Bußgeldverfahren: Beamter als Zeuge obwohl nicht gesehen?
Hallo zusammen! Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten, weil ich jemanden die Vorfahrt genommen habe. Es gab keinen Unfall, ich dachte einfach ich hätte Vorfahrt und bin gefahren. Kein Hupen, bremsen oder sonstiges. Ich habe keine Beamten gesehen, es waren nur der andere Autofahrer und ich da.
Nun steht dort:
"Beweismittel: Zeuge / aufnehmender Beamter
Zeugen: Name des Beamten und Kürzel der Polizeistelle / Noch eine Name und Anschrift"
Meine Fragen:
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Wieso steht ein Beamter als Beweismittel und Zeuge dort? Es war ja kein Beamter als Zeuge anwesend?
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Der zweite Name und Anschrift müssten doch dem Fahrzeughalter gehören, der mich angezeigt hat, oder? Also war er alleine im Auto?
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In meinem Bescheid steht, dass ich ihn "gefährdet" hätte, dass sehe ich aber nicht so. Ich gehe lediglich von einer "Behinderung" aus, hat jemand Erfahrungen gemacht mit einem Widerspruch gegen eine Gefährdung?
Wäre super wenn mir jemand weiter helfen könnte der sich auskennt, Vermutungen helfen mir leider nicht weiter. :)
Vielen vielen Danke!
5 Antworten
Der aufnehmende Beamte ist der erste der offiziell Kenntnis nimmt - und das idealerweise unmittelbar nach dem Vorfall und noch bevor irgendwelche Anwälte ins Spiel kommen.
Der Richter will deshalb wissen ob da ein leicht traumatisierter Verkehrsteilnehmer eine glaubwürdige Schilderung abgeliefert hat, ob jemand offenbar planmäßig irgendwen in die Pfanne hauen will oder ob da einfach nur wirres Gestammel kam.
Davon hängt es entscheidend ab was und wem der Richter glaubt.
Danke für deine Antwort! Also steht quasi bei jeder Anzeige der Beamte, der die Anzeige aufgenommen hat als Zeuge drin, auch wenn er nicht anwesend war während des Vorfalls?
1. Ein Zeuge muss nicht unbedingt ein Augenzeuge sein und selbstverständlich wird der Beamte als Zeuge gehört.
2. Auch wenn er alleine im Auto war, ist er Zeuge.
3. Von was du ausgehst ist irrelevant und wenn du die Vorfahrt missachtest ist das immer eine Gefährdung.
Einspruch kannst du erheben, wenn ein Bußgeldbescheid oder ein Urteil ergangen ist und nicht im Ermittlungsverfahren.
Mit behinderung hast du immer dann, wenn du einem stehenden fahrzeug (an einer kreuzung o.ä.) die vorfahrt nimmst. Bei fahrzeugen in bewegung hast du dann die gefährdung.
der aufnehmende Beamte ist immer Zeuge, wie er sich zum Sachverhalt geäußert hat ist oft entscheidend
Danke für deine Antwort! Inwiefern meinst du das, wie er sich zum Sachverhalt geäußert hat? Er hat es ja nicht gesehen oder war anwesend, wie kann er sich denn dann dazu äußern?
Nun ja es gibt Verkehrsregeln, rechts vor links z.b.
Der Beamte, der den Unfall aufgenommen hat, ist in jedem Fall Zeuge.
Er sichert die Beweise am Unfallort. Er erstellt Fotos, Skizzen und einen Bericht. Selbstverständlich wird er damit zum Zeugen.
Es gab doch gar keinen Unfall.. Es war kein Beamter vor Ort, deshalb ja meine Verwirrung wieso ein Beamter als Zeuge genannt wird..
Eben weil Dir Vermutungen nicht weiterhelfen, ist die Frage hier bei den GF-Hobby-Juristen doch falsch addressiert.
Außerdem: Wie definierst Du einen Beamten? Das steht doch nicht auf dessen Stirn geschrieben.
Wer immer den Sachverhalt aufgenommen hat, ist ein Zeuge; auch ein Polizeibeamter. Was soll er sonst sein? Vor Gericht müsste er als Zeuge aussagen, insofern stimmt die Bezeichnung schon.
Und auch der Fahrer des Fahrzeugs, dem Du die Vorfahrt genommen hast, ist ein Zeuge. Das alles ist doch völlig normal und auch fallneutral.
Die Nichtbeachtung einer Vorfahrt ist immer eine "Gefährdung".
Gut, soweit meine laienhafte Bewertung. Jetzt aber kommen die Mehrwerttipps:
1. Du hast doch die Möglichkeit, Deine Sicht der Dinge zu schildern, obwohl Du es als Beschuldigter nicht musst. Überlege, was für Dich besser sein könnte.
2. Bist Du wirklich unsicher, wie es weitergeht, hilft wohl nur der Gang zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Hast Du keine RSV, musst Du halt selbst den Anwalt bezahlen. Ist es die Sache wert? Sollte ein FS-Entzug drohen, bestimmt.
Wenn Du aber Deinen Führerschein nicht für eine Weile abgeben musst, wäre zu überlegen (aber das ist KEINE Empfehlung!), das Bußgeld u. U. zu zahlen.
Danke für die Antwort! Zu 2: Im Bußgeldkatalog wird aber zwischen Vorfahrt nehmen mit Behinderung und Vorfahrt nehmen mit Gefährdung unterschieden. Wieso ist es dann immer eine Gefährdung?