Tele-Clinic AU nicht gültig?
Hi,
Ich war am Wochenende krank (SA/SO/MO) und hatte grippeähnliche Symptome. Da mein Hausarzt natürlich zu hat, dachte ich nutze ich den Service der Teleclinic, wo man mit einem zertifizierten Arzt sprechen kann, der einem nach Videochat eine AU ausstellt. Gesagt getan, ich habe online recherchiert und auf diversen Seiten gelesen dass diese Art von AU, wo man mit einem Arzt auch wirklich Kontakt hatte, akzeptiert wird.
Mein Arbeitgeber sagt mir jetzt dass diese AU nicht gültig ist und mir die Krankheitstage vom Lohn abgezogen werden. Jetzt bin ich schon geschockt. Ich kann auch nicht mehr zum Hausarzt weil er rückwirkend sowieso nicht mehr attestieren könnte…
Ich habe sonst immer normale AU‘s vorgelegt, ich bin kein Kandidat der sich ständig via online AU krankmeldet.
ist das vom Arbeitgeber so okay und wird diese Tele-clinic AU echt nicht mehr akzeptiert?
3 Antworten
Wenn dein Chef das nicht akzeptiert kannst du wahrscheinlich nichts ändern. Ich würde an deiner Stelle trotzdem jetzt sofort noch zum Hausarzt gehen. Zwei Tage rückwirkend stellt er dir vielleicht noch eine AU aus, wenn du das von der Tele Clinic vorlegst. Du könntest auch deine Krankenkasse anrufen und nachfragen ob das anerkannt wird.
Ja meine Hausärztin ist selber mit ihrer Praxis umgezogen. Deswegen bin ich quasi Hausarztlos. Vielleicht war ich etwas naiv aber online steht wirklich überall dass eine AU bei grippeähnlichen Symptomen via Videochat erlaubt ist. Ich frag mal bei der Krankenkasse nach, danke
Es gibt dazu ein Urteil:
Das Arbeitsgericht Berlin stellte (Az. 42 Ca 16289/20) klar: Die Online-AU sei keine „ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, da keine unmittelbare Untersuchung des Klägers vorgenommen wurde.
„Genau das aber verlangt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1976“,
Doch. Ist er. Auch in dem genannten Fall wurde untersucht. Aber nicht unmittelbar.
Ja ich dachte das gilt aber nur, wenn man wirklich nur via Formular ausgefüllt hat. Tele-Clinic hat ja die Voraussetzung dass man erstmal 10 Minuten mit einem Arzt sprechen muss und deshalb ist diese Seite davon ausgenommen
unmittelbar. Denke es meint eine Untersuchung beim Arzt.
Nein, ist es nicht. Die AU ist gültig.
Das ist falsch.
Darauf würde ich nicht wetten, vor Gericht haben AN verloren.
Beispiel:
Schon der erste Satz beschreibt, warum die Begründung hier nicht zutrifft. Bei Teleclinic wird keine Fragebogen ausgefüllt, sondern es findet ein Videogespräch mit einem Arzt statt.
Auch dabei handelt es sich um eine FERNDIAGNOSE.
Für eine verbindliche Diagnose muss der Patient körperlich untersucht werden …
Die Corona- Regelung war eine Ausnahme - die war zu Recht und eben wegen der Anforderungen befristet.
irrelevant
Trifft nicht zu, weil hier eine Untersuchung vorgenommen wurde. Der Fall ist nicht vergleichbar mit dem verhandelten Fall.