Nachbar parkt absichtlich Häusereinfahrt zu. Wie wehren?
Meine Schwester wohnt in einer Stichstraße (Privatstr). Unten am Beginn der Auffahrt wurde der Boardstein vom Bauträger nicht als Einfahrt gekennzeichnet und abgesenkt. Gerichtsverfahren deshalb läuft. Die jetzige Einfahrt war früher eine Parkbucht und sieht auch noch so aus.
Zur eigentlichen Frage: Ein Besucher aus dem Nachbarhaus parkt ständig mitten in der Einfahrt und weigert sich wegen der o.g. Problematik auch seinen Wagen wegzusetzen. Die Stadt wiederum weigert sich ihn abzuschleppen, da die Einfahrt nicht als solche klar gebaut ist. Hier kann keiner mehr zu den Garagen oder rausfahren, geschweige denn Feuerwehr etc.
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Ist der Fahrer im Recht? Oder kann man ihm einen reindrücken bzw anzeigen wegen Nötigung? Er soll auf jeden Fall büßen! Aber selbst abschleppen geht ja nicht bzw müsste von den Anwohnern getragen werden oder?
7 Antworten
Ein Schild am Privatweg sollte helfen.-Nummer aufschreiben, von wann bis wann da geparkt wird und eine schriftliche Anzeige ans Ordnungsamt - nicht anonym. Üblicherweise machen die dann ein Ticket draus-direkte Unterlassungsklage gegen Parker-ist man eingeparkt entweder ein Taxi nehmen oder abschleppen lassen, je nach dem was billiger wird. Dann einklagen-bei der Stadt einen Antrag stellen die "Parkbucht" zu schraffieren
In der StVo steht,d ass Zufahrten nicht zugeparkt werden dürfen. Macht der das also nicht nur einmal sondern regelmäßig, begeht er eine ziemlich freche Ordnungswidrigkeit udn wäre durchaus abzuschleppen.
Mal ein versehentliches Zuparken wäre ja verzeihlich, aber regelmäßig aus Trotz?
Sehr netter zeitgenosse..
Bei uns gibts ein Abschleppunternehmen,d a bezahlt der Beauftragende nicht.. sondern die stellen das Fahrzeug so ab, dass es nicht leicht gefunden wird und der Fahrer kriegt den Ort erst mitgeteilt,w enn er gezahlt hat.
Und der Bauträger hat sich gefälligst um diese Situation zu kümmern und sie schleunigst zu entschärfen!
Ob der Bordstein abgesenkt ist oder nicht ist ganz egal. Siehe StVO:
§12 Abs.3 StVO:
Das Parken ist unzulässig
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten,
auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
Hier nochmal ergänzend:
Grundstücksein- und -ausfahrt ist jede Zufahrt, die offensichtlich ohne
zeitraubende Vorkehrungen einen Fahrverkehr zwischen Grundstück und
öffentlicher Fahrbahn ermöglicht.
Die Erkennbarkeit kann sich aus
verschiedenen für den Kraftfahrer sichbaren Anzeichen ergeben, wie etwa
einer besonderen Befestigung der Zufahrt, einer Absenkung der
Bordsteine, dem Vorhandensein von Fahrspuren auf unbefestigtem Boden,
einer durch Mauerpfeiler gekennzeichneten Toreinfahrt oder dem Hinweis
auf einem Schild "Einfahrt freihalten" (BGH NJW 1971, 851).
Rechtlich gesehen dürfen Einfahrten nicht zugeparkt werden.
Aber auch die Stadt hat Recht, geht die nix an. Das wäre dann deine private Angelegenheit und du kannst ihn abschleppen lassen. Meist gehst du dabei in Vorkasse, gibt auch auch Unternehmen die das dann ohne Vorkasse machen und sich das Geld vom Fahrzeugbesitzer holen.
Wie wäre es (ist ja scheinbar eine PRIVATstrasse) da einfach mal einen Poller reinzusetzen, so dass da keiner mehr hinstehen kann?
Nur noch die Anwohner haben einen Schlüssel oder eine Fernbedienung um den Poller bei Bedarf (für Ein- und Ausfahrt) im Boden kurzzeitig verschwinden zu lassen.
Wenn der motorisiert ist: Kein Problem. Aber schau dir mal meinen Beitrag an. Normalerweise muss die Stadt den Wagen abschleppen.
Es gibt da super schicke Dinger mit Fernbedienung wo man nur ein Knöpfchen drücken muss und entspannt im Auto sitzen bleibt. Das Teil fährt dann rein und man hat freie Fahrt. Und dann fährt es wieder hoch. Wie bei einer Tiefgaragenausfahrt wenn man das Tor bedient.
Normalerweise muss die Stadt den Wagen abschleppen.
Nö. Wenn das ein Privatweg ist ist die Stadt da raus.
Es sind 4 Häuser inkl Garagen. Jedes Mal wenn jemand von der Arbeit kommt oder einkaufen will den poller umlegen?!