Abmahnung mit Formfehler

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Eingeltlich muss eine Abmahnung den Sachverhalt korkekt und vollständig beschreiben. Ein falsches Datum würde also nicht der Anforderung an eine korrekte Abmahnung entsprechen.

Die Frage wäre aber, was ein Arbeitsrichter machen würde, wenn er diesen Fall auf den Tisch bekäme. Wenn sich nachweisen lässt, dass es sich um einen reinen Schreibfehler gehandelt hat und der Tatbestand an sich korrekt ist, wird er die Wirksamkeit der Abmahnung kaum anzweifeln. Denn du bist dir ja trotz des falschen Datums bewusst, welchen Vorgang der Chef meint und damit ist die warnende Wirkung der Abmahnung gegeben.

Ähnliches gilt, wenn du den Fehler bei deinem Chef reklamierst. Er wird sich bedanken und dir eine korrigierte Abmahnung schicken. Dann hast du rein gar nix gewonnen.

Nach dem Hintergrund, der aus deinen Kommentaren hervorgeht, würde ich der Abmahnung keine große Bedeutung beimessen. Konzentriere dich darauf, dass du auf rechtlich korrektem Weg deinen Lohn einforderst und nicht noch wegen unberechtigter Arbeitsverweigerung eine fristlose Kündigung kriegen kannst.

verreisterNutzer  11.10.2012, 14:25

Das ist grundsätzlich auch meine Ansicht.

Es kann durchaus sien, dass eine Arbeitsgericht die Abmahnung wegen des Formfehlers verwirft, aber darauf verlassen kann man sich nicht.

Unter der Voraussetzung, dass der Inhalt der Abmahnung gerechtfertigt ist, wäre eine Möglichkeit, im Moment gar nichts zu tun und abzuwarten, wie sich die Situation insgesamt entwickelt. Sollte sich alles zuspitzen und der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, in der er sich auf die besagte Abmahnung stützt, könnte man sich zu diesem Zeitpunkt auf die Unwirksamkeit der Abmahnung berufen und damit sogar die Kündigung "kippen".

==> Dies alles jedoch unter dem Vorbehalt, dass das Arbeitsgericht dies genauso sieht...

PeterSchu  11.10.2012, 18:06
@verreisterNutzer

Stimmt. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass ein Arbeitsgericht sein Augenmerk gar nicht auf die Form, sondern auf den Inhalt der Abmahnung wirft. Wenn jemand auf seinen Lohn wartet und dann auch noch flapsig abgekanzelt wird ("...ob ich schon Geld aufs Firmenkonto überwiesen hätte ..."), der kann durchaus mal laut werden.

Kommt allerdings darauf an, wie das "laut werden" zu definieren ist und wie es als arbeitsrechtliches Fehlverhalten nachweisbar ist. Solange es keine Beleidigung oder Bedrohung gab, sehe ich keinen Grund für eine Abmahnung. Und das sehe ich als wichtiger an als ein falsches Datum.

verreisterNutzer  12.10.2012, 13:36
@PeterSchu

Den genauen Sachverhalt kennen wir nicht, aber dann hätte man beides: Formfehler und inhaltliche Unzulänglichkeit... für den Arbeitnehmer prima!

Willst du sie auch anfechten, wenn ein Komma oder Punkt fehlt?

Jeder Richter würde hier sich den Gesamtumstand anschauen und die Gewichtung der einzelnen Punkte - er würde zum Ergebnis kommen, dass du wie Birne56 schon erwähnt hat lieber um dein Verhalten kümmern solltest. Die Abmahnung kann durch eine Entschuldigung für den Tippfehler lässig geheilt werden.

Ok - mir geht auch schon mal der kragen hoch wenn es um das Gehalt geht - gehe den Dienstweg und mahne deinen Chef schlicht und einfach selber ab... auch ein Arbeitnehmer kann einen Arbeitgeber abmahnen. Die Gehaltszahlung ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers und wenn er das nicht tut, dann verletzt er seine vertraglichen Pflichten

fragolli 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 07:42

Ich habe Ihn abgemahnt und in Verzug gesetzt. Habe dann nochmals nachgefragt wegen des Lohns und bekam die Antwort ,ob ich schon Geld aufs Firmenkonto überwiesen hätte ich habe nichts. Da habe ich mit Arbeitsgericht und Arbeitsverweigerung gedroht. Dabei wurde ich etwas laut.

stelari  11.10.2012, 09:35
@fragolli

naja - das mit der Arbeitsverweigerung war unnötig, wäre Pflichtverletzung mit Ansage...

Mit der Aussage sehe ich schon Anhaltspunkte von Insolvenzverschleppung - da würde ich mich mal mit der Staatsanwaltschaft unterhalten.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nach der (noch) gängigen Rechtsprechung erst nach 3 offenen Gehältern ausgeübt werden - man tendiert hier aber mittlerweile auch zu weniger, wer kann schon drei Gehälter auffangen?

