Verwarnung weniger als 5 Meter hinter Einmündung?
Was tun: Wenn man so eine Verwarnung bekommt, vor ca. 2 Wochen folgende Ordnungswidrigkeit begannen zu haben: „Sie parkten weniger als 5 Meter hinter der Einmündung und behinderten (Anzeigenerstatter) dadurch andere.“
Beweismittel: Foto; Zeuge/in: Zeugenaussage
Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal mehr wo ich an dem Tag geparkt habe. Ein Zettel von der Polizei oder sowas war ja nicht am Auto...
hat man nicht wenigstens das Recht das Foto zu sehen um das zu wissen ?
Kann denn einfach jeder so ein Foto ans Ordnungsamt schicken und Leute anzeigen da könnte ich ja auch den ganzen Tag machen ?
Abgesehen davon, wenn ich was falsch gemacht habe, zahle ich das natürlich es geht nur darum auch zu sehen was mir überhaupt vorgeworfen wird...
11 Antworten
Wer eine Owi begeht muss sie auch zahlen.
Das Bild wurde aber alledrings nicht von "irgend jemand" gemacht, sondern von dem Verordungsamt oder der Polizei. Die sind in dem Fall Zeuge, und was sagt schon mehr aus als ein Foto?
Zahlt einfach euer Bußgeld.
Das Verordnungsamt?
Eben, das Foto sagt es aus. Deshalb möchte es der FS gern sehen.
Das war kein Polizist, jetzt schon 10 mal geschrieben
Wenn Dir nicht bewusst ist, das Du so geparkt haben könntest, wäre Dein Weg folgernder:
Du zahlst das Verwarnungsgeld nicht, bekommst dann wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid der mit zusätzlichen 28,50€ verbunden ist, gegen diesen legst Du dann Einspruch ein.
Die Bußgeldbehörde wird den Fall dann erneut prüfen und entweder das Verfahren einstellen oder ihren Vorwurf gegen Dich aufrechterhalten.
Dann wird die Sache ein Richter klären.
Dort hast Du dann sicher auch die Möglichkeit, die Beweismittel einzusehen.
In der Regel gibt es ein Foto, mindestens aber eine Zeugenaussage.
Zahl das Verwarngeld sonst gibt's ein Bußgeld. Das ist viel mehr als die paar Kröten Verwarnung.
„Sie parkten weniger als 5 Meter hinter der Einmündung und behinderten (Anzeigenerstatter) dadurch andere.“
.
Das wird viel zu selten geahndet.
Ja, das mag sein, wenn ich das wirklich gemacht habe, zahle ich es auch und achte darauf noch mehr in Zukunft
Ja, kannst du auch den ganzen Tag machen.
Leg Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ein, dann kannst du auch die Beweismittel sehen.