Recht auf den Zeugen Namen?
Hi Leute, Ich bin so sauer! Ich habe gerade gesehen, dass ich Post vom Ordnungsamt bekommen habe. Auf die genauen Details möchte ich nicht eingehen, jedoch steht dort, dass es als Beweismittel einen Zeugen und ein Foto gab. Ich möchte gerne wissen, wer dieser Zeuge ist (denn ich habe schon eine Vermutung). Habe ich ein Recht darauf den Zeugen Namen zu erfahren??
Und nein, ich möchte mich nicht rächen, ich möchte nur wissen warum man es nicht privat hätte klären können, anstatt sofort zur Polizei zu gehen.
Freue mich auf hilfreiche Antworten
6 Antworten
Bei Geschwindigkeitsmessungen bzw. Rotlichtverstößen wird ein Bild gefertigt und als Zeuge wird der "Beamte" angegeben, der das Bild ausgewertet hat. Er steht dafür gerade, dass die Auswertung und Messung ordnungsgemäß erfolgte.
Nein, es hat nichts mit Geschwindigkeitsmessungen zutun. Trotzdem Danke!
Du kannst Akteneinsicht nach § 49 Abs. 1 OWIG beantragen !
Dann kannst du bei der Behörde unter Aufsicht die Akte anschauen und ggf. Kopien erstellen !
Einen Anwalt braucht man bei einem Bußgeldverfahren dazu nicht !
§ 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem
BetroffenenEinsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
und muss ....vgl. EMGR Foucher gegen Frankreich vom 18.03.1997
und EMGR Abdullah Öcalan gegen die Türkei von 13.03.2003
Sowie § 147 Abs.7 STPO
Notfalls bekomme ich halt vorm Amtsgericht Akteneinsicht
Spätestens im Gerichtsverfahren kannst du den Zeugen auch befragen. Was willst du denn vorher damit anfangen? Genau aus diesem Grund bekommst du den Namen nicht schon vorher ; - )
So wie ich das verstehe, hast du ja wohl was ausgefressen. Die Verwarnung wurde dann zurecht ausgesprochen.
Vielleicht hatte diese Person keine Lust, sich mit dir auseinander zu setzen und dachte sich, sie regelt das auf eine andere Art, die bei dir dann auch in Erinnerung bleiben wird.
Du könntest nun einen Anwalt einschalten und dieser könnte Akteneinsicht beantragen. Ob das aber wirklich zielführend ist, wage ich zu bezweifeln.
Im Übrigen könnte der Zeuge auch einfach eine Politesse oder ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sein, der das beruflich macht.
du kannst die unterlagen anfordern. dann kommt es auf den vorfall an. nicht bei allem müssen dir die unterlagen zugeschickt werden. dann kannst du auf deine kosten einen anwalt beauftragen der akteneinsicht nehmen kann
Unterlagen anfordern kann nur ein Anwalt. Es sei denn es ist ein Blitzerfoto
bei verkehrssachen kann das nur ein anwalt. bei einigen anderen sachen darf das auch der betroffenen selber. da sollte man dann einfach mal nachfragen
Vielen Dank! Es hat etwas mit dem Verkehr zutun und da jetzt einen Anwalt reinzuziehen, wäre für mich schon teuer. Trotzdem Danke für die Antwort!
Und warum habe ich dann auf Nachfrage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Foto zugeschickt bekommen , wenn es , wie du schreibst, nicht geht ?
Also hast du falsch geparkt oder so ? Dann sind die zeugen meistens die Bediensteten die es aufgenommen haben.
ein foto ist standard. willst du ein meßprotokoll oder ähnliches kann das nur ein anwalt anfordern
Die Verwaltungsbehörde kann, muß aber nicht.