Bußgeldbescheid wegen falschparken - kein Beweis

10 Antworten

Das bei einer solchen Ordnungswidrigkeit (einfaches Falschparken) ein Beweisphoto gemacht wird, ist eher unüblich (in manchen Kommunen gibt es das, aber in den meisten nicht). Frech ist hier gar nichts. Und das das ein paar Wochen dauert, ist auch vollkommen normal. So ein Parkverstoß hat keine besondere Dringlichkeit, das liegt schon mal ein paar Tage. Solange noch keine Fristen abgelaufen sind, ist es völlig egal, ob das nach einer Woche oder zwei Monaten kommt.

Der Mitarbeiter des Ordnungsamt ist eben genau jeder Mensch in netter Uniform, der herumgeht und die parkenden Autos kontrolliert - also alles andere als "jeder", sondern genau der, der dafür zuständig ist, eben zu kontrollieren. Käme es zu einem Verfahren, wird in der Regel der Verkehrsrichter dessen Aussage als glaubwürdig einschätzen - und deine nicht, da du ja als Betroffener sprichst. Auch wenn du es nicht hören willst. Ja, das ist ausreichend, die Zeugenaussage des Mitarbeiter des Ordnungsamtes reicht vollkommen aus.

Das ist jetzt übrigens kein Bußgeldbescheid sondern nur ein "Verwarnungsgeldangebot", d. h.: entweder du zahlst die verhältnismäßig kleine Summe und das ganze wird eingestellt, oder du tust es nicht - dann kommt es zum Bußgeldverfahren und alles wird viel teurer.

Sich erfolgreich mit dem Argument "das stimmt alles nicht" gegen so ein Verfahren zu wehren ist höchst unwahrscheinlich. Natürlich kannst du da auftauchen, du kannst alle möglichen Leute anmaulen und dich über die Ungerechtigkeit der Welt beschweren - am Ende wird es dir nichts helfen.

Beim Falsch parken ist soweit mir bekannt nie ein Foto dabei. Halt Kennzeichen und um welches Auto es sich handelt und ich mein auch die Farbe. Und du hast einen Zettel am Scheibenwischer, sofern der nicht abgerissen wurde. Ich habe einmal einen Bescheid bekommen das ich falsch geparkt hätte, allerdings stimmte das Fabrikat nicht. Von daher hatte es sich nach einem Anruf erledigt, da die im PC nach gucken können was ich für ein Fahrzeug habe. Oft liegt es dann daran das die vom O-Amt sich beim Kennzeichen vertippt hat.

Angeblich soll ich weniger als 5 Meter vor der Einmündung geparkt haben und das soll am 08.10.2014 passiert sein... ernsthaft? Die kommen aber ganz schön spät damit.

Die Verjährungsfrist im OWi Bereich liegt bei 3 Monaten, da ist nichts mit zu spät.

Beweismittel: Mitarbeiter Ordnungsamt 1... jetzt sagt mir nicht, das ist ausreichend. Da kann ja jeder kommen und behaupten, ich hätte falsch geparkt. Ohne Beweise ist das für mich direkt ungültig.

Der MA des Ordungsamtes ist Zeuge, er hat schließlich dein Kennzeichen notiert aufgrund dessen Du nun den Bescheid bekommst.
Zusätzlich wird der MA deine Fahrzeugmarke notiert haben um einen Verschreiber im Kennzeichen bei Einspruch von Deiner Seite zu prüfen.

Was kann ich denn jetzt machen?

Kommt drauf an was Du vorhast, Du kannst das Verwarngeld annehmen oder dem Widersprechen oder nicht reagieren, dann erfolgt halt die Eröffnung eines Bußgeldbescheides.

Wenn Du dort falsch geparkt hast, die Verwarnung zahlen, alles andere wird teurer für dich, auch wenn jemand anderer mit deinem Wagen dort parkte und der Fahrer nicht ermittelbar ist, dann zahlst Du die Verwaltungskosten.

Wenn Du oder jemand anderer nicht mit Deinem Fahrzeug dort parktest, dann Einspruch einlegen, dann kann es sein das ein Zahlendreher im Kennzeichen vorgekommen ist.

FileXxX 
Beitragsersteller
 14.12.2014, 22:51

Das problem ist ja jetzt eigentlich nur, dass ich nicht weiß, WO ich falsch geparkt haben soll. Das ist hier eigentlich alles eine Art von Grauzone. Es gibt keine Markierungen auf der Straße, keine Parkverbotschilder, NICHTS! Wo fängt denn die Einmündung genau an? Welche Einmündung? Wo darf ich denn stehen? Hier parkt eh jeder wie er will.

Ich möchte ja ungern an der selben Stelle erneut falsch parken. Und, nein, ich hatte keinen Zettel an der Scheibe.

Antitroll1234  14.12.2014, 22:55
@FileXxX
Das problem ist ja jetzt eigentlich nur, dass ich nicht weiß, WO ich falsch geparkt haben soll.

Das weiß ich auch nicht.

Das ist hier eigentlich alles eine Art von Grauzone. Es gibt keine Markierungen auf der Straße, keine Parkverbotschilder, NICHTS!

Naja einen Anhaltspunkt wird es an dieser Stelle gewiss geben.

Wo fängt denn die Einmündung genau an?

Eine Einmündung ist das - rechtwinkelige oder schräge - Zusammentreffen einer Straße mit einer durchgehenden Straße ohne Fortsetzung über diese hinaus.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Kreuzung01.php

Hier parkt eh jeder wie er will.

Naja da wird es ja zeit das dort für Ordnung gesorgt wird.
Es soll nicht jeder parken wie er will, sondern so wie er darf.

Ein Ordnungsamt Mitarbeiter ist ein Beamter. Wenn er es so notiert hat dann muss es mehr oder weniger so der Fall gewesen sein. Natürlich versteh ich das du Aufgebracht bist wegen "der fehlenden Beweise". Andersrum kannst du aber auch nicht beweisen das es nicht so war, oder ?. :)

Ich würde da mal hingehen und denen die Meinung sagen. Aber richtig. was denken die sich nur. Eine Frechheit !!!!

Und nimm Deine Mutti mit