Falschaussage zurückziehen? Folgen?
Hey leute
ich habe etwas ziemlich blödes gemacht: Bei einem Praktikum ist mein "Chef" und ich mit dem auto gefahren. Das Problem: Er telefonierte währenddessen und die Polizei kam uns entgegen und hielt uns schließlich an. Er behauptete nicht telefoniert zu haben, ich dachte mir, das ich dies auch tue. Einige Wochen nach dem Praktikum traf ich ihn zufällig wieder und er frage mich ob ich eine schriftliche aussage unterschreiben würde in der stand das ich bezeuge das er während der fahrt nicht telefoniert hat. Da ich nicht dachte das so ein kleiner Vorfall vors Gericht geht, unterschrieb ich... Und was kommt? Richtig. eine Einladung ins Gericht als zeuge. Was nun? Kann ich meine aussage noch irgendwie zurückziehen, und wenn nicht, mit was für Konsequenzen habe ich zu rechnen oder was kann ich tun um diese möglichst gering zu halten?
6 Antworten
Hallo NearlyElite,
bis jetzt ist die Falschaussage bzw. die schriftliche Bestätigung das Dein Chef nicht telefoniert hat nicht strafbar.
Strafbar wird die ganze Angelegenheit aber, wenn Du vor Gericht falsch aussagst. Das Gesetz sagt dazu folgendes:
§ 153 StGB - Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe VON drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wirst Du zudem noch vereidigt und sagst falsch aus:
§ 154 StGB - Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Also wenn Du vor dem Gericht falsch aussagst und es kommt raus, dass diese Aussage falsch ist, kommst Du nicht unter drei Monaten Freiheitsstrafe davon. Das bedeutet, Du wärst dann (auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird) vorbestraft und das würde auch so später im Führungszeugnis stehen.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall vor Gericht die Wahrheit sagen.
Dem Chef droht nur ein Bußgeld in Höhe von 60,- Euro und die Auferlegung der Verfahrenskosten und ein Punkt in Flensburg.
Dir droht eine Freiheitsstrafe (auch wenn diese aller Wahrscheinlichkeit nach zur Bewährung ausgesetzt wird) und zudem ein Eintrag ins Führungszeugnis, der sich auf Deine Zukunft sicherlich nicht gerade positiv auswirken wird.
Schöne Grüße
TheGrow
Das ist schlichtweg falsch, weil du als Zeuge vor Gericht aussagen mußt. Schließlich hast du mit dem Chef in keinerlei Verwandtschaft und als Beifahrer kannst du nichts falsch gemacht haben.
Ok aber was ist damit?
"Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen
Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen berechtigt zur umfassenden Aussageverweigerung."
Lediglich vor der Polizei muss man nicht aussagen, vor Gericht sieht die Sache anders aus. Gesetzlich ist das in folgendem Paragraphen geregelt:
§ 48 StPO - (Zeugenladung)
(1) Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt.
(2) Die Ladung der Zeugen geschieht unter Hinweis auf verfahrensrechtliche Bestimmungen, die dem Interesse des Zeugen dienen, auf vorhandene Möglichkeiten der Zeugenbetreuung und auf die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens.
In der gerichtlichen Vorladung die Du erhalten hast, müssten auch die rechtlichen Folgen drin stehen, was passiert, wenn Du:
- nicht vor Gericht erscheinst oder
- nicht vor Gericht aussagst.
Das gilt nicht, wenn Du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast. Dazu gehören:
§ 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; Belehrungspflicht)
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.
(3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen
§ 55 StPO - (Auskunftsverweigerungsrecht)
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Da Du aber nicht unter den Paragraphen 52 und 55 StPO fallen dürfest, bist Du dementsprechend zum Erscheinen und zur Aussage vor Gericht verpflichtet.
Dein Chef hat Dir also was falsches erzählt.
Ok dann werde ich auf jeden Fall die wahrheit sagen
Sag zu deinem eigenen Schutz nur die Wahrheit und bitte um Verständnis, dass du gegenüber der Polizei eine falsche Aussage unterschrieben hast! Wenn das Gericht beim Provider ein Telefonprotokoll bestellt, fällt das Lügengebäude eh zusammen. Es geht um ein paar Euro Strafe für den EX-Chef. Bei einer Falschaussage deinerseits geht es um Freiheitsstrafe für dich! (bei eidlicher Falschaussage 1 Jahr Mindestfreiheitsstrafe!!!!)
Bisher, hast Du ncihts strafbares gemacht. Nur eine falsche Aussage vor einem Gericht ist strafbar. Wenn es einen Gerichtstermin gibt die Wahrheit sagen. Man wird Dir zwar diese Erklärung vorhalten, aber da musst Du dann eben sagen, dass Du das gemacht hast, um dem Chef einen Gefallen zu tun.
Hi,
vor Gericht solltest du auf jeden Fall die Wahrheit sagen, auch wenn es unbequem wird. Denn dort kommt es drauf an. Dass du als kleiner Praktikant Angst hattest dem Chef in den Rücken zu fallen kann glaub ich jeder verstehen.
Bist du dort noch Praktikant?
Hi,
Nein das praktikum ging nur 2 wochen und is jetz schon lange zu ende, der vorfall is auch schon ganz schön lange her aber das hat sich halt sehr lange gezogen bis es dann eben zu dem gerichtstermin kam, hab meinen chef auch nochmal angerufen und er meinte ich könnte auch einfach nichts aussagen, da man ja nicht aussagen muss wenn es einen belastet. Bekommt man dann auch keine strafe?
Du mußt dich nicht selbst einer Strafverfolgung durch deine Aussage unterziehen. Nur weil dich die Aussage (seelisch) belasten könnte, darfst du sie nicht verweigern.
Wie alt bist Du denn?
Und ja, man sollte immer schön bei der Wahrheit bleiben auch wenn es unbequem wird :-/
Ich bin 15. und ja das nächste mal werd ich wohl lieber bei der wahrheit bleiben oder halt als zeuge einfach gar nichts sagen
Ok danke für die ausfühliche antwort ^^
Ich habe jetzt auch noch mal meinen chef angerufen und er meinte, das ich auch einfach nichts aussagen könnte, dann würde ich auch keine strafe bekommen und niemand hätte einen nachteil.