Recht auf den Zeugen Namen?

6 Antworten

Bei Geschwindigkeitsmessungen bzw. Rotlichtverstößen wird ein Bild gefertigt und als Zeuge wird der "Beamte" angegeben, der das Bild ausgewertet hat. Er steht dafür gerade, dass die Auswertung und Messung ordnungsgemäß erfolgte.

LisaIstDa 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 23:37

Nein, es hat nichts mit Geschwindigkeitsmessungen zutun. Trotzdem Danke!

Du kannst Akteneinsicht nach § 49 Abs. 1 OWIG beantragen ! 

Dann kannst du bei der Behörde unter Aufsicht die Akte anschauen und ggf. Kopien erstellen !  

Einen Anwalt braucht man bei einem Bußgeldverfahren dazu nicht !

 

§ 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde

(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem

Betroffenen

Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

Artus01  31.03.2016, 17:02

Die Verwaltungsbehörde kann, muß aber nicht.

Lkwfahrer1003  01.04.2016, 01:27
@Artus01

und muss ....vgl. EMGR  Foucher gegen Frankreich vom 18.03.1997

und EMGR Abdullah Öcalan gegen die Türkei von 13.03.2003

Sowie § 147 Abs.7 STPO

Notfalls bekomme ich halt vorm Amtsgericht Akteneinsicht

Spätestens im Gerichtsverfahren kannst du den Zeugen auch befragen. Was willst du denn vorher damit anfangen? Genau aus diesem Grund bekommst du den Namen nicht schon vorher ; - )

So wie ich das verstehe, hast du ja wohl was ausgefressen. Die Verwarnung wurde dann zurecht ausgesprochen.

Vielleicht hatte diese Person keine Lust, sich mit dir auseinander zu setzen und dachte sich, sie regelt das auf eine andere Art, die bei dir dann auch in Erinnerung bleiben wird.

Du könntest nun einen Anwalt einschalten und dieser könnte Akteneinsicht beantragen. Ob das aber wirklich zielführend ist, wage ich zu bezweifeln.

Im Übrigen könnte der Zeuge auch einfach eine Politesse oder ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sein, der das beruflich macht.

du kannst die unterlagen anfordern. dann kommt es auf den vorfall an. nicht bei allem müssen dir die unterlagen zugeschickt werden. dann kannst du auf deine kosten einen anwalt beauftragen der akteneinsicht nehmen kann

Strolchi2014  31.03.2016, 12:43

Unterlagen anfordern kann nur ein Anwalt. Es sei denn es ist ein Blitzerfoto

martinzuhause  31.03.2016, 12:44
@Strolchi2014

bei verkehrssachen kann das nur ein anwalt. bei einigen anderen sachen darf das auch der betroffenen selber. da sollte man dann einfach mal nachfragen

LisaIstDa 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 12:48
@martinzuhause

Vielen Dank! Es hat etwas mit dem Verkehr zutun und da jetzt einen Anwalt reinzuziehen, wäre für mich schon teuer. Trotzdem Danke für die Antwort!

Strolchi2014  31.03.2016, 12:49
@martinzuhause

Und warum habe ich dann auf Nachfrage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Foto zugeschickt bekommen , wenn es , wie du schreibst, nicht geht ?

Strolchi2014  31.03.2016, 12:52
@LisaIstDa

Also hast du falsch geparkt oder so ? Dann sind die zeugen meistens die Bediensteten die es aufgenommen haben.

martinzuhause  31.03.2016, 13:22
@Strolchi2014

ein foto ist standard. willst du ein meßprotokoll oder ähnliches kann das nur ein anwalt anfordern