Falsches Datum auf AU. Ist das Datum auf einer AU bindend oder kann ein Arbeitgeber die Richtigkeit in Frage stellen?
Ich bin seit zwei Wochen auf Grund eines Arbeitsunfalles arbeitsunfähig geschrieben. Erst eine Woche dann eine weitere Woche bis einschließlich heute (01.10.18)
Nun kommts... Als ich heute nochmal die AU zur Hand genommen habe sehe ich das dort der 31.10.18 als letzter Tag der AU steht.
Ist das durch meinen Arbeitgeber anfechtbar?
2 Antworten
Der Arzt hat dich aus Versehen (oder auch nicht) noch länger krank geschrieben. Da der Arzt voraussichtlich bis krank schreibt, du morgen fit bist und zur Arbeit erscheinst:
Kann der AG dich ( gerade weil die BG bereits drin hängt, evtl nach Hause schicken) Passiert ein weiterer Arbeitsunfall und du hattest noch eine AU : Hat der AG ein Problem und nicht du.
Falls die Praxis besetzt ist auch wenn der Arzt Urlaub hat: kannst du dort anrufen und dich erkundigen, ob sich aus deinen Akten etwas ergibt, ob es sich hier um einen Schreibfehler handelt.
Da du von einem von der BG zugelassenen Arzt krank geschrieben wurdest...... bezweifle ich, dass der AG sich hier mit irgendwem anlegt. Die Krankenkasse ist hier nicht beteiligt, hier kann wenn die BG eine Überprüfung anordnen.
habe wieder nachgedacht: ich würde mich mit der BG in Verbindung setzen und dein Problem schildern: Falls der Arzt nicht geirrt hat: könntest du evtl doch ein Problem bekommen. Als BG Patient solltest du heute noch irgendwo einen Termin bekommen.
Sicher, wenn er berechtigte Gründe hat kann er über die Krankenkasse die Einschaltung und Überprüfung durch den MDK beantragen.
Woher kommt der Unterschied zwischen 01.10. und 31.10. ?
Was sagt Dein Arzt dazu ?
Wenn Du von einem Fehler ausgehst, handele entsprechend. Die AUB gilt "bis voraussichtlich", dieses Datum ist kein Zwang.
Wenn Du gesund bist, hast Du keinen Grund der Arbeit fern zu bleiben.
Sicherlich ein Fehler der Sprechstundenhilfe. Der Arzt ist im Urlaub bis zum 5.