Verletztenrente bei vorläufiger mdE von 20%?

4 Antworten

das Problem ist nicht die Rente selbst sondern die Höhe der Rente. Wenn du 'nur' 20 % hast bedeutet das dass du vom letzten Nettolohn sagen wir mal 2000 Euro nur 20% davon als Rente im Monat bekommen würdest. Das wären 400 Euro. Mit der kannste schlecht über die Runden kommen

Dingsbums3012 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 00:34

Wenn Mann das zusätzlich zu seinem Lohn aus neuer Tätigkeit erhält ist diese Verletztenrente eine nette Entschädigung.

cumonvip  29.01.2019, 07:12

Bitte vermischt doch Rente nicht ständig mit Verletztenrente, welche bei 20% (wie in diesem Fall) natürlich nicht dazu da ist, seinen Lebensunterhalt zi bestreiten). Sie wird von der jeweiligen BG festgesetzt und ausgezahlt.

Hoi.

Die BG prüft automatisch, ob bei dir eine Verletztenrente ansteht. Dabei wird erst einmal eine vorläufige Rente gewährt. Dabei wird mittels Gutachter geprüft, wie hoch die MdE ausfällt und wie lange die Einschränkung besteht.

§ 62 Rente als vorläufige Entschädigung

(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.

(2) Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.

Dingsbums3012 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 02:26

Und ab welchem Zeitpunkt wird die Rente gezahlt?

die mdE ist ja seit dem Unfall vorhanden, zahlt die BG da jetzt rückwirkend ab dem Unfalltag?

Lokicorax  27.01.2019, 14:36
@Dingsbums3012

Hängt vom Verletztengeld ab:

§ 72 Beginn von Renten

(1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem

  1. der Anspruch auf Verletztengeld endet,
  2. der Versicherungsfall eingetreten ist, wenn kein Anspruch auf Verletztengeld entstanden ist.
Dingsbums3012 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 17:17

Rente gibt es grundsätzlich nur auf Antrag, allerdings wird in Deinem Fall nicht viel bei rauskommen, da bei 20% Minderung nur aufgestöckt wird auf die 80% Verdienst.

Da Du aber Deinen Arbeitsvertrag aufgehoben hast, also vorsätzlich ohne Arbeitseinkommen bist, gibt es eine Neubewertung Deines Anspruchs

Und falls Du eine kleine Rente bekommst, mußt Du die versteuern und auch Sozialversicherung zahlen

Dingsbums3012 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 00:51

was meinst du mit aufgestockt auf 80% verdienst?

Und welcher Anspruch soll jetzt neu bewertet werden?

Auch bin ich nicht vorsätzlich ohne Arbeitseinkommen, sondern habe auf ärztlichen Rat hin meine Tätigkeit beendet. (in vorheriger Absprache mit der Agentur für Arbeit, um Sperrfrist zu vermeiden)

Wenn es um die Berechnung der Verletztenrente geht, diese berechnet sich nach dem Jahresverdienst:

2/3 vom Jahresverdienst = 100% mdE (vollrente) : 12 Monate = Vollrente monatlich

Wenn mdE unter 100% berechnet sich dann die Höhe der Rente nach dem Prozentsatz der mdE bezogen auf die Vollrente.

Außerdem sind Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nicht einkommensteuerpflichtig, so dass da zumindest keine Abzüge anfallen.

Wie es mit SV-Beiträgen aussieht, weiß ich nicht genau...

danke Jedenfalls für die Infos!