AU bei plötzlichem Krankenhausaufenthalt?
Guten Tag,
nach Vertrag und Gesetz muss ich nach spätestens 3 Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheininung / Krankschreibung beim Arbeitgeber vorlegen.
Wie verhält sich dies, wenn ein unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt dazwischen kommt ? Es wurde von einigen behauptet, dass dieser das ganze aufschieben würde und man erst nach Ende des Aufenthaltes etwas vorlegen müsse davon finde ich aber nichts in den Gesetzen.
Beispiel: Am 03.07. komme ich nach Facharztuntersuchung ins Krankenhaus und melde dies ohne weiteren Beleg an den Arbeitgeber.
Am 04.07. werde ich operiert. Am 06.07. müsste ich vertragsgerecht meine AU eingereicht haben.
am 13.07. werde ich entlassen. Erst dann gibt es eine weitere Meldung, wie lange ich vorraussichtlich ausfalle. Am 14.07. kommt die AU beim Arbeitgeber an.
Ist das rechtlich korrekt ??
5 Antworten
mein Arbeitgeber (die Personalabteilung) hat mir selber gesagt, dass kh's keine au mehr ausstellen sondern ein schreiben mitgeben, von wann bis wann man stationär da war. das reicht dem arbeitgeber in der regel aus.
also im november 2017 haben sie es noch nicht getan. da war mein mann das letzte mal stationär im kh. wie VideCuiVidas geschrieben hat hätten wir eine vorläufige bescheinigung bekommen können (auf die verzichtet unser arbeitgeber) und haben am entlasstag die endgültige bescheinigung für den arbeitgeber bekommen.
Dein Arbeitgeber verlangt eine AU um sicher zu wissen dass Du arbeitunfähig bist. Bist Du im Krankenhaus und wirst operiert kann Deine Arbeitsunfähigkeit als nachwiesen betrachtet werden.
Informiere Deinen Arbeitgeber wie lange Du voraussichtlich im Krankenhaus bleiben musst. Damit hast du Deine Pflicht erfüllt. Dein Arzt kann nach Deiner Entlassung den Zeitraum im Krankenhaus nochmals bestätigen.
Wenn Du kein vollkommen zerrüttetes Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber hast, dürfte es nicht mal irgendwelche Rückfragen geben.
Das Krankenhaus stellt Dir auf Wunsch eine vorläufige Bescheinigung über die stationäre Aufnahme aus. Die schickst Du dem Arbeitgeber. Nach Entlassung erhältst Du eine Bescheinigung über den gesamten stationären Aufetnhalt.
Korrekt!
In den meisten Krankenhäuser gibt es einen Kiosk, eine Briuefkasten, Kugelschreiben und Briefmarken. Auch Faxe sind weit verbreitet.
Der soziale Dienst im Krankhaus hilft dir.
Anrufen und dich krankmelden musst du auch.
Auch ein KH stellt eine AU aus.
Und mit ein wenig gutem Willen und Hilfe des Personals oder angehörigen sollte es möglich sein, die dem AG vorzulegen.
Ich babe im letzten Jahr MEHRFACH in verschiedenen KHern AU bekommen.
Ich verteh das Problem nicht.
Genau andersherum ist es aktuell richtig.
Früher dürften die Ärzte der Krankenhäuser nicht "krankschreiben".
Heute dürfen sie es.
Ich glaube seit Juli 2017, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Gruß Michael