Verwarnung weniger als 5 Meter hinter Einmündung?

11 Antworten

Wer eine Owi begeht muss sie auch zahlen.

Das Bild wurde aber alledrings nicht von "irgend jemand" gemacht, sondern von dem Verordungsamt oder der Polizei. Die sind in dem Fall Zeuge, und was sagt schon mehr aus als ein Foto?

Zahlt einfach euer Bußgeld.

wiseasanowl  08.06.2019, 12:54

Das Verordnungsamt?

Eben, das Foto sagt es aus. Deshalb möchte es der FS gern sehen.

Schlagdaszeugs 
Beitragsersteller
 08.06.2019, 12:55

Das war kein Polizist, jetzt schon 10 mal geschrieben

Wenn Dir nicht bewusst ist, das Du so geparkt haben könntest, wäre Dein Weg folgernder:

Du zahlst das Verwarnungsgeld nicht, bekommst dann wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid der mit zusätzlichen 28,50€ verbunden ist, gegen diesen legst Du dann Einspruch ein.
Die Bußgeldbehörde wird den Fall dann erneut prüfen und entweder das Verfahren einstellen oder ihren Vorwurf gegen Dich aufrechterhalten.
Dann wird die Sache ein Richter klären.

Dort hast Du dann sicher auch die Möglichkeit, die Beweismittel einzusehen.
In der Regel gibt es ein Foto, mindestens aber eine Zeugenaussage.

Zahl das Verwarngeld sonst gibt's ein Bußgeld. Das ist viel mehr als die paar Kröten Verwarnung.

 „Sie parkten weniger als 5 Meter hinter der Einmündung und behinderten (Anzeigenerstatter) dadurch andere.“

.

Das wird viel zu selten geahndet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Schlagdaszeugs 
Beitragsersteller
 08.06.2019, 12:53

Ja, das mag sein, wenn ich das wirklich gemacht habe, zahle ich es auch und achte darauf noch mehr in Zukunft

Ja, kannst du auch den ganzen Tag machen.

Leg Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ein, dann kannst du auch die Beweismittel sehen.