Belastungserprobung abbrechen....
Hallo meine Lieben. Vieleicht kann mir ja jemand helfen... Nach mehreren Wochen Krankheit durch einen Arbeitsunfall befinde ich mich seit montag in der belastungserprobung. Ich arbeite in der Pflege mit Menschen mit Behinderungen. Krank war ich wegen einer gebrochenen Hand. NUn habe ich seit dienstag wieder so starke schmerzen, dass ich Tabletten nehme. Mein Arzt, dem ich das auch geschildert habe, geht nicht groß darauf ein. Meine Arbeitsstelle aber sagt, das ich lieber nächste woche noch daheim bleiben soll. Die belastungserprobung geht bis zum 21.06.13 Meine Frage nun, brauche ich dann eine neue Au? Oder ist das nicht nötig, da ich ja für die Krankenkasse eh bis zum 21.06 arbeitsunfähig geschrieben bin?
5 Antworten
Wenn du auf Grund der Erkrankung bzw. den Erscheinungen nicht in der Lage bist, zu arbeiten, dann bist du Arbeitsunfähig.
Aus dem Grund hat Dir Dein Arzt auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Ich komme nicht aus dem Bereich der Pflege, kann mir aber schon vorstellen, dass es eine körperlich Anspruchsvolle Arbeit ist.
Zur Not immer noch die Meinung eines zweiten Arztes einholen!
Du brauchst keine neue AU, du hast ja eine, aber der Arzt sollte darüber informiert werden, dass die Belastungserprobung abbrichst und vor allem würde ich mit der Krankenkasse sprechen. Ruf die doch mal an und schildere den Fall.
Du kannst eine Belastungserprobung jederzeit abbrechen. Bin gerade in einer ähnlichen Lage, nur hab ich nicht abgebrochen, sondern ich arbeite nur 4 Stunden.
Geh zu Deinem Arzt und erklär, dass Du das nicht schaffst und auch Dein Arbeitgeber selbst gesagt hat, dass es noch zu früh ist. Wenn er nicht darauf eingeht, dann wechsle den Arzt.
Du hast doch sicherlich etwas unterschrieben, dass Du die Wiedereingliederung machst. Dort steht auch, dass Du abbrechen kannst, wenn es zuviel ist.
normalerweise trägt die Kosten und deinen "Lohn" während dieser Massnahme die Krankenkasse, also musst du zum Arzt, ihm sagen dass du nicht weiter machen kannst und musst es auch gleichzeitig deiner Krankenkasse mitteilen. Dein Arbeitgeber braucht nur eine AU wenn er den Lohn für doch noch bezahlt
Das hängt davon ab wer die Kosten trägt - ist es eine Wiedereingliederung nach Kur ( wird wohl bei Dir nicht sein - oder hattest du eine Kur ) bezahlt das die Rentenkasse. Dann brauchst Du wieder eine AU. Aber am besten Du rufst die Hotline Deiner Krankenkasse an.