Jetzt rückt die Gerechtfertigung der Abmahnung schon deutlich in den Vordergrund, wie gesagt - mit dem Irrtum im Datum wirst du nicht weit kommen, hier ist die Chance 80:20 gegen dich...

wurde die abmahnung per gerichtsvollzieher zugestellt? andernfalls könnten sie später behaupten sie hätten diese nie erhalten und ihre frage wäre damit sowieso hinfällig:-). wenn das datum in der abmahnung falsch datiert wurde und ihnen in diesem bezug etwas unwahres unterstellt wurde könnte ggfls. §186 StGB in Frage kommen! am besten suchen sie sich einen rechtsanwalt der fachanwalt für arbeits & strafrecht ist oder eine kanzlei die mit mehreren rechtsanwälten zusammengeschlossen ist. diese werden ihnen weiteren fachkundigen rat erteilen!

PeterSchu  11.10.2012, 12:45

Boah, ganz schön mutig.

Den §186 StGB könnte man allenfalls dann in Betracht ziehen, wenn der Vorgang gar nicht so stattgefunden hat, wie in der Abmahnung beschrieben.

Und was der Gerichtsvollzieher in der Geschichte soll, frag ich mich auch.

Birne56  11.10.2012, 07:30

Üblicherweise wird eine Abmahnung nicht per Gerichtsvollzieher zugestellt sondern (genau so wirksam) durch persönliche Übergabe. Der Arbeitnehmer bestätigt durch seine Unterschrift den Empfang.

stelari  11.10.2012, 07:16

für einen versehentlichen " Tippfehler " aber eine mächtig große Keule...

Die 3. Abmahnung ist dann eine Kündigung..... da würde ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen, wenn Du den Job behalten willst. So ein minimaler Datums- Fehler ändert da nichts dran.

PeterSchu  11.10.2012, 12:30

"Die 3. Abmahnung ist dann eine Kündigung.."

Das ist doch totaler Unsinn. Zum Arbeitsrecht sollte man sich äußern, wenn man sich damit auskennt und nicht, wenn man mal irgendwelche Gerüchte gehört hat.

verreisterNutzer  11.10.2012, 14:13
@PeterSchu

Na ja - er meint, "zwei Abmahnungen (wegen des gleichen Sachverhalts), danach folgt die Kündigung" - gar nicht so unüblich...!

PeterSchu  11.10.2012, 18:00
@verreisterNutzer

Naja, aber es besteht oft der Irrglaube, dass es drei Abmahnungen oder drei Fehlverhalten geben muss, ehe es eine Kündigung geben darf. In der Regel reicht eine Abmahnung und beim nächsten Fehlverhalten gibt es die Kündigung. Alles was darüber hinausgeht, ist der Geduld des Arbeitgebers zu verdanken. Und auf die sollte man sich nicht verlassen.

verreisterNutzer  12.10.2012, 13:32
@PeterSchu

Natürlich kann man das als Arbeitgeber so machen, dass man eine Abmahnung erteilt, und wenn der AN so dumm ist, zeitnah den gleichen Verstoß zu begehen, daraufhin sofort eine Kündigung aussprechen. Diese Vorgehensweise ist absolut korrekt und vom Arbeitsrecht gedeckt.

Aber da heutzutage viele Arbeitsrichter "pro Arbeitnehmer" eingestellt sind (letztendlich sind sie auch der schwächere Part), rate ich den Unternehmen grundsätzlich, zwei Abmahnungen vorzuschalten, um sicher zu gehen, dass die Kündigung auch "durchgeht". Letztendlich ist es nämlich so, dass man sich als Unternehmen auch beim Arbeitsgericht einen schlechten Namen machen kann.

Davon unberührt sollten natürlich wirklich gravierende Fälle bleiben, bei denen die zweite Abmahung aufgrund der Schwere des Verstoßes entbehrlich erscheint...

Der Datumsfehler ändert nichts an deinem Fehlverhalten :P Das was du meinst , sind Kündigungen. Davon abgesehen, wirst du sofort eine korrigierte Abmahnung erhalten, die dann auch gültig ist :P

Fazit: Besser mal zammreissen ;o)

fragolli 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 06:32

Darf man denn die Abmahnung korregieren?

davidauspolen  11.10.2012, 06:40
@fragolli

nein! die abmahnung ist dann unwirksam was sie sowieso schon ist!

fragolli 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 06:50
@davidauspolen

Danke,woher wissen Sie das so genau?

stelari  11.10.2012, 07:25
@davidauspolen

Echt toll, aus was du eine Unwirksamkeit der Abmahnung ableitest... siehe meine Antwort