Abmahnung mit Formfehler

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Eingeltlich muss eine Abmahnung den Sachverhalt korkekt und vollständig beschreiben. Ein falsches Datum würde also nicht der Anforderung an eine korrekte Abmahnung entsprechen.

Die Frage wäre aber, was ein Arbeitsrichter machen würde, wenn er diesen Fall auf den Tisch bekäme. Wenn sich nachweisen lässt, dass es sich um einen reinen Schreibfehler gehandelt hat und der Tatbestand an sich korrekt ist, wird er die Wirksamkeit der Abmahnung kaum anzweifeln. Denn du bist dir ja trotz des falschen Datums bewusst, welchen Vorgang der Chef meint und damit ist die warnende Wirkung der Abmahnung gegeben.

Ähnliches gilt, wenn du den Fehler bei deinem Chef reklamierst. Er wird sich bedanken und dir eine korrigierte Abmahnung schicken. Dann hast du rein gar nix gewonnen.

Nach dem Hintergrund, der aus deinen Kommentaren hervorgeht, würde ich der Abmahnung keine große Bedeutung beimessen. Konzentriere dich darauf, dass du auf rechtlich korrektem Weg deinen Lohn einforderst und nicht noch wegen unberechtigter Arbeitsverweigerung eine fristlose Kündigung kriegen kannst.

Willst du sie auch anfechten, wenn ein Komma oder Punkt fehlt?

Jeder Richter würde hier sich den Gesamtumstand anschauen und die Gewichtung der einzelnen Punkte - er würde zum Ergebnis kommen, dass du wie Birne56 schon erwähnt hat lieber um dein Verhalten kümmern solltest. Die Abmahnung kann durch eine Entschuldigung für den Tippfehler lässig geheilt werden.

Ok - mir geht auch schon mal der kragen hoch wenn es um das Gehalt geht - gehe den Dienstweg und mahne deinen Chef schlicht und einfach selber ab... auch ein Arbeitnehmer kann einen Arbeitgeber abmahnen. Die Gehaltszahlung ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers und wenn er das nicht tut, dann verletzt er seine vertraglichen Pflichten

wurde die abmahnung per gerichtsvollzieher zugestellt? andernfalls könnten sie später behaupten sie hätten diese nie erhalten und ihre frage wäre damit sowieso hinfällig:-). wenn das datum in der abmahnung falsch datiert wurde und ihnen in diesem bezug etwas unwahres unterstellt wurde könnte ggfls. §186 StGB in Frage kommen! am besten suchen sie sich einen rechtsanwalt der fachanwalt für arbeits & strafrecht ist oder eine kanzlei die mit mehreren rechtsanwälten zusammengeschlossen ist. diese werden ihnen weiteren fachkundigen rat erteilen!

Die 3. Abmahnung ist dann eine Kündigung..... da würde ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen, wenn Du den Job behalten willst. So ein minimaler Datums- Fehler ändert da nichts dran.

Der Datumsfehler ändert nichts an deinem Fehlverhalten :P Das was du meinst , sind Kündigungen. Davon abgesehen, wirst du sofort eine korrigierte Abmahnung erhalten, die dann auch gültig ist :P

Fazit: Besser mal zammreissen ;o)