, ein Bild zu machen, neutral zur Polizeidienststelle zu gehen und dir schriftlich geben lassen, dass es dort erlaubt ist zu parken. Hast du das - dann kommst du durch mit Einspruch.
Das mit der Berufsschule habe ich nur angegeben, falls User hier sind die auch zur selben Berufsschule gehen und meine Situation nachvollziehen können.
Ja das ist das Ding, ich bereue es gerade ein wenig dass ich den Namen des Beamten nicht nachgefragt habe.
Es ist auch nicht so dass ich den Gegweg behindere. Der Bürgersteig ist sehr sehr breit, ich behindere garkeinen. Ich stehe vor einer privaten nicht mehr genutzten Garage.
Dies ist aber trotzdem kein Gehweg
du kannst denen gerne deine ansicht schildern.. wenn dein einspruch aber abgewiesen wird, wirds vermutlich wg. der verwaltungskosten noch teurer....
Ich denke nicht das es sinn hat. Jeder lernt in der Fahrschule dass vor einer Garage man nicht parkt. Was der Ordnungsbeamte gesagt hat ist gleichgültig, es gilt die allg. StVOrd.