AU's bei der Krankenkasse nicht vorgelegt, was geht das den Arbeitgeber an?

10 Antworten

Ganz einfach, der AG denkt, das du AUs fälscht und die Arbeit blau machst... Wenn der Personalrat dazu kommt, kann es gut sein, das es um deine Stelle geht. Abmahnung / Kündigung wäre beiedes möglich. Eventuell wird man dich auch rauskaufen wollen (Abfindung)

Warum hast Du die Bescheinigungen denn nicht bei der Kasse eingereicht? Musst aufpassen, dass sie Dich nicht rausschmeißen...........

Und eine Belobigung wirst Du wohl nicht gerade erhalten....

Nun, so etwas kann als Betrugsversuch bewertet werden. Warum hast du denn die Krankenkasse nicht informiert? War dir immer schon von Anfang an klar, dass du eh nicht länger als 6 Wochen krank sein wirst? Viellicht, weil du gar nicht wirklich krank warst? Jedenfalls hat dein Arbeitgeber jetzt den Ärger, weil die Krankenkasse logsicherweise jetzt die Lohnfortzahlung verweigert. Dein AG muss das aber irgendwie verrechenen, z.b. führt er ja auch für dich die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab, die werden auch noch kommen und ihren Anteil wollen, da steht dir noch ganz schön Ärger ins Haus. Du solltest den Vorschlag mit dem Personalrat auf jeden Fall annehmen, egal was du persöhnlich von diesen Leuten hälst, aber die kennen die Gesetzeslage.

verreisterNutzer  07.08.2014, 15:01

Als Arbeitgeber würde ich darin auch einen Betrugsversuch sehen, und ich kann nur hoffen, dass die Fragestellerin einen ordentlichen "Denkzettel" bekommt...

schicksi  08.08.2014, 11:16
@verreisterNutzer

Ja, ich auch. Schließlich können die Personaler ja nicht wissen, aus welchem Grund eine Krankschreibung vorliegt, genau genommen dürften sie das nichtmal vom Arbeitnehmer erfragen. Wenn man den Grund seiner Erkrankung beim Arbeitgeber nennt, ist das freiwillig. Deshalb ist der Arbeitgeber auf die Auskunft der Krankenkasse angewiesen, wenn es um Lohnfortzahlung geht. Da ist es dann natürlich schon reichlich seltsam, wenn man dort anruft, und die wissen von nichts!

Der Arbeitgeber erhält, wenn es ein kleiner Betrieb ist, von der Krankenkasse im Rahmen der Umlage Gelder für das geleistete Gehalt zurück. Die Kassen prüfen auch, ob der Arbeitnehmer die Bescheinigungen eingereicht hat, damit hast du deinem Betrieb zusätzlichen Stress gemacht (wenn weniger als 30 MA). Du solltest mal erwachsen werden und richtig handeln, bevor du Kritik übst am Betriebsrat- wenn der ein Nichverein ist, dann bist du eine Transuse, oder nicht? Wenn du die AU´s nicht nachreichen kannst, dann kümmere dich um Duplikate- verlangt der Arzt Geld dafür, dann sieh das als Lehrgeld an, was du zahlen darfst, pssiert dir sicher nicht wieder.