Verletztenrente bei vorläufiger mdE von 20%?
Hallo erstmal!
also ich Versuch mich kurz zu fassen...
hatte vor 1,5 Jahren einen anerkannten Arbeitsunfall und war bis zum 20.01. arbeitsunfähig geschrieben. Bis zum 20.01. dauerte eine Wiedereingliederung nach Hamburger Model an, die ich bis zum Ende „durchgestanden“ habe, an dessen Ende ich mich aber jetzt mit meinem Arbeitgeber auf eine Aufhebungsvereinbarung geeinigt habe.
Vor Beginn der Wiedereingliederung wurde eine Heilverfahrenskontrolle durchgeführt, wobei eine derzeitige mdE von 20% festgestellt wurde.
Nun habe ich von der Verletztenrente gehört und mich ein wenig belesen, werde aber nicht wirklich 100 prozentig schlau draus...
...so steht’s im Gesetz...
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs(1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.“
—————————
Habe das so verstanden, dass eine Verletztenrente zusteht, wenn man über mindestens 26 Wochen nach dem Arbeitsunfall eine mdE hat von mindestens 20% hat.
Also nachdem ich wieder gesund geschrieben bin, steht mir dann eine Verletztenrente zu?
Oder schicken die einen jetzt nochmal zum Gutachten, um zu schauen ob die mdE weiter besteht??
Muss ich die Rente bei der BG beantragen?
Hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Antworten geben!
liebe Grüße und vielen Dank für eure Zeit
4 Antworten
das Problem ist nicht die Rente selbst sondern die Höhe der Rente. Wenn du 'nur' 20 % hast bedeutet das dass du vom letzten Nettolohn sagen wir mal 2000 Euro nur 20% davon als Rente im Monat bekommen würdest. Das wären 400 Euro. Mit der kannste schlecht über die Runden kommen
Wenn Mann das zusätzlich zu seinem Lohn aus neuer Tätigkeit erhält ist diese Verletztenrente eine nette Entschädigung.
Bitte vermischt doch Rente nicht ständig mit Verletztenrente, welche bei 20% (wie in diesem Fall) natürlich nicht dazu da ist, seinen Lebensunterhalt zi bestreiten). Sie wird von der jeweiligen BG festgesetzt und ausgezahlt.
Also nachdem ich wieder gesund geschrieben bin, steht mir dann eine Verletztenrente zu?
Falls eine MdE von mind. 20% weiterhin besteht - ja ;-)
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__46.html
Gruß siola55
Hoi.
Die BG prüft automatisch, ob bei dir eine Verletztenrente ansteht. Dabei wird erst einmal eine vorläufige Rente gewährt. Dabei wird mittels Gutachter geprüft, wie hoch die MdE ausfällt und wie lange die Einschränkung besteht.
§ 62 Rente als vorläufige Entschädigung(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.
(2) Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.
Hängt vom Verletztengeld ab:
§ 72 Beginn von Renten(1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem
- der Anspruch auf Verletztengeld endet,
- der Versicherungsfall eingetreten ist, wenn kein Anspruch auf Verletztengeld entstanden ist.
Danke
Rente gibt es grundsätzlich nur auf Antrag, allerdings wird in Deinem Fall nicht viel bei rauskommen, da bei 20% Minderung nur aufgestöckt wird auf die 80% Verdienst.
Da Du aber Deinen Arbeitsvertrag aufgehoben hast, also vorsätzlich ohne Arbeitseinkommen bist, gibt es eine Neubewertung Deines Anspruchs
Und falls Du eine kleine Rente bekommst, mußt Du die versteuern und auch Sozialversicherung zahlen
was meinst du mit aufgestockt auf 80% verdienst?
Und welcher Anspruch soll jetzt neu bewertet werden?
Auch bin ich nicht vorsätzlich ohne Arbeitseinkommen, sondern habe auf ärztlichen Rat hin meine Tätigkeit beendet. (in vorheriger Absprache mit der Agentur für Arbeit, um Sperrfrist zu vermeiden)
Wenn es um die Berechnung der Verletztenrente geht, diese berechnet sich nach dem Jahresverdienst:
2/3 vom Jahresverdienst = 100% mdE (vollrente) : 12 Monate = Vollrente monatlich
Wenn mdE unter 100% berechnet sich dann die Höhe der Rente nach dem Prozentsatz der mdE bezogen auf die Vollrente.
Außerdem sind Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nicht einkommensteuerpflichtig, so dass da zumindest keine Abzüge anfallen.
Wie es mit SV-Beiträgen aussieht, weiß ich nicht genau...
danke Jedenfalls für die Infos!
Und ab welchem Zeitpunkt wird die Rente gezahlt?
die mdE ist ja seit dem Unfall vorhanden, zahlt die BG da jetzt rückwirkend ab dem Unfalltag